Landesinnungsverbände
Der Landesinnungsverband ist nach § 79 der Handwerksordnung der Zusammenschluss von Handwerksinnungen des gleichen Handwerks oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke im Bezirk eines Landes. Für mehrere Bundesländer kann ein gemeinsamer Landesinnungsverband gebildet werden.
Die Adressdaten der Thüringer Handwerksorganisationen werden
von den drei Thüringer Handwerkskammern zur Verfügung gestellt.
