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Landesinnungsverbände

Der Landesinnungsverband ist nach § 79 der Handwerksordnung der Zusammenschluss von Handwerksinnungen des gleichen Handwerks oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke im Bezirk eines Landes. Für mehrere Bundesländer kann ein gemeinsamer Landesinnungsverband gebildet werden.
 
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Die Adressdaten der Thüringer Handwerksorganisationen werden
von den drei Thüringer Handwerkskammern zur Verfügung gestellt.