Kreishandwerkerschaften
Eine Kreishandwerkerschaft wird nach § 86 der Handwerksordnung durch die Handwerksinnungen, die in einem Stadt- oder Landkreis ihren Sitz haben gebildet.
Die Adressdaten der Thüringer Handwerksorganisationen werden
von den drei Thüringer Handwerkskammern zur Verfügung gestellt.
