Sachverständige
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der
Thüringer Handwerkskammern
Manche Dinge klären sich erst auf den zweiten Blick: Darf ein ganz bestimmtes Holzschutzmittel die Fensterrahmen im Kindergarten konservieren? Wurde die neue Heizung wirklich vorschriftgemäß eingebaut? Entspricht der Stundenverrechnungssatz einer Rechnung den orts- und branchenüblichen Preisen? Fragen über Fragen. Fragen von Handwerkern, Fragen von Auftraggebern, Fragen von Zulieferern, Fragen von Endverbrauchern.

Die Sachverständigen werden von den Handwerkskammern öffentlich bestellt. Grundlagen hierfür bilden Handwerksordnung und Sachverständigenordnung. Die Handwerkskammern überprüfen vor Beginn und während der Dauer einer gutachterlichten Tätigkeit die persönliche Eignung und die Sachkenntnis der von ihnen bestellten Experten. Während dieser Zeitspanne sind die Fachleute dazu verpflichtet, die Bezeichnung "von der Handwerkskammer ... öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" sowie den Sachverständigen-Rundstempel zu führen und auf Verlangen ihren Sachverständigenausweis vorzulegen.
Natürlich ist jeder Sachverständige des Handwerks zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Ihr Wissen stellen Ihnen die Sachverständigen im Rahmen eines kostenpflichtigen Auftrags zur Verfügung.
Und so erreichen Sie den für Sie geeigneten Sachverständigen...
Handwerkskammer Erfurt
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Handwerkskammer Südthüringen
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