Fortschreibung der Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.

Druckschrift – Erfurt, im Mai 2003

Fortschreibung der Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.

Die am 23. Juni 2000 zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V. abgeschlossene gemeinsame Vereinbarung hat in ihrer Umsetzung wesentlich dazu beigetragen, auch unter verschärften wirtschaftspolitischen Bedingungen einen größtmöglichen Konsens in allen wesentlichen Fragen zwischen der Landespolitik und der Thüringer Handwerksorganisation herzustellen.

Mit der im November 2002 erfolgten dritten Bilanzierung der gemeinsamen Vereinbarung konnte übereinstimmend festgehalten werden, dass der erreichte Stand der Umsetzung – bezogen auf das Land Thüringen – bereits sehr weit fortgeschritten ist. Um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden, wird die weiterhin fortbestehende Rahmenvereinbarung wie folgt untersetzt:

  1. Die Thüringer Landesregierung wird auch unter Beachtung der angespannten haushaltspolitischen Situation und im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Anstrengungen unternehmen, um weiterhin günstige und stabile Rahmenbedingungen zu bieten mit dem Ziel, den erforderlichen strukturellen Umbau in den Zweigen und Branchen des Thüringer Handwerks aktiv zu begleiten.

  2. Im Rahmen des GuW-Programms werden zinsverbilligte Investitions- und Betriebsmitteldarlehen über die jeweilige Hausbank an den Endkreditnehmer ausgereicht. Die Landesregierung ermöglicht eine Verbilligung der Darlehen an KMU in den ersten zehn Jahren, sofern diese nicht mit anderen Förderprodukten der DtA kombiniert werden. Das Programm wird ergänzt mit den Möglichkeiten von Haftungsfreistellungen bzw. Ausfallbürgschaften.

  3. Die Thüringer Landesregierung sowie die Thüringer Handwerksorganisation betrachten die Förderinstrumentarien zur Leistungssteigerung im Handwerk und zur Beratungsförderung auch weiterhin als wesentlichen Ausgleich der Strukturnachteile denen kleine und mittlere Handwerksunternehmen unterliegen. Mit diesen flankierenden Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Stabilisierung des Managements in den Handwerksunternehmen bzw. die Erschließung neuer Marktpotenziale. In diesem Zusammenhang soll noch stärker darauf Einfluss genommen werden, dass im Handwerk die Bildung von „Kooperationen“ angeregt bzw. vorhandene ausgebaut sowie die Herausbildung von Vertriebsgemeinschaften im Handwerk aktiviert werden.

  4. Zur effektiveren Umsetzung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie werden neben den Informationsveranstaltungen im Thüringer Landesverwaltungsamt in den einzelnen Planungsregionen gemeinsame Beratungen mit den kommunalen Vergabestellen zum öffentlichen Auftragswesen durchgeführt.

  5. Die Thüringer Landesregierung geht davon aus, dass einzelne Änderungen der Handwerksordnung erforderlich sind, damit der Bestand der Handwerksordnung als Ganzes auch in Zukunft gesichert werden kann. Das betrifft ins besondere Regelungen zur Durchsetzung von EU-Normen. Für eine Novellierung, die den Wirtschaftsbereich Handwerk aushöhlt bzw. in Frage stellt, sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf.

  6. Hinsichtlich der bundespolitischen Zuständigkeiten setzt sich die Thüringer Landesregierung im Bundesrat für Regelungen ein, die

    – eine Steuer- und Sozialabgabenentlastung,
    – eine Stärkung der Investitionskraft der Länder und Kommunen,
    – die Verabschiedung von gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von
      Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzungen
      von Forderungen sowie einen
    – durchgreifenden „Bürokratieabbau“

    bewirken.

  7. Die von der Thüringer Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Deregulierung werden konsequent fortgeführt. Vorschriften werden hinsichtlich ihrer Effektivität und Notwendigkeit überprüft und ggf. außer Kraft gesetzt.

  8. Die Landesregierung ist bestrebt, die Finanzkraft der Kommunen zu sichern und insbesondere die Zuweisungen für die Investitionstätigkeit auf hohem Niveau zu halten. Die rückläufigen Einnahmen der Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sollen – soweit wie möglich – durch zusätzliche Zuführungen des Landes ausgeglichen werden.

  9. Die weitere Entwicklung der Qualitätsarbeit im Handwerk wird gefördert. In diesem Zusammenhang unterstützt die Landesregierung z. B. auch ein Pilotprojekt des Fleischerhandwerks zur Durchsetzung des Rechtschutzes und der Pflege von Thüringer Qualitätserzeugnissen.

  10. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsabkommens soll die bisherige „Umweltinitiative für die Thüringer Wirtschaft“ weiter entwickelt werden. Die diesbezügliche Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Thüringer Wirtschaft ist von der Überzeugung getragen, dass eine nachhaltige Entwicklung im Freistaat Thüringen nur im partnerschaftlichen Zusammenwirken zu erreichen ist.

  11. Die Strategie der Thüringer Landesregierung in Bezug auf die Berufswahlvorbereitung ist schwerpunktmäßig auf die weitere Umsetzung der „Vereinbarung über die Gestaltung der Zusammenarbeit zur weiteren Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, insbesondere der Abgänger der Regelschulen im Freistaat Thüringen“ sowie auf die Vereinbarung über „Bildung und Berufseinstieg für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss“ orientiert. Dafür ist das Modellprojekt „Vertiefte wirtschaftsnahe Berufsvorbereitung (Berufsstart)“ unter Beteiligung des Thüringer Handwerks in Vorbereitung.

  12. Die Thüringer Wirtschaft ist sich bewusst, dass die berufliche Qualifizierung dafür ausschlaggebend ist, im internationalen Wettbewerb zu bestehen sowie zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu sichern. Die Landesregierung wird diesen Prozess begleitend unterstützen. Dabei geht es insbesondere um

    – Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze durch das Handwerk mindestens
      in der Anzahl des Vorjahres,
    – Fortbildungsmaßnahmen zur beruflichen und Anpassungsqualifizierung für
      Beschäftigte und Inhaber Thüringer Unternehmen sowie von Maßnahmen
      der Aufstiegsfortbildung,
    – Maßnahmen zur Berufsvorbereitung für Jugendliche ohne Schulabschluss bzw.
      für Jugendliche mit Schulabschluss, aber ohne Berufsreife,
    – Fortbildung von Existenzgründern und von Maßnahmen zur Entwicklung und 
      Sicherung von Existenzgründungen für von Arbeitslosigkeit bedrohten sowie
      vormals arbeitslosen Hoch- und Fachschulabsolventen,
    – Modellhafte Projekte in der beruflichen Aus- und Fortbildung bei begründetem
      Bedarf zur Entwicklung innovativer Aus- und Fortbildungskonzepte für Arbeitnehmer
      und Inhaber von Unternehmen bzw. der praxisorientierten Berufsvorbereitung von
      Jugendlichen für den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt.

  13. Die Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) wird auch in den nächsten Jahren auf gleich bleibend hohem Niveau fortgesetzt.

  14. Eine stärkere Konzentration erfolgt zukünftig auf den Bereich der Berufsorientierung. Es soll insbesondere auf die Berufe hingewiesen bzw. orientiert werden, in denen bereits jetzt Bedarf an Fachkräften besteht. Hierzu wird das Handwerk eigene Projekte zur Berufsinformation und -orientierung entwickeln.

  15. Die Thüringer Handwerksorganisation setzt sich dafür ein, die bestehenden Bildungszentren des Handwerks zu Kompetenzzentren wei
    terzuentwickeln. Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen, die Effizienz dieser Einrichtungen durch Erweiterung des Leistungsspektrums zu erhöhen.

  16. Die Landesregierung setzt sich im kommenden Zeitraum weiter zielstrebig dafür ein, im Rahmen der Schaffung einer wirtschaftsfördernden Infrastruktur als Voraussetzung zur Ansiedlung von Investoren und zur gesunden Entwicklung der bestehenden Unternehmen den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu betreiben.

  17. Für das Jahr 2003 sind folgende Fertigstellungen bzw. Baubeginne an Autobahnen vorgesehen:

    – Baubeginn an der A 4, Raum Jena
    – Verkehrsfreigabe A 71, Ilmenau-West – AS Oberhof
    – Baubeginn A 73, Anschlussstelle Suhl – AS Schleusingen
    – Baubeginn A 38, Anschlussstelle Heiligenstadt – AS Arenshausen
    – Baubeginn A 38, AS Heiligenstadt – AS Leinefelde
    – Verkehrsfreigabe A 73, Eisfeld-Süd, Eisfeld-Nord

    Im Rahmen des Bundes- und Landesstraßennetzes wird 2003 u. a. die Ortsumgehung Sondershausen (B 4) begonnen und die Ortsumgehung Altenburg (B 93) fertig gestellt.

  18. Im Rahmen der überregionalen Schienenverkehrsprojekte ist entscheidend, welche Finanzmittel der Bund in den Jahren 2003/2004 bereit stellt, da in diesem Jahr die Bauarbeiten in allen Planungsabschnitten aufgenommen sein müssen, um den Verfall des Baurechts ab 2005 zu verhindern.

    Der Umbau des Eisenbahnknotens Erfurt (Hauptbahnhof Erfurt) wird in diesem Zusammenhang bis 2006 zum modernen ICE-Bahnhof umgestaltet.

    Die Mitte-Deutschland-Verbindung wird planmäßig bis 2006 ausgebaut, so dass auch die BUGA 2007 in Gera und Ronneburg verkehrsmäßig abgesichert wird.

    In gemeinsamer Abstimmung zwischen Landesregierung und Bahn wird die wichtige überregionale Eisenbahnstrecke Neudietendorf – Suhl – Grimmenthal – Rentwertshausen – (Schweinfurt) in den Jahren 2003-2007 ausgebaut und für den Einsatz moderner, vom Land geförderter Neigetechnik hergerichtet.

Die Fortschreibung ist die Untersetzung der „Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.“ vom 23. Juni 2000 und wird gleichermaßen in die regelmäßig stattfindenden Dialoge des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur mit der Thüringer Handwerksorganisation einbezogen.

Erfurt, den 12. Mai 2003

Für die Thüringer Landesregierung                       Für den Thüringer Handwerkstag e. V.
Franz Schuster                                                   Rolf Ostermann
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur     Präsident des Thüringer Handwerkstages e. V.


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Erfurt, im Mai 2003