Ausbildungsstellen-Initiative des Thüringer Handwerks

Ausbildungsstellen-Initiative des Thüringer Handwerks

Ausbildungspakt wird erfüllt

In den drei Thüringer Handwerkskammern sind bis Mitte August 2.475 neue Ausbildungsverträge für das erste Lehrjahr eingegangen. Damit befindet sich das Thüringer Handwerk auf bestem Weg, seine Zusagen im „Thüringer Pakt für Ausbildung 2004“ zu erfüllen.

Bis Ende des Jahren will das Handwerk im Freistaat 5.100 neue Ausbildungsverträge unter Dach und Fach haben. Damit wäre eine Ausbildungsquote von zehn Prozent bezogen auf die Anzahl der Beschäftigten im Handwerk (die Selbstverpflichtung des Thüringer Handwerks noch vor dem landesweiten Ausbildungspakt) erfüllt. „Wir sind auf gutem Weg und ich bin zuversichtlich, dass wir diese Zusage einhalten.“ betonte THT-Präsident Rolf Ostermann. Kammern, Innungen, Kreishandwerkerschaften und Verbände sind verstärkt aktiv geworden, um Betriebe von der Notwendigkeit und den Vorteilen einer Ausbildung zu überzeugen. Dadurch gelang es, wieder mehr erstausbildende Betriebe als in den Jahren zuvor für die Ausbildung zu gewinnen. Durch die Einrichtung von Lehrstellenbörsen wurden zudem Bewerber und Anbieter von Lehrstellen schnell und unbürokratisch zusammengeführt, so dass viele Ausbildungsplätze erfolgreich besetzt werden konnten.

Das Thüringer Handwerk rechnet in den kommenden Wochen mit starker Bewegung in den Lehrlingsrollen der Handwerkskammern, da sich erst spät viele Betriebe für die Ausbildung entschieden haben. Eine Ursache sieht Präsident Ostermann darin, dass die drohende Ausbildungsplatzabgabe der Bundesregierung viele Betriebe bei der Unterzeichnung von Ausbildungsverträgen zögern ließ. Sorgen bereitet dem THT-Präsidenten zudem die sinkende Zahl jener Betriebe im Handwerk, die ausbildungsberechtigt und -befähigt sind. Mit der Novellierung der Handwerksordnung ist nur noch für 41 Handwerke der Meisterbrief obligatorisch. Und auch hier gibt es Ausnahmeregelungen, um sich ohne Meisterqualifikation selbständig machen zu können.

Da im Handwerk allerdings die Ausbildungsbefähigung eng an den Meisterbrief gekoppelt ist, wird man künftig vor allem in der neuen Anlage B1 (53 Handwerke, die mit der Novellierung aus dem Vollhandwerk herausgelöst wurden und somit keine Meisterqualifikation mehr benötigen) deutliche Abstriche in der Qualität und Quantität der Ausbildung hinnehmen müssen. „Diese Konsequenzen hat man in der Bundesregierung offenbar nicht bedacht, als man mit der Sense über das Handwerk ging,“ betont der Präsident. Mit der Aussetzung der Ausbildungseignungsprüfungen (AEVO) als Voraussetzung für die Ausbildung Jugendlicher nimmt der Staat darüber hinaus Einbußen in der Ausbildungsqualität in Kauf.

Appell an das Handwerk
THT-Präsident Rolf Ostermann appelliert an alle ausbildungsberechtigten und ausbildungsfähigen Betriebe, die bislang noch keinen Auszubildenden eingestellt haben, sich für die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes zu entscheiden.

„Die Zukunft unserer Betriebe hängt ab von der Qualifikation unserer Mitarbeiter.
Und wollen wir unsere Zukunft im Handwerk gestalten, müssen wir ausbilden.
Ich bedanke mich daher bei allen Betrieben, die dieses Jahr erneut oder erstmals
einen Lehrling eingestellt haben.“