Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e.V.

Während der Regierungspressekonferenz am 15. März 2005 unterzeichneten Ministerpräsident Dieter Althaus und der Präsident des Thüringer Handwerkstages, Rolf Ostermann, die neue „Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e.V.“.

Die Vereinbarung hat folgenden Wortlaut:

Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e.V.

Die Wirtschaft des Freistaates Thüringen hat sich in den letzten Jahren trotz schwieriger Rahmenbedingungen weiter positiv entwickeln können, so dass Thüringen seinen vorderen Platz unter den jungen Ländern festigen konnte.

Das Thüringer Handwerk hat zu diesem Ergebnis wesentlich beigetragen. Mit rund 29.000 Unternehmen und 141.000 Beschäftigten sowie 16.000 Auszubildenden leistet das Handwerk nicht nur einen ökonomischen Beitrag zum Thüringer Wirtschaftsgeschehen. Daneben ist das Handwerk auch fester Bestandteil des allgemeinen gesellschaftlichen Lebens, in dem es nahezu flächendeckend seine Leistungsangebote bereitstellt. Durch seine unmittelbare Tätigkeit für private Haushalte sowie Unternehmen übt das Thüringer Handwerk sowohl eine Service- als auch soziale Funktion aus.

Angesichts dieser Bedeutung besteht das Ziel der Vereinbarung darin, das Handwerk nachhaltig zu stärken und hierfür die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die Thüringer Landesregierung und der Thüringer Handwerkstag e.V. setzen damit die im Jahr 2000 getroffene Vereinbarung auf einer neuen Grundlage für den Zeitraum der gegenwärtigen Legislaturperiode fort. Dabei gehen die Landesregierung und der Thüringer Handwerkstag e. V. davon aus, dass die Zusammenarbeit auch weiterhin durch Vertrauen und Verlässlichkeit geprägt wird.

„Was sich bewährt hat, werden wir beibehalten. Was nicht, werden wir ändern.“ – Diese Kernaussage ist der „Rote Faden“ für die gegenwärtige und zukünftige Politik der Landesregierung. Die vorhandenen Potenziale unseres Landes für mehr Wirtschaftswachstum und damit für mehr Arbeit sind nachhaltig zu stärken. Deshalb sind alle Kräfte zu bündeln, um den Haushalt zu konsolidieren und vor allem in die Bereiche zu investieren, die Zukunft bedeuten: Wirtschaft, Bildung und Familie.

Landesregierung und Thüringer Handwerkstag e.V. gehen bei der Umsetzung dieser Vereinbarung davon aus, insbesondere solche Gestaltungsspielräume weiter auszubauen, die erforderlich sind, um die Handwerksunternehmen so aufzustellen, dass sie den veränderten Herausforderungen entsprechen und darüber hinaus aktiv wirtschaftliche Prozesse mitgestalten können.

Unter Einbeziehung des „Thüringer Ausbildungspaktes 2004“ sowie des „Nachhaltigkeitsabkommens zwischen Landesregierung und Thüringer Wirtschaft“ wird die nachfolgende „Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.“ bis zum Ende dieser Legislaturperiode abgeschlossen.

I.

Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen

  1. Das Landesinvestitionsprogramm (LIP) ist das zentrale Instrument der Landesregierung zur Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird dieses Programm, gegebenenfalls gekoppelt mit einer Bindung an die Schaffung von Arbeitsplätzen, auch künftig eine zentrale Rolle behalten.
  2. Die Landesregierung hat ab Januar 2005 das neue Förderprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW-Plus“ gestartet. Die Thüringer Aufbaubank gewährt im Auftrag des TMWTA und in Zusammenarbeit mit der KfW-Mittelstandsbank zinsgünstige Darlehen mit dem Ziel der Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen in Thüringen.
  3. Im Rahmen der gegebenen Haushaltsmöglichkeiten wird das organisationseigene Beratungswesen des Thüringer Handwerkstages e.V. durch die Landesregierung weiterhin gefördert.
  4. Die Globalisierung erfordert auch vom Handwerk eine zunehmende Erschließung neuer Märkte. Zur Abfederung der Strukturnachteile des Handwerks im Bereich der Markterschließung und des Exportes fördert die Thüringer Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Beratung und Präsentation auf Auslands- und ausgewählten Inlandsmessen.
  5. Die Verbesserung der Liquidität hat für den Bestand und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen eine herausragende Bedeutung. Die Landesregierung unterstützt das Handwerk weiterhin bei der Stabilisierung der Liquiditätssituation im Rahmen der bestehenden Förderinstrumentarien.
  6. Der Thüringer Handwerkstag e.V. unterstützt wirtschaftspolitische Ziele der Landesregierung insbesondere durch folgende Maßnahmen:
    • Fortsetzung qualitativ hochwertiger, den Entwicklungen in den Unternehmen angepasster, Beratungstätigkeit in den Bereichen Außenwirtschaft, Betriebswirtschaft, Technik, Umwelt und Technologie-Transfer,
    • Anpassung und Erweiterung des Dienstleistungsangebotes der Handwerksorganisation für die Mitglieder und Ausrichtung auf die veränderten Marktbedingungen,
    • Entwicklung von Fachkompetenzzentren aus dem Bestand der Berufsbildungszentren mit der Neuausrichtung auf die Unterstützung der Mitgliedsunternehmen durch fachliche Beratung sowie Innovationsberatung,
    • Schaffung und Unterstützung regionaler Netzwerke im Bereich der handwerksspezifischen Forschung, Produktentwicklung und Markteinführung,
    • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks durch Unterstützung und Begleitung von Unternehmenskooperationen,
    • Weiterentwicklung von Partnerschaftsmodellen zwischen Handwerk und der Kreditwirtschaft im Bereich der Finanzierung.

II.

Aus- und Weiterbildung

  1. Das Thüringer Handwerk sichert nach wie vor eine hochwertige Ausbildung und wird auch weiterhin seinen Beitrag bei der Sicherung und Erweiterung des Ausbildungsplatzangebotes leisten. Ziel ist es, allen Jugendlichen, die eine Berufsausbildung im Handwerk anstreben, auch einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.
    In diesem Zusammenhang sichert die Thüringer Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Schulträgern die bedarfsgerechte Gestaltung des Schulnetzes der staatlichen berufsbildenden Schulen.
    Der „Thüringer Pakt für Ausbildung 2004“ ist die mittelfristige Perspektive, um Ausbildungsengpässe in Thüringen zu vermeiden. Durch die Thüringer Landesregierung – in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Thüringer Wirtschaft – erfolgt im Jahre 2005 die erforderliche Fortschreibung.
  2. Der sich abzeichnende Mangel an jungen Fachkräften auf Grund der demographischen Entwicklung sowie die Abwanderung von Jugendlichen aus dem Freistaat Thüringen erfordern wirksame Schritte und eine Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Thüringer Handwerk. Die Landesregierung hält deshalb im Rahmen des Ausbildungspaktes die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie der überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) aufrecht.
  3. Unter Beachtung der demographischen Entwicklung strebt der Thüringer Handwerkstag e.V. eine bedarfsgerechte Nutzung der vorhandenen Kapazitäten der überbetrieblichen Ausbildungsstätten an. Die Landesregierung wird Bemühungen zur kooperativen Nutzung dieser Bildungsstätten unterstützen.
  4. Der Thüringer Handwerkstag e.V. wird den „Praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend“ den Erfordernissen entsprechend fortsetzen, wobei die Landesregierung auch künftig diesen Wettbewerb unterstützen wird.
  5. Die Thüringer Landesregierung und das Thüringer Handwerk
    setzen sich verstärkt für die Sicherung der Meisterausbildung ein mit dem Ziel, die hohe Qualität handwerklicher Produkte und Dienstleistungen sowie die Ausbildung von Fachkräften auch zukünftig zu gewährleisten.
  6. Das Thüringer Handwerk unterbreitet seinen Unternehmen und Beschäftigten eine Vielzahl von Bildungsangeboten zur bedarfsgerechten Qualifizierung und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Die Thüringer Landesregierung unterstützt diese Bildungsangebote im Rahmen der Möglichkeiten ihrer Förderinstrumente.
  7. Die Handwerkskammern werden das Projekt „Berufsstart – vertiefte wirtschaftsnahe Berufsvorbereitung während der Schulzeit“ als Gemeinschaftsvorhaben der Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern fortsetzen und die Ergebnisse der Evaluation der Fachöffentlichkeit zur Verfügung stellen. Die Thüringer Landesregierung unterstützt die Weiterführung des Projektes im Rahmen bestehender Förderinstrumentarien.
  8. Der Thüringer Handwerkstag e.V. und die Thüringer Landesregierung unterstützen wirtschaftsnahe Projekte der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung sowie Fortbildung durch Bereitstellung von Praktikumsplätzen in Unternehmen.
  9. Der Thüringer Handwerkstag e.V. bietet Möglichkeiten zur gezielten praxisbezogenen Weiterbildung von Lehrern in den Bildungseinrichtungen des Handwerks an.

III. 
  
Gesetzliche Rahmenbedingungen

  1. Die Thüringer Landesregierung setzt sich für eine konsequente Anwendung der Thüringer Vergabe- und Mittelstandsrichtlinie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein, damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen eine reelle Chance durch Fach- und Teillosvergabe erhalten. Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass alle Möglichkeiten der VOB und VOL genutzt werden.
  2. Die Thüringer Landesregierung setzt sich bei Gesetzgebungsverfahren für die Interessen des Mittelstandes und damit des Handwerks ein. Dies umfasst grundsätzlich auch die Selbstverwaltung des Handwerks.
  3. Die Thüringer Landesregierung setzt sich nachdrücklich für die Umsetzung der von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt erarbeiteten und vom Bundesrat in den Bundestag eingebrachten Gesetzesinitiative für ein Forderungssicherungsgesetz ein. Mit ihr werden Änderungen im materiellen Recht sowie im Verfahrens- und Vollstreckungsrecht angestrebt. Im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betrifft dies vor allem die Änderung einzelner Vorschriften, die im Rahmen des Bauhandwerkersicherungsgesetzes und des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in das BGB eingefügt wurden und die den Bedürfnissen der Praxis anzupassen sind. Gleichzeitig müssen die Regelungen des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen modernisiert und insgesamt praktikabler gestaltet werden. Zur Verbesserung der verfahrensrechtlichen Position des Gläubigers soll das Rechtsinstitut der vorläufigen Zahlungsanordnung in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden. Es soll dem Gericht ermöglichen, künftig schneller einen Zahlungstitel zu erteilen.
  4. Weitere notwendige Änderungen betreffen das GmbH- und Aktiengesetz, das Kündigungsschutzgesetz sowie das Entgeltfortzahlungsgesetz. Hier arbeitet die Landesregierung in enger Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern an Lösungen.

IV.

Bürokratieabbau / Entbürokratisierung

  1. Der Thüringer Handwerkstag e.V. und die Thüringer Landesregierung werden gemeinsam mit den anderen Wirtschaftsvereinigungen das 2004 beschlossene „Konzept für mehr Wirtschaftsfreundlichkeit“ weiterentwickeln.
  2. Die von der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Entbürokratisierung und „Verschlankung und Straffung“ der Landesverwaltung werden zielstrebig weitergeführt.
  3. Der Thüringer Handwerkstag e.V. bietet den Mitgliedsunternehmen und Existenzgründern ein umfassendes Leistungsangebot „Aus einer Hand“ (Beratungen, Reduzierung des Aufwandes für Behördengänge, Qualifizierung u. a. m.). Die Landesregierung sieht in diesem Leistungsangebot die Umsetzung des gesetzlichen Förderauftrages der Handwerksorganisationen zur Verwirklichung der Selbstverwaltung des Handwerks.
  4. Auf der Grundlage der Handwerksordnung wird die Landesregierung zur Stärkung der Selbstverwaltung des Handwerks weitere Zuständigkeiten auf die Handwerkskammern übertragen.

V.

Infrastrukturmaßnahmen

Für das Thüringer Handwerk, als Wirtschaftszweig mit großer regionaler Bindung, ist die Qualität der Verkehrsinfrastruktur sowie deren Anbindung an benachbarte Wirtschaftsräume von großer Bedeutung. Die Thüringer Landesregierung und der Thüringer Handwerkstag e.V. werden sich deshalb dafür einsetzen, dass die geplanten Vorhaben der „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ (VDE) zügig und möglichst termingerecht realisiert werden.

VI.

In-Kraft-Treten der Vereinbarung

Die „Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e.V.“ wird für die Dauer der gegenwärtigen Legislaturperiode abgeschlossen und tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.

Erfurt, den 15. März 2005

Für die Thüringer                                                    Für den Thüringer Handwerkstag e.V
Landesregierung

Dieter Althaus                                                        Rolf Ostermann
Thüringer Ministerpräsident                                    Präsident des Thüringer Handwerkstages e.V.