1.000 Euro für 141 neue Meisterinnen und Meister: Mit ihren erfolgreich abgelegten Meisterprüfungen im Handwerk hatten sie sich für den Meisterbonus in Höhe von jeweils 1.000 Euro qualifiziert, den der Freistaat Thüringen gewährt. Als Zuwendungsempfänger leiten die drei Thüringer Handwerkskammern den Meisterbonus an die neuen Fach- und Führungskräfte weiter. Im jüngsten Abrechnungszeitraum zwischen November 2024 und Mai 2025 konnte die Handwerkskammer Erfurt den Meisterbonus 86-mal auszahlen, die Handwerkskammer Südthüringen 31-mal und die Handwerkskammer für Ostthüringen 24- mal.
Mit dem Meisterbonus werden Absolventinnen und Absolventen im Handwerk prämiert, die einen Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B der Handwerksordnung abgelegt haben. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses für den Meisterbonus darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Letztbegünstigten des Meisterbonus werden von den Zuwendungsempfängern innerhalb eines Jahres ermittelt und festgestellt. Die Beantragung der Zuwendungen erfolgt durch die Zuwendungsempfänger zu den Stichtagen 31. Mai und 31. Oktober eines Jahres.
Seit dem Jahr 2021 werden Thüringer Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister verstärkt gefördert – auch um einen Anreiz für die kostspielige Weiterbildung zu setzen und die sich oft anschließende Gründungs- und Übernahmephase zu erleichtern. Neben dem Meisterbonus werden die besten Meisterabsolventinnen und Meisterabsolventen des Jahrgangs mit der Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro ausgezeichnet. Zu weiteren Instrumenten der Förderung gehören die Meistergründungsprämie sowie eine Prämie für Meisterinnen und Meister, die bei Gründung bzw. Übernahme eines Betriebs einen zusätzlichen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz schaffen.
