E-Rechnungspflicht: Thüringer Handwerk fordert realistischen Zeitplan

Ab dem 1. Januar 2027 soll die E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz gelten. Der Thüringer Handwerkstag e.V. (THT) hält diesen Termin für nicht realistisch und bittet die Landesregierung, sich für eine Verschiebung auf den 1. Januar 2028 einzusetzen.

Der THT unterstützt das Ziel, Rechnungsprozesse digitaler, effizienter und verlässlicher zu gestalten. Damit die Umstellung in den Betrieben gelingt, braucht es jedoch klare technische und rechtliche Vorgaben, die rechtzeitig feststehen und in der Praxis funktionieren. Genau daran fehlt es derzeit.

Die Probleme liegen nicht bei den Betrieben. Laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks haben rund zwei Drittel der Handwerksbetriebe Probleme beim Empfang von E-Rechnungen. Typisch sind nicht validierbare Rechnungen, unterschiedliche Prüfergebnisse bei Sender und Empfänger sowie Abweichungen bei hybriden ZUGFeRD-Rechnungen. Die Ursachen liegen meist in den Softwareprodukten, die die europäische Norm EN 16931 unterschiedlich umsetzen.

Die Grundlagen sind noch nicht fertig. Die überarbeitete Norm ist erst seit Kurzem verfügbar, und ein verbindliches Mapping der umsatzsteuerlichen Pflichtangaben soll die EU-Kommission erst Ende 2026 vorlegen. Bis dahin können Softwareanbieter ihre Produkte nicht abschließend anpassen und Betriebe die Umstellung nicht rechtssicher testen. Auch für das Bauhandwerk fehlt ein E-Rechnungs-fähiger Korrekturprozess.

Was der THT fordert:

  • Verschiebung der Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz auf den 1. Januar 2028,
  • ausreichend Zeit für Softwareanbieter, die neue Norm korrekt umzusetzen,
  • eine realistische Test- und Umstellungsphase für die Betriebe,
  • der Verzicht auf einen zusätzlichen Prüfprozess beim Rechnungsempfang im Jahr 2027.