Falsches Signal zur falschen Zeit

Thüringer Handwerk fordert, den Steuerbonus für Handwerksleistungen nicht zu streichen, sondern gezielt weiterzuentwickeln

Die Diskussion um eine mögliche Streichung des Steuerbonus für Handwerksleistungen sorgt im Thüringer Handwerk für erhebliches Unverständnis. Aus Sicht des Handwerks wäre eine Abschaffung des Instruments das falsche Signal – an die Betriebe, an die privaten Haushalte und an all jene, die jeden Tag ehrlich arbeiten, ausbilden und Steuern zahlen.

Der THT macht zugleich deutlich, dass auch das Handwerk solide Staatsfinanzen und eine nachhaltige Haushaltspolitik ausdrücklich unterstützt. Gerade deshalb stößt es auf Kritik, dass ausgerechnet die Steuerbegünstigung für Handwerksleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG früh als mögliche Sparmaßnahme ins Spiel gebracht wird. „Wer den Steuerbonus streicht, spart nicht klug. Er belastet private Haushalte zusätzlich und nimmt vielen Betrieben einen wichtigen Impuls in ohnehin schwieriger Zeit“, sagt THT-Präsident Stefan Lobenstein.

Der Steuerbonus ist aus Sicht des Handwerks gerade in der aktuellen konjunkturellen Lage doppelt wirksam: Er gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Anreiz, in notwendige Handwerksleistungen zu investieren, entlastet private Haushalte und stärkt regionale Betriebe.

Eine Streichung würde daher zwei falsche Botschaften senden: an Verbraucherinnen und Verbraucher, weil eine bekannte Entlastung wegfiele, und an die Betriebe, weil ein funktionierendes Instrument in einer ohnehin angespannten Lage ersatzlos gestrichen würde. Hinzu kommt: Hohe Kosten, zurückhaltende private Nachfrage und eine schwache Konjunktur belasten bereits viele Unternehmen auch in Nord- und Mittelthüringen.

Der THT spricht sich deshalb klar für den Erhalt des Steuerbonus aus. Sinnvolle Anpassungen – etwa beim Abbau von Mitnahmeeffekten oder bei einer einfacheren digitalen Abwicklung – sind aus Sicht des Handwerks denkbar. „Eine ersatzlose Streichung wäre der falsche Weg. Wer konsolidieren will, sollte bewährte und alltagstaugliche Anreize nicht ohne Not beseitigen“, so Lobenstein. Der THT appelliert daher an die politisch Verantwortlichen im Bund, sich in den weiteren Beratungen klar für den Erhalt und die gezielte Weiterentwicklung der Steuerbegünstigung für Handwerksleistungen einzusetzen.