Handwerk hofft auf Länder-Einsicht

Handwerk hofft auf Länder-Einsicht

Am Freitag, 23. September, entscheidet sich, ob die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung doch noch eine Chance bekommt. Der Bundesrat tritt dann zur nächsten Sitzung zusammen und hätte die Chance, einen Vermittlungsausschuss zu diesem Thema anzurufen. Unter anderem aus Thüringen war die Ablehnung der steuerlichen Förderung gekommen.

Rolf Ostermann, Präsident des Thüringer Handwerkstages, ruft die Thüringer Landesregierung auf, ihr „Nein“ zur steuerlichen Förderung aufzugeben. „Eine Energiewende in Deutschland wird nur dann gelingen, wenn wir neben dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien vor allem die Einsparpotenziale nutzen.“ Und die sind im Gebäudebereich besonders hoch. Rund 40 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. In den privaten Haushalten entfallen rund 80 Prozent des Energieverbrauchs auf die Heizung.

Das Nein der Länder wurde insbesondere mit den erwarteten Steuermindereinnahmen begründet. Ostermann dazu: „Es hat sich gezeigt, dass steuerliche Förderungen für Investitionen dem Staat nicht automatisch weniger Einnahmen bescheren. Was hier unterstützt wird, sind zusätzliche Investitionen, die zusätzliche Steuereinnahmen für die Länderhaushalte bedeuten.“

Das Handwerk in Thüringen sieht sich gut gerüstet für die energetische Gebäudesanierung. Rund 1.800 Installateure und Heizungsbauer, die 2.300 Elektrobetriebe, 570 Zimmerer, 650 Dachdecker und 200 Schornsteinfeger sind hier kompetente Partner.

Weiter fordert der THT von der Thüringer Landesregierung, der erst kürzlich vom Bundeskabinett beschlossenen Entfristung der Ist-Besteuerung bis zu einer Umsatzgrenze von 500.000 Euro während der Bundesratssitzung am Freitag zuzustimmen. Auch diese Entscheidung ist zustimmungspflichtig und kann erst mit einem Ja der Länderkammer in Kraft treten. Für die meisten Handwerksbetriebe bedeutet die Ist-Besteuerung eine wichtige Liquiditätshilfe, da sie die Umsatzsteuer erst dann abführen müssen, wenn die Rechnung tatsächlich beglichen ist. Durch die spätere Zahlung der Umsatzsteuer ergeben sich keine Steuerausfälle, sie wird lediglich später fällig.