Künstlersozialversicherung abschaffen

Künstlersozialversicherung abschaffen

Der Thüringer Handwerkstag fordert die Landesregierung auf, sich der Länderinitiative zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung anzuschließen.

Die höchste Thüringer Handwerksvertretung reagiert mit Unverständnis auf die Nachricht, dass sich der Freistaat dieser Initiative nicht angeschlossen hat, obwohl stets erklärt wird, Bürokratie zugunsten der mittelständischen Wirtschaft abbauen zu wollen. „Hier ist eine hervorragende Gelegenheit, diesen Willen auch praktisch umzusetzen,“ erklärt Rolf Ostermann, Präsident des Thüringer Handwerkstages.

Durch die Verwerterabgabe sind neben den klassischen Nutzern grundsätzlich alle Unternehmen – auch die überwiegend kleinen Handwerksbetriebe – betroffen, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten für Werbezwecke und Öffentlichkeitsarbeit erteilen. „Das ist ein nicht mehr zu rechtfertigender bürokratischer Aufwand für unsere Betriebe. Außerdem führt die Abgabe zu unberechenbaren Kosten, da sie auch vier Jahre rückwirkend erhoben wird. Die vielen Abgrenzungsfragen und die sich ständig ändernde Rechtsprechung schaffen zudem völlig unsystematische Voraussetzungen für die Zahlungspflicht, die von unseren Betrieben nicht mehr zu überschauen sind. Mit der Verwerterabgabe erreicht die Bundesregierung das Gegenteil von dem versprochenen Bürokratieabbau für die Wirtschaft „, erklärt Ostermann und fordert die Thüringer Landesregierung auf, diese teure politische Fehlentscheidung rückgängig zu machen und sich den sieben Bundesländern der entsprechenden Bundesratsinitiative anzuschließen.

Gerade die Verwerterabgabe kann sich für viele Handwerksbetriebe als kostspielige Falle herausstellen. Ob ein Werbeflyer, eine Einladungskarte oder der Internetauftritt erstellt wird, ob zur Weihnachtsfeier ein Zauberer auftritt oder ein Fotograf das Firmengebäude ablichtet. Unzählige Auftragsvarianten fallen unter die Abgabepflicht. In jedem Fall ist der Betrieb verpflichtet, selbständig den jeweiligen Auftrag versicherungstechnisch richtig einzuordnen, zu dokumentieren und gegebenenfalls eine Abgabe zu leisten. Ostermann: „Das ist Bürokratie auf höchstem deutschen Niveau.“

Falls sich für die völlige Abschaffung dieser Abgabe kurzfristig keine Mehrheit finden lässt, sollten nach Meinung des Thüringer Handwerkstages jedoch umgehend Bagatellgrenzen beispielsweise in Form eines Werbungskosten-Freibetrages für die Abgabe- und Dokumentationspflicht eingeführt werden. „Unsere rund 31 000 Betriebe haben durchschnittlich weniger als fünf Beschäftigte. Es ist ihnen nicht zuzumuten, für jeden Kleinstauftrag eine Verwerterabgabe zu errechnen, abzuführen und über Jahre hinweg zu dokumentieren. Hier schießt der Staat völlig über das Ziel hinaus“, so Ostermann.