Rechtlicher Rahmen für Sparkassen muss bleiben – Thüringer Handwerkstag gegen Hessisches Sparkassengesetz

Rechtlicher Rahmen für Sparkassen muss bleiben

Thüringer Handwerkstag gegen Hessisches Sparkassengesetz

Der Thüringer Handwerkstag erneuert seine Kritik am Gesetzentwurf des Hessischen Wirtschaftsministeriums zum Hessischen Sparkassengesetz. „Bislang haben die Sparkassen einen besonderen Status, der eine Verantwortung für die Entwicklung der Region und die Versorgung der Bevölkerung und der kleinen und mittelständischen Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen beinhaltet. Die Pläne des Hessischen Wirtschaftsministeriums sind der erste Schritt, Sparkassen zu normalen Finanzinvestments umzuformen. Das widerspricht diametral dem Charakter der Sparkassen“, betont der Präsident des Thüringer Handwerkstages, Rolf Ostermann.

Ostermann sieht die Gefahr, dass mit der hessischen Entscheidung ein Weg eingeschlagen wird, an dessen Ende die Sparkassen ihre Verwurzelung in der Region verlieren und damit die heimische Wirtschaft einen wichtigen Partner.

Da Hessen und Thüringen im Sparkassenwesen per Staatsvertrag miteinander verknüpft sind, sieht Ostermann die Gefahr, dass ein hessisches Sparkassengesetz auch verpflichtend für Thüringen sein könnte. Umso mehr erwartet er jetzt von der Thüringer Landesregierung, dass sie mit allem politischem Nachdruck gegen die Gesetzesvorlage interveniert. „Solche Alleingänge wie jetzt in Hessen darf es in einer Partnerschaft nicht geben. Hier muss die Landesregierung klare Worte finden. Sparkassen dürfen nicht zu einer handelbaren Finanzmasse degradiert werden“, betont Ostermann.

Der Thüringer Handwerkstag sieht vor allem die Gefahr, dass mit der Stammkapitaloption für Sparkassen und deren Veräußerbarkeit innerhalb der Sparkassenorganisation Hessens die Kritiker der deutschen Sparkassenlandschaft neuen Aufwind erhalten und die lange Tradition dieser öffentlich-rechtlichen Einrichtungen als wichtiger Kreditgeber der regionalen Wirtschaft zerstört wird.