Februar 2011 – Thüringer Handwerk -- archive.php --

19. Parlamentarischer Abend des Thüringer Handwerks

19. Parlamentarischer Abend des Thüringer Handwerks am Mittwoch, 23. Februar, 19 Uhr, im Landtag:

Handwerk erwartet Unterstützung bei Fachkräfte- und Nachwuchssicherung

Das Thüringer Handwerk mit seinen fast 32.000 Betrieben und 144.000 Beschäftigten sowie fast 10.000 Lehrlingen hat sich die Wirtschaftskrise hindurch als robuster Pfeiler der Wirtschaft erwiesen und 2010 sogar mit dem besten Ergebnis seit zehn Jahren abgeschlossen. Die konjunkturelle Stimmung ist auch Anfang dieses Jahres gut und gibt Grund zum Optimismus. Allerdings könnte laut Thüringer Handwerkstag eine dauerhafte konjunkturelle Erholung durch einen steigenden Fachkräftemangel und Nachwuchsproblemen in den Betrieben ausgebremst werden. Der Parlamentarische Abend des Thüringer Handwerks am 23. Februar widmet sich daher besonders der Fachkräfteproblematik und stellt sich die Frage: „Dem Handwerk, als Ausbildungsmeister der Nation, gehen die Fachkräfte aus! Wie kann die Politik unterstützend Hilfe leisten?“

Vertreter des Handwerks diskutiert an diesem Abend mit den Vorsitzenden der fünf Landtagsfraktionen.

Rund 200 Gäste aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft werden zum Parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks erwartet.

Lesen Sie mehr zum Thema und den aktuellen Positionen des THT in der beigefügten Pressemitteilung.

Pressemitteilung (zum download als pdf)

19. Parlamentarischer Abend des Thüringer Handwerks

19. Parlamentarischer Abend des Thüringer Handwerks

Trotz des umfangreichen Engagements in der Aus- und Weiterbildung, sind die Zahlen gut qualifizierter Fachkräfte im Thüringer Handwerk rückläufig. Während die Zahl der Schulabgänger ab 2011 auf niedrigem Niveau stagnieren wird, geht der Anteil an Erwerbspersonen in Thüringen drastisch zurück.

Das Handwerk selbst setzt dabei auf mehrschichtige Lösungsstrategien: Mit dem „Thüringer Bildungspakt Handwerk“ wurde bereits ein wichtiges Fundament gelegt, um die Nachwuchskräftesicherung voranzutreiben. Darüber hinaus stehen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung und der Ausbildungsfähigkeit von Schulabgängern sowie die effektive Reform der Thüringer Schulnetzplanung im Fokus.

Ein weiterer Ausgleich des Fachkräftemangels wird durch die Bindung älterer Mitarbeiter an die Betriebe und die dafür notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen erreicht.

Doch benötigt das Thüringer Handwerk im Kontext der eigenen vielfältigen Aktivitäten, politische Weichenstellungen, die eine Verringerung der Abwanderungsneigung und den Erhalt gut ausgebildeter Fachkräfte zur zentralen Aufgabe haben und die Ziele des Handwerks flankierend unterstützen. Nur mit attraktiven Rahmenbedingungen können Fachkräfte in Thüringen gehalten werden!

Der 19. Parlamentarische Abend nimmt sich dieser besonderen Thematik an und fragt: „Dem Handwerk, als Ausbildungsmeister der Nation, gehen die Fachkräfte aus! Wie kann die Politik unterstützend Hilfe leisten?“ Der Thüringer Handwerkstag wird in gewohnt offener Weise seine Meinung formulieren und politische Anstrengungen anmahnen. Der 19. Parlamentarische Abend findet am Mittwoch, den 23. Februar 2011 im Thüringer Landtag statt.

„Chancen der Kleinen verbessert“

„Chancen der Kleinen verbessert“

Thüringer Vergabegesetz erhält noch Änderung

Der Thüringer Handwerkstag begrüßt die nunmehr bekannt gewordenen Änderungen im Entwurf der Regierungskoalition zum Thüringer Vergabegesetz.

„Die Änderungen verhindern schlimmeres“, kommentiert Thomas Malcherek, Geschäftsführer des Thüringer Handwerkstages, die geänderte Fassung. In dem jetzt vorliegenden Entwurf wurde ein Schwellenwert geschaffen, nach dem vergabefremde Kriterien wie Gleichstellungs- und Ausbildungsquoten erst ab einer Mitarbeiterzahl von 25 greifen sollen.

Thomas Malcherek weiter: „Wir fordern seit Jahren ein Thüringer Vergabegesetz. Auch der jetzige Entwurf ist nicht unser Wunschergebnis. Aber die befürchtete Wettbewerbsverzerrung durch die zusätzlichen Vergabeaspekte wurden mit der Schwellenwertregelung abgeschwächt. Damit erhalten unsere überwiegend kleinen Handwerksbetriebe eine reelle Chance, am Wettbewerb um öffentliche Aufträge erfolgreich teilzunehmen. Wenn das Gesetz vom Landtag verabschiedet wird, sollte jedoch nach zwei bis drei Jahren überprüft werden, ob die enthaltenen Regelungen praktikabel und allen Beteiligten gegenüber fair sind.“

Das Handwerk hat vor allem kritisiert, dass dieses Gesetz mit vergabefremden Inhalten wie Ausbildungsquoten, Gleichstellungskriterien oder tariflichen Entlohnungen überfrachtet wird und neue zusätzliche Bürokratie für Betriebe und Verwaltungen aufbaut. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass unterhalb des EU-Schwellenwertes Klagen gegen Öffentliche Ausschreibungen künftig über den Verwaltungsgerichtsweg geschehen sollen. Die Vergabekammer Thüringen wäre die fachlich richtige Stelle.

Positiv sieht der Thüringer Handwerkstag die Lösung, das Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz nicht länger mit dem Vergabegesetz zu verzahnen sondern eigenständig zu stellen. Mit dem Gesetz werde eine Rahmen geschaffen, um eine zielgerichtete Förderung der Thüringer Unternehmenslandschaft zu betreiben, so Malcherek.

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen:

Handwerkerbonus wertet ehrliche Arbeit auf und bringt dem Staat zusätzliche Einnahmen

„Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit bekämpft man nur dann effektiv, wenn ehrliche Arbeit aufgewertet wird. Das bringt dem Staat Steuereinnahmen und sichert Sozialabgaben. Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen ist ein gutes Beispiel dafür, dass steuerliche Anreize dem Staat nicht Mindereinnahmen sondern zusätzliche Mittel bescheren“, so Thomas Malcherek, Geschäftsführer des Thüringer Handwerkstages, in Reaktion auf jüngste Veröffentlichungen des Bundesrechnungshofes.

Mit Ablehnung reagiert das Thüringer Handwerk auf die Forderung des Bundesrechnungshofs, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, der sogenannte Handwerkerbonus, wieder abzuschaffen, da sie dem Staat zu teuer zu stehen komme. Nach einer Berechnung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ergibt sich bei dem Steuerbonus jedoch ein Selbstfinanzierungseffekt von rund 80 Prozent, wenn lediglich ein Drittel der bisher schwarz ausgeführten Arbeiten wieder legal erledigt werden. Das Handwerk fordert daher den Anrechnungssatz auf mindestens 30 Prozent anzuheben und zugleich die Obergrenze der anrechenbaren Handwerkerleistungen zu verdoppeln. Privathaushalte haben seit 2009 die Möglichkeit, Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten beim Finanzamt geltend machen. 20 Prozent von 6.000 Euro – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt – können von der Steuerschuld abgezogen werden.

„Mit dem Steuerbonus holen wir viele handwerkliche Leistungen aus der Grauzone der Schwarzarbeit heraus und generieren sogar zusätzliche Aufträge. Damit gewinnt der Fiskus gleich doppelt. Es werden zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge geleistet, die dem Staat sonst fehlen würden und es werden zusätzliche Leistungen erbracht, die ebenfalls Einnahmen für den Fiskus bringen“, so Malcherek. „Wenn alle durch eine solche Regelung gewinnen, sollte der Bundesrechnungshof nicht künstlich Verlierer suchen.“