Februar 2019 – Thüringer Handwerk -- archive.php --

Handwerkszeug für die Landespolitik

Handwerkszeugfür die Landespolitik

Parlamentarischer Abend setzt Dialog fort – 27. Parlamentarischer Abend am Mittwoch, 27. Februar 2019

Ohne Handwerk geht in Thüringen gar nichts: 30.000 Betriebe mit150.000 Beschäftigten und gut 7.000 Auszubildenden erwirtschaften mit ihrerArbeit mehr als 14 Milliarden Euro im Jahr. Während die Konjunktur weiter wächst,stellen strukturelle Veränderungen viele Handwerksbetriebe jedoch vor großeHerausforderungen. Sie arbeiten heute vielfach an ihren Kapazitätsgrenzen, dasPersonal ist überbelastet und der Wettbewerb um Fachkräfte wird immer größer.Unternehmertum und Selbstständigkeit werden durch regulatorische undfinanzielle Belastungen zusätzlich erschwert.

Gründe gibt es also genug, um die aktuelle Situation und dieZukunft des Handwerks mit den Thüringer Politikern zu besprechen. Es ist die 27. Auflage der Veranstaltung. Traditionellsuchen Vertreter des Handwerks an diesem Abend das Gespräch mit Politikern,tauschen Erfahrungen und Standpunkte aus und mahnen zu politischenAnstrengungen.

Kritik an der Novelle

Kritik an der Novelle

Vergabegesetz überarbeitet und beschlossen

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des landeseigenenVergabegesetzes beschlossen. Er beinhaltet unter anderem die Einführung einesvergabespezifischen Mindestlohns von 10,04 Euro sowie die Verschärfung vonökologischen und sozialen Anforderungen bei der Bieterwahl. In den kommendenWochen wird der Gesetzentwurf im Plenum des Thüringer Landtags beraten.

Dass es eine Novelle des Vergabegesetzes braucht, betont auch Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstags. „Es ist ein richtiger Schritt. Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss dringend entbürokratisiert und  verschlankt werden“, sagt er. Aktuell sei die Beteiligung von Handwerksbetrieben an öffentlichen Ausschreibungen rückläufig, nicht zuletzt wegen der guten privaten Auftragslage im Handwerk. Die demografische Entwicklung werde das Problem in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen.

Das Ziel, das Vergabegesetz schlanker zu gestalten, sei mit der Novellierung jedoch verpasst worden. Während Stefan Lobenstein die geplante verpflichtende Nutzung der zentralen Landesvergabeplattform, die Einführung des Bestbieterprinzips und die Harmonisierung mit dem Bundesrecht begrüßt, findet er zahlreiche Kritikpunkte an der Novelle, vor allem den geplanten vergabespezifischen Mindestlohn von 10,04 Euro.  „Eine thüringenspezifische und vergabeeigene Regelung ist schlicht nicht notwendig“, sagt Stefan Lobenstein. Löhne würden auf Basis der von den Tarifpartnern ausgehandelten Tarifverträge bzw. nach Maßgabe des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt. „Hierfür kommen die Tarifpartner und auch die Mindestlohnkommission regelmäßig zusammen“, so Lobenstein weiter.

Statt einer Vereinfachung des Gesetzes würden neue Regelungen zu mehr Nachweispflichten führen, die wiederum Angst vor Sanktionen und viel Bürokratie zur Folge hätten. „Das wird die Beteiligungsbereitschaft an öffentlichen Ausschreibungen nur noch weiter reduzieren. Die Landesregierung schneidet sich hier ins eigene Fleisch“, so Lobenstein.

Gleiches gelte für die weiteren sozialen und ökologischen Kriterien zur Vergabe. „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Einhaltung bestimmter Sozialstandards in einer globalisierten Wertschöpfungskette kaum nachgehalten werden kann“, erklärte der Präsident des Thüringer Handwerkstags. Bei den ILO-Arbeitsvorschriften etwa könnten zwar pro forma Erklärungen abgegeben werden. „Eine objektive Prüfung durch den Auftraggeber kann aber nicht erfolgen“, so Stefan Lobenstein. Vergabefremde Aspekte würden damit die Gefahr einer Verteuerung öffentlicher Beschaffungsvorgänge bergen, ohne jedoch eine Gewähr zu bieten, dass die intendierten politischen Ziele tatsächlich erreicht werden. Die Vertreter der Handwerksorganisationen werden in den kommenden Wochen weiter versuchen, der Landesregierung die Konsequenzen der Novellierung zu verdeutlichen.