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Corona-Hilfen im Friseurhandwerk: Thüringer Handwerkstag fordert Stopp der Rückforderungen

Widersprüchliche Richtlinien und fragwürdige Berechnungen sorgen für Rechtsunsicherheit

Der Thüringer Handwerkstag (THT) e.V. fordert eine sofortige Aussetzung der laufenden Rückforderungsverfahren von Corona-Soforthilfen im Friseurhandwerk. Hintergrund sind erhebliche rechtliche Zweifel an der aktuellen Verwaltungspraxis sowie massive wirtschaftliche Belastungen für die betroffenen Betriebe. „Viele Friseurbetriebe haben ihre Anträge unter völlig anderen Voraussetzungen gestellt, als sie heute bei den Rückforderungen zugrunde gelegt werden. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel und verletzt den Vertrauensschutz“, erklärt THT-Präsident Stefan Lobenstein.

In Schreiben an die Thüringer Aufbaubank sowie das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum hat der Thüringer Handwerkstag bereits auf grundlegende Probleme hingewiesen. Im Zentrum steht die Anwendung unterschiedlicher Förderrichtlinien aus dem Frühjahr 2020. Innerhalb weniger Tage hatte das Land Thüringen im März und April 2020 zwei unterschiedliche Förderrichtlinien erlassen. Während zunächst eine allgemeine Existenzgefährdung als Grundlage galt, wurde kurz darauf ein konkreter „Liquiditätsengpass“ als Voraussetzung definiert.

Nach Auffassung des Thüringer Handwerkstags werden diese strengeren Kriterien rückwirkend auch auf frühere Anträge angewendet. „Das führt zu großer Verunsicherung und trifft gerade diejenigen Betriebe, die besonders stark von den Schließungen betroffen waren“, so Stefan Lobenstein.

Der Thüringer Handwerkstag verweist zudem auf aktuelle Gerichtsentscheidungen, die die Position der Betriebe stützen. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg haben bereits politische Lösungen geschaffen, um vergleichbare Fälle rechtssicher zu regeln. „Wir brauchen jetzt auch in Thüringen eine klare und faire Lösung. Es kann nicht sein, dass Betriebe Jahre nach der Pandemie mit Rückforderungen konfrontiert werden, obwohl sie nach bestem Wissen gehandelt haben“, so der THT-Präsident.

Nachholeffekte verzerren die Bewertung

Ein weiteres Problem sieht der Verband in der nachträglichen Betrachtung von Umsätzen. Nach den pandemiebedingten Schließungen kam es häufig zu kurzfristigen Nachholeffekten, die jedoch keine nachhaltige wirtschaftliche Erholung darstellten.„Diese einmaligen Nachholeffekte werden wie reguläre Einnahmen bewertet. Dadurch geraten ausgerechnet die am stärksten von den Corona-Maßnahmen betroffenen Betriebe in die Rückzahlungspflicht. Das ist wirtschaftlich und sachlich nicht nachvollziehbar“, betont Lobenstein.

Landespolitik zu tragfähiger Lösung aufgerufen

Laut Thüringer Handwerkstag sind nun mehrere konkrete Schritte notwendig, um die Situation zu entschärfen und Rechtssicherheit herzustellen. Dazu gehört, dass alle laufenden Rückforderungsverfahren bei Anträgen aus der Phase der März-Richtlinie umgehend ausgesetzt werden, bis eine rechtssichere Grundlage geschaffen ist. Gleichzeitig fordert die Organisation eine grundlegende Überprüfung der bisherigen Verwaltungspraxis, insbesondere hinsichtlich der rückwirkenden Anwendung der strengeren April-Kriterien sowie der Bewertung von Nachholeffekten als reguläre Umsätze.

Darüber hinaus sieht der Thüringer Handwerkstag die Landespolitik in der Verantwortung, eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die sich an bereits umgesetzten Modellen in anderen Bundesländern orientiert und auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Fälle gilt. „Das Handwerk hat in der Krise Verantwortung übernommen. Jetzt ist es an der Zeit, dass auch die Politik Verantwortung übernimmt und für Rechtssicherheit sorgt“, sagt Lobenstein abschließend.