September 2003 – Thüringer Handwerk -- archive.php --

Handwerkszukunft

Pressemitteilung vom 22. September 2003

Handwerkszukunft im Blickpunkt der Mitgliederversammlung

Während der nächsten Mitgliederversammlung des Thüringer Handwerkstages e.V.  am 6. November in Gera wird die Zukunft des Thüringer Handwerks eindeutig im Mittelpunkt der Zusammenkunft stehen. Den Mitgliedern des THT werden an diesem Tag u.a. Ergebnisse der Studie „Zukunft des Thüringer Handwerks“ vorgestellt. Da zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich auch die Novellierung der Handwerksordnung mit der Neuordnung der Handwerksberufe ein Schritt weiter in der politischen Diskussion ist, wird sich der THT vor allem dem Ausblick widmen und seine künftigen Entwicklungsmöglichkeiten diskutieren.

Nicht nur für die Organisationen des Handwerks, vor allem für die Betriebe sind verlässlich Daten zur Entwicklung dieses Wirtschaftsbereiches für Planungen und Strategien wichtig. Daher erwartet das Handwerk von der Studie über die „Zukunft des Thüringer Handwerks“ vor allem konkrete Ausführungen zu künftigen Entwicklungstendenzen, Marktverschiebungen und Kundenstrukturen.

Die vor rund zwei Jahren in Auftrag gegebene Studie wird zu 90 Prozent vom Thüringer Wirtschaftsministerium und zu 10 Prozent vom Handwerk finanziert. Ergänzende Leistungen des Handwerks selbst sind beispielsweise Aktivitäten von Bildungseinrichtungen, den Gewerbeförderungen der Kammern sowie der Innungen, Verbände und Kreishandwerkerschaften.

Um Perspektiven für das Thüringer Handwerk zu entwickeln, waren umfangreiche Recherchearbeiten zur Ermittlung der aktuellen Situation notwendig. Derzeit sind die Experten der beauftragten Fachhochschule Jena, Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen, unter Leitung der Professoren Eibner und Demske damit beschäftigt, hieraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.

Die Studie ist eines der Ergebnisse aus der im Jahr 2000 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerk. Erstmals seit der Wende beschäftigen sich externe Fachleute ausschließlich mit dem Wirtschaftsbereich Handwerk in Thüringen und seinen Entwicklungsmöglichkeiten. „Wir versprechen uns viel von dieser Arbeit. Sie soll eine Arbeitsgrundlage für die Beratung unserer Betriebe bilden, soll der Landesregierung die Wirksamkeit ihrer Handwerks- und Mittelstandspolitik beleuchten und sie soll jedem Betrieb eine Orientierung geben. Und wenn die Studie dies erfüllt, dann wird sich diese Investition zigfach bezahlt machen,“ weiß der Geschäftsführer des THT, Dr. Dieter Artymiak, und warnt vor voreiliger Kritik.

Fortschreibung der Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.

Druckschrift – Erfurt, im Mai 2003

Fortschreibung der Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.

Die am 23. Juni 2000 zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V. abgeschlossene gemeinsame Vereinbarung hat in ihrer Umsetzung wesentlich dazu beigetragen, auch unter verschärften wirtschaftspolitischen Bedingungen einen größtmöglichen Konsens in allen wesentlichen Fragen zwischen der Landespolitik und der Thüringer Handwerksorganisation herzustellen.

Mit der im November 2002 erfolgten dritten Bilanzierung der gemeinsamen Vereinbarung konnte übereinstimmend festgehalten werden, dass der erreichte Stand der Umsetzung – bezogen auf das Land Thüringen – bereits sehr weit fortgeschritten ist. Um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden, wird die weiterhin fortbestehende Rahmenvereinbarung wie folgt untersetzt:

  1. Die Thüringer Landesregierung wird auch unter Beachtung der angespannten haushaltspolitischen Situation und im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Anstrengungen unternehmen, um weiterhin günstige und stabile Rahmenbedingungen zu bieten mit dem Ziel, den erforderlichen strukturellen Umbau in den Zweigen und Branchen des Thüringer Handwerks aktiv zu begleiten.

  2. Im Rahmen des GuW-Programms werden zinsverbilligte Investitions- und Betriebsmitteldarlehen über die jeweilige Hausbank an den Endkreditnehmer ausgereicht. Die Landesregierung ermöglicht eine Verbilligung der Darlehen an KMU in den ersten zehn Jahren, sofern diese nicht mit anderen Förderprodukten der DtA kombiniert werden. Das Programm wird ergänzt mit den Möglichkeiten von Haftungsfreistellungen bzw. Ausfallbürgschaften.

  3. Die Thüringer Landesregierung sowie die Thüringer Handwerksorganisation betrachten die Förderinstrumentarien zur Leistungssteigerung im Handwerk und zur Beratungsförderung auch weiterhin als wesentlichen Ausgleich der Strukturnachteile denen kleine und mittlere Handwerksunternehmen unterliegen. Mit diesen flankierenden Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Stabilisierung des Managements in den Handwerksunternehmen bzw. die Erschließung neuer Marktpotenziale. In diesem Zusammenhang soll noch stärker darauf Einfluss genommen werden, dass im Handwerk die Bildung von „Kooperationen“ angeregt bzw. vorhandene ausgebaut sowie die Herausbildung von Vertriebsgemeinschaften im Handwerk aktiviert werden.

  4. Zur effektiveren Umsetzung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie werden neben den Informationsveranstaltungen im Thüringer Landesverwaltungsamt in den einzelnen Planungsregionen gemeinsame Beratungen mit den kommunalen Vergabestellen zum öffentlichen Auftragswesen durchgeführt.

  5. Die Thüringer Landesregierung geht davon aus, dass einzelne Änderungen der Handwerksordnung erforderlich sind, damit der Bestand der Handwerksordnung als Ganzes auch in Zukunft gesichert werden kann. Das betrifft ins besondere Regelungen zur Durchsetzung von EU-Normen. Für eine Novellierung, die den Wirtschaftsbereich Handwerk aushöhlt bzw. in Frage stellt, sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf.

  6. Hinsichtlich der bundespolitischen Zuständigkeiten setzt sich die Thüringer Landesregierung im Bundesrat für Regelungen ein, die

    – eine Steuer- und Sozialabgabenentlastung,
    – eine Stärkung der Investitionskraft der Länder und Kommunen,
    – die Verabschiedung von gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von
      Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzungen
      von Forderungen sowie einen
    – durchgreifenden „Bürokratieabbau“

    bewirken.

  7. Die von der Thüringer Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Deregulierung werden konsequent fortgeführt. Vorschriften werden hinsichtlich ihrer Effektivität und Notwendigkeit überprüft und ggf. außer Kraft gesetzt.

  8. Die Landesregierung ist bestrebt, die Finanzkraft der Kommunen zu sichern und insbesondere die Zuweisungen für die Investitionstätigkeit auf hohem Niveau zu halten. Die rückläufigen Einnahmen der Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sollen – soweit wie möglich – durch zusätzliche Zuführungen des Landes ausgeglichen werden.

  9. Die weitere Entwicklung der Qualitätsarbeit im Handwerk wird gefördert. In diesem Zusammenhang unterstützt die Landesregierung z. B. auch ein Pilotprojekt des Fleischerhandwerks zur Durchsetzung des Rechtschutzes und der Pflege von Thüringer Qualitätserzeugnissen.

  10. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsabkommens soll die bisherige „Umweltinitiative für die Thüringer Wirtschaft“ weiter entwickelt werden. Die diesbezügliche Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Thüringer Wirtschaft ist von der Überzeugung getragen, dass eine nachhaltige Entwicklung im Freistaat Thüringen nur im partnerschaftlichen Zusammenwirken zu erreichen ist.

  11. Die Strategie der Thüringer Landesregierung in Bezug auf die Berufswahlvorbereitung ist schwerpunktmäßig auf die weitere Umsetzung der „Vereinbarung über die Gestaltung der Zusammenarbeit zur weiteren Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, insbesondere der Abgänger der Regelschulen im Freistaat Thüringen“ sowie auf die Vereinbarung über „Bildung und Berufseinstieg für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss“ orientiert. Dafür ist das Modellprojekt „Vertiefte wirtschaftsnahe Berufsvorbereitung (Berufsstart)“ unter Beteiligung des Thüringer Handwerks in Vorbereitung.

  12. Die Thüringer Wirtschaft ist sich bewusst, dass die berufliche Qualifizierung dafür ausschlaggebend ist, im internationalen Wettbewerb zu bestehen sowie zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu sichern. Die Landesregierung wird diesen Prozess begleitend unterstützen. Dabei geht es insbesondere um

    – Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze durch das Handwerk mindestens
      in der Anzahl des Vorjahres,
    – Fortbildungsmaßnahmen zur beruflichen und Anpassungsqualifizierung für
      Beschäftigte und Inhaber Thüringer Unternehmen sowie von Maßnahmen
      der Aufstiegsfortbildung,
    – Maßnahmen zur Berufsvorbereitung für Jugendliche ohne Schulabschluss bzw.
      für Jugendliche mit Schulabschluss, aber ohne Berufsreife,
    – Fortbildung von Existenzgründern und von Maßnahmen zur Entwicklung und 
      Sicherung von Existenzgründungen für von Arbeitslosigkeit bedrohten sowie
      vormals arbeitslosen Hoch- und Fachschulabsolventen,
    – Modellhafte Projekte in der beruflichen Aus- und Fortbildung bei begründetem
      Bedarf zur Entwicklung innovativer Aus- und Fortbildungskonzepte für Arbeitnehmer
      und Inhaber von Unternehmen bzw. der praxisorientierten Berufsvorbereitung von
      Jugendlichen für den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt.

  13. Die Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) wird auch in den nächsten Jahren auf gleich bleibend hohem Niveau fortgesetzt.

  14. Eine stärkere Konzentration erfolgt zukünftig auf den Bereich der Berufsorientierung. Es soll insbesondere auf die Berufe hingewiesen bzw. orientiert werden, in denen bereits jetzt Bedarf an Fachkräften besteht. Hierzu wird das Handwerk eigene Projekte zur Berufsinformation und -orientierung entwickeln.

  15. Die Thüringer Handwerksorganisation setzt sich dafür ein, die bestehenden Bildungszentren des Handwerks zu Kompetenzzentren wei
    terzuentwickeln. Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen, die Effizienz dieser Einrichtungen durch Erweiterung des Leistungsspektrums zu erhöhen.

  16. Die Landesregierung setzt sich im kommenden Zeitraum weiter zielstrebig dafür ein, im Rahmen der Schaffung einer wirtschaftsfördernden Infrastruktur als Voraussetzung zur Ansiedlung von Investoren und zur gesunden Entwicklung der bestehenden Unternehmen den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu betreiben.

  17. Für das Jahr 2003 sind folgende Fertigstellungen bzw. Baubeginne an Autobahnen vorgesehen:

    – Baubeginn an der A 4, Raum Jena
    – Verkehrsfreigabe A 71, Ilmenau-West – AS Oberhof
    – Baubeginn A 73, Anschlussstelle Suhl – AS Schleusingen
    – Baubeginn A 38, Anschlussstelle Heiligenstadt – AS Arenshausen
    – Baubeginn A 38, AS Heiligenstadt – AS Leinefelde
    – Verkehrsfreigabe A 73, Eisfeld-Süd, Eisfeld-Nord

    Im Rahmen des Bundes- und Landesstraßennetzes wird 2003 u. a. die Ortsumgehung Sondershausen (B 4) begonnen und die Ortsumgehung Altenburg (B 93) fertig gestellt.

  18. Im Rahmen der überregionalen Schienenverkehrsprojekte ist entscheidend, welche Finanzmittel der Bund in den Jahren 2003/2004 bereit stellt, da in diesem Jahr die Bauarbeiten in allen Planungsabschnitten aufgenommen sein müssen, um den Verfall des Baurechts ab 2005 zu verhindern.

    Der Umbau des Eisenbahnknotens Erfurt (Hauptbahnhof Erfurt) wird in diesem Zusammenhang bis 2006 zum modernen ICE-Bahnhof umgestaltet.

    Die Mitte-Deutschland-Verbindung wird planmäßig bis 2006 ausgebaut, so dass auch die BUGA 2007 in Gera und Ronneburg verkehrsmäßig abgesichert wird.

    In gemeinsamer Abstimmung zwischen Landesregierung und Bahn wird die wichtige überregionale Eisenbahnstrecke Neudietendorf – Suhl – Grimmenthal – Rentwertshausen – (Schweinfurt) in den Jahren 2003-2007 ausgebaut und für den Einsatz moderner, vom Land geförderter Neigetechnik hergerichtet.

Die Fortschreibung ist die Untersetzung der „Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.“ vom 23. Juni 2000 und wird gleichermaßen in die regelmäßig stattfindenden Dialoge des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur mit der Thüringer Handwerksorganisation einbezogen.

Erfurt, den 12. Mai 2003

Für die Thüringer Landesregierung                       Für den Thüringer Handwerkstag e. V.
Franz Schuster                                                   Rolf Ostermann
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur     Präsident des Thüringer Handwerkstages e. V.


Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Thüringer Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne einen zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

Impressum:
Thüringer Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur
Max-Reger-Straße 4 – 8
99096 Erfurt
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E-Mail: mailbox@th-online.de
Internet: www.th-online.de
Erfurt, im Mai 2003

Handwerk begrüßt „Thüringen Kapital“

Pressemitteilung 03.09.2003

Handwerk begrüßt „Thüringen Kapital“

Das jetzt vorgestellte neue Förderprogramm „Thüringen Kapital“ wird vom Thüringer Handwerkstag e.V. begrüßt.

„Damit geht die Landesregierung endlich auf unsere Forderung ein, Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für kleine Betriebe anzubieten. Die Form der stillen Beteiligung bietet zudem unseren Betrieben die Chance, gegenüber den Kreditinstituten gestärkt aufzutreten“, teilt der Präsident des Thüringer Handwerkstages, Rolf Ostermann, mit.

Viele Handwerksbetriebe leiden unter einer zu knappen Eigenkapitalbasis. Notwendige Investitionen werden zurückgestellt, finanzielle Engpässe führen schnell zu Krisensituationen. Auf eine Verbesserung der Marktlage kann nur unzureichend reagiert werden, da die nötigen Mittel dazu fehlen. Da sich viele Förderprogramme erst ab Größenordnungen abspielen, die für die meisten Handwerksbetriebe unrealistisch sind, konnte das Handwerk bisher von den Bundes- oder Landesförderungen nur am Rande profitieren. Das „Thüringen Kapital“ kann aus Sicht des Thüringer Handwerkstages hier eine Lücke schließen und gerade kleinen Betrieben wichtige Unterstützung bieten.

„Wir sind froh, dass die Landesregierung mit diesem Programm ihr Versprechen eingelöst hat, gerade die kleinen und mittleren Betriebe im Rahmen der Wirtschaftspolitik mehr zu berücksichtigen. Es darf allerdings nicht dazu führen, dass sich die Hausbanken jetzt noch mehr aus dem Kreditgeschäft mit unseren Betrieben zurückziehen. Wir brauchen das eine wie das andere“, warnt Ostermann vorsorglich die Kreditwirtschaft.

Thüringen Kapital für KMU und Existenzgründer

„Thüringen Kapital“ für KMU und Existenzgründer

Unter dem Namen „Thüringen Kapital“ wird die Landesregierung ein neues Förderprogramm für kleine Unternehmen und Existenzgründer auflegen.

Das Förderprogramm „Thüringen Kapital“ bietet Unternehmen eine Finanzierung als „stille Beteiligung“, mit deren Hilfe sie ihre Eigenkapitalbasis verstärken können. Vor allem kleine Unternehmen und Existenzgründer benötigen frische Liquidität. Allerdings wird ihnen oft die Aufnahme von Fremdkapital durch ihre Eigenkapitalschwäche erschwert. Doch ohne Finanzierung gibt es keine Investitionen und damit kein Wachstum. Genau hier setzt „Thüringen Kapital“ an.

Das Programm richtet sich als standardisiertes Finanzprodukt vor allem an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit einem Finanzbedarf zwischen 10.000 und 50.000 €. Die Finanzierung erfolgt als „stille Beteiligung“ nach marktüblichen Konditionen und ist mit anderen Förderprogrammen (LIP, GuW, Bürgschaften) kombinierbar. Der Verwendungszweck umfasst Investitionen, Betriebsmittel, die Markteinführung neuer Produkte, aber z.B. auch den Erwerb von Unternehmensanteilen. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

„Thüringen Kapital“ soll noch im ersten Quartal 2004 starten.