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Forderungen anlässlich der Mitgliederversammlung des Thüringer Handwerkstages e. V. am 22. November 2001 zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für das Handwerk

Forderungen anlässlich der Mitgliederversammlung des Thüringer Handwerkstages e. V. am 22. November 2001 zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für das Handwerk

In den vergangenen Monaten und Jahren kristallisierte sich heraus, dass sich die Finanzierungsmöglichkeiten für das Handwerk zunehmend verschlechtern. Deshalb fordert der Thüringer Handwerkstag e. V. die Verantwortlichen auf, auf diesen Gebieten tätig zu werden.

1. Kreditvergabepraxis
Um die Entwicklungsmöglichkeiten in den Handwerksbetrieben weiter zu gewährleisten, sind eine solide Finanzierungsbasis und entsprechende Finanzierungsangebote die Grundvoraussetzung. Der anhaltende Konzentrationsprozess im Bankensektor, verbunden mit dem Rückzug der Kreditinstitute aus der Fläche sowie die Konzentration auf das großvolumige Kreditgeschäft trägt dazu bei, viele Handwerksbetriebe zu verunsichern. Der Thüringer Handwerkstag e. V. fordert von den Kreditinstituten verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten zu fairen Konditionen für das Handwerk.

2. Basel II
Gerade in dem Zusammenhang, dass das Handwerk sehr stark durch eine Fremdfinanzierung geprägt ist, befürchtet das Thüringer Handwerk infolge der Umsetzung der Baseler Beschlüsse eine deutliche Verschlechterung der Finanzierungsmöglichkeiten für Handwerksbetriebe. Gefordert wird daher von allen Verantwortlichen, dass für diesen Bereich eine verträgliche Lösung gefunden werden muss, damit sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht weiter verschlechtern. Für die Betriebe dürfen keine zusätzlichen Kapazitäts- und Kostenbelastungen entstehen. Gleichzeitig müssen Lösungen für ein vereinfachtes Verfahren für Personenunternehmen gefunden werden.

3. Stärkung der Kommunalfinanzen /Verbesserung der Infrastruktur
Auf Grund der immer schlechter werdenden Haushaltslage vieler Kommunen und Kreise wird das Budget für Bauinvestitionen stets geringer. Vor diesem Hintergrund fordert der Thüringer Handwerkstag e. V. eine Stärkung der Kommunalfinanzen.
Der Thüringer Handwerkstag e. V. begrüßt die geplante Fortsetzung des Programms „Stadtumbau Ost“ und somit die Bestandserhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestandes. Hieraus ergeben sich die dringend erforderlichen Impulse für das Baugewerbe. Ebenfalls begrüßt der Thüringer Handwerkstag e. V. das vom Thüringer Ministerpräsidenten vorgeschlagene „Sonderprogramm Ost“. Dieses Programm setzt gezielt im infrastrukturellen Bereich an und umfasst für den Zeitraum 2001 bis 2004 ein Volumen von insgesamt 40 Milliarden Mark.
Das mit diesem Vorschlag eingereichte Finanzierungsmodell findet die Zustimmung des Thüringer Handwerks.

4. Investitionsförderung
Die Investitionsförderung ist noch über einen längeren Zeitraum unverzichtbar, um die teilungsbedingten Nachteile abzubauen.
Der Thüringer Handwerkstag e. V. fordert die Landesregierung auf, sich für die Fortführung der Investitionszulage für das gesamte Handwerk und somit für eine Gleichstellung mit dem verarbeitenden Gewerbe einzusetzen. Die Einstellung der Investitionszulage für die Mehrzahl der Handwerksbetriebe würde den Trend einer konjunkturell bedingten rückläufigen Investitionstätigkeit nur weiter verstärken.

Forderungen des Thüringer Handwerkstages e. V. anlässlich der Mitgliederversammlung am 22. November 2001 an die Bundesregierung

Forderungen des Thüringer Handwerkstages e. V. anlässlich der Mitgliederversammlung am 22. November 2001 an die Bundesregierung

Zentrale Forderungen des Thüringer Handwerks sind bisher leider ohne politische Umsetzung auf Bundesebene geblieben.
Der Thüringer Handwerkstag e. V. fordert hiermit die Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung zur Lösung der bereits seit Jahren anstehenden Probleme des Mittelstandes, insbesondere des Handwerks, gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang geht es schwerpunktmäßig um die umgehende Abschaffung der bestehenden mittelstandsfeindlichen gesetzlichen Regelungen bei gleichzeitiger Schaffung neuer konstruktiver Regelungen und damit mittelstandsfreundlicher Rahmenbedingungen. In diesem Sinne stellt der Thüringer Handwerkstag e. V. aus Anlass seiner Mitgliederversammlung nachdrücklich folgende Forderungen an die Bundesregierung:

  1. Im Rahmen der geplanten Neuregelung des Steuerabzugs für Bauleistungen wird der Ansatz zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung grundsätzlich begrüßt. Die praktische Umsetzung erscheint vor dem Hintergrund fehlender Durchführungsbestimmungen fragwürdig, inbesondere besteht die Gefahr der Willkür der Finanzverwaltungen bei der Ausreichung von Freistellungsanträgen. Hier fordert das Thüringer Handwerk realitätsnahe Regelungen.

  2. Das Thüringer Handwerk fordert auf Grund zunehmender Schwarzarbeit die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen des Bau- und Ausbaugewerbes für private Auftraggeber sowie die Ein-führung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf lohnintensive Dienstleistungen.

  3. Die 80-prozentige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist wieder einzuführen.

  4. Das Thüringer Handwerk fordert die Rücknahme der Reform des Kündigungsschutzgesetzes.

  5. Die zweite Stufe der Unternehmenssteuerreform ist vorzuziehen.

  6. Mit Blick auf die gesetzlichen Sozialabgaben fordert das Thüringer Handwerk eine Senkung der Lohnzu-satzkosten auf unter 40 Prozent.

  7. Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist dringend um die Punkte Auftraggeberbürgschaft und erweiterter Eigentumsvorbehalt mit Herausgabeanspruch eingebauter Materialien zu ergänzen.

  8. Die Investitionszulage muss, der aktuellen Wirtschaftslage geschuldet, für das gesamte Handwerk unverändert fortgeführt werden. Die geplante Einschränkung der Investitionszulage ab 2002 bedeutet eine Ungleichbehandlung des Handwerks gegenüber dem „Verarbeitenden Gewerbe“.

  9. Die Kernaussage des geplanten Tariftreuegesetzes, den Tariflohn an den Ort der Arbeit festzuschreiben, wird vom Thüringer Handwerk abgelehnt. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, in der Wirtschaft umsetzbare Regelungen zur Bekämpfung von Dumping und illegaler Beschäftigung zu schaffen.

  10. Der Thüringer Handwerkstag e. V. fordert die Stärkung der Kommunalfinanzen, um so die gesunkenen Finanzmittel der Kommunen zu kompensieren.

  11. Die Reform der Krankenversicherung mit einer gesetzlichen Mindestversicherung und einer freiwilligen beitrags-abhängigen Zusatzversorgung ist dringend notwendig, um die gesetzliche Krankenversicherung auf Dauer zu sichern.

  12. Im Rahmen der Sozialpolitik ist die Schaffung einer generationsgerechten Rentenreform eine Schwerpunktaufgabe. Das Ziel muss die dauerhafte Begrenzung des Beitragssatzes unter 20 Prozent sein.

  13. Die bewährte Förderung des organisationseigenen Beratungswesens mit Bundesmitteln ist in Anbetracht des bestehenden Beratungsbedarfes auf hohem Niveau fortzusetzen.

  14. Das Thüringer Handwerk fordert uneingeschränkt den Erhalt des „Großen Befähigungsnachweises“ als Voraussetzung für die Selbstständigkeit im Handwerk und als Garant für fachliche Kompetenz und Ausbildungskompetenz. Eine allgemeine Einführung des berufsbegleitenden Erwerbs des Meisterbriefes wird abgelehnt.

  15. Zur Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung sind die Berufsbildungs- und Technologiezentren unverändert auch zukünftig mit einer 90-prozentigen Bezuschussung bei deren Errichtung und Erhalt zu fördern.

Bilanz zur Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerk – Der Thüringer Handwerkstag e. V. formuliert künftige Aufgaben zur weiteren Umsetzung der Vereinbarung

Bilanz zur Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerk – Der Thüringer Handwerkstag e. V. formuliert künftige Aufgaben zur weiteren Umsetzung der Vereinbarung

Mit der seit dem 23. Juni 2000 bestehenden Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V. wurde eine tragfähige Basis für die weitere Entwicklung des Handwerks geschaffen. Sichtbare Ergebnisse, die der Weiterentwicklung des Handwerks und der Sicherung der Betriebe dienten, wurden seither erzielt.
Da die Vereinbarung auf einen dynamischen Prozess der Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Thüringer Handwerk gründet, sind nicht nur regelmäßig die erzielten Ergebnisse zu überprüfen, sondern sind die Inhalte und Schwerpunkte stets aktuellen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend weiterzuentwickeln.
So sollte diese Vereinbarung einen größeren Wirkungsgrad erhalten, indem weitere politische Ebenen und weitere Bereiche der Handwerksorganisation in unserem Bundesland konkret einbezogen werden. Denn eine positive Entwicklung des Handwerks ist auch in den Kreisen und Kommunen von zentralem Interesse. Handwerk, Politik und Verwaltung müssen daher auf allen Ebenen intensiv ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Hierfür gibt die Vereinbarung wichtige Impulse.

In seiner Bilanz zeigt sich der Thüringer Handwerkstag e. V. in weiten Teilen zufrieden mit dem Umsetzungsstand der Verein-barung. In zahlreichen Politikfeldern fand eine stärkere Konzentration auf die spezifischen Belange des Handwerks statt. Auch die jüngsten Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission des Landtages zur künftigen Wirtschaftsförderung in Thüringen stimmen inhaltlich weitestgehend mit den Schwerpunkten dieser Vereinbarung überein.
Als Umsetzungsschritte der Vereinbarung betrachtet der Thüringer Handwerkstag e. V. beispielsweise das Programm „Grün-dungs- und Wachstumsfinanzierung“ (GuW) sowie die Vergabe-Mittelstandsrichtlinie. Die Bundesratsinitiative Thüringens für einen wirksameren Schutz des Bauunternehmers wird ausdrücklich vom Thüringer Handwerk begrüßt. Diese Initiative sollte nach Möglichkeit zusammen mit dem Freistaat Sachsen, der ähnliche Überlegungen hegt, gestartet werden.
Die intensive Förderung des Beratungswesens im Handwerk, die Förderung des Technologietransfers und in diesem Zusammenhang die Unterstützung der Bildung von Kompetenzzentren und nicht zuletzt die umfangreiche Förderung der Aus- und Fortbildung sind weitere Aspekte in der positiven Bilanz, die der Thüringer Handwerkstag zieht.

Im Rahmen der politischen Möglichkeiten des Landes sieht der Thüringer Handwerkstag e. V. in den folgenden Punkten weiteren Hand-lungsbedarf, um die Entwicklung des Handwerks unterstützend zu begleiten.

Ausbau der Infrastruktur

Land und Gemeinden müssen gemeinsam mit dem Bund wirtschaftsnahe Infrastrukturen modernisieren und aufbauen. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für ein notwendiges Wirtschaftswachstum und erhöht gleichzeitig die Attraktivität Thüringens als Wirtschaftsstandort.
Hierbei unterstützt das Thüringer Handwerk den Vorschlag eines „Sofortprogrammes Ost“ von Ministerpräsident Dr. Vogel. Neben den großen Verkehrsprojekten sind insbesondere auch die lokale und regionale Verkehrsinfrastruktur, Kommunikation, Energie und Wasser, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowohl für hier ansässige Betriebe als auch für Investoren von Bedeutung. Aus dem „Sofortprogramm Ost“ und dem „Stadtumbau Ost“-Programm des Bundes heraus ergeben sich darüber hinaus dringend notwendige Impulse für das Baugewerbe.
Diese zusätzlichen Infrastrukturinvestitionen sollten unter anderem aus Mitteln finanziert werden, die aufgrund einer Reduzierung und Konzentration von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen frei werden.

Technologietransfer/Innovationsförderung

Vor dem Hintergrund der Globalisierung der Wirtschaft bedarf es einer Wirtschaftstruktur, in der die Unternehmen in einem engen und wechselseitigen Zusammenwirken wettbewerbsfähige Wertschöpfungsketten bilden. In den neuen Ländern bestehen hierbei noch strukturelle Defizite, die durch eine zielgerichtete Stärkung der Innovationspotenziale der mittelständischen Wirtschaft und damit des Handwerks weiter ausgeglichen werden müssen. Dies erfordert zusätzliche Anstrengungen bei der Stärkung des Technologietransfers sowie auch die Förderung innovativer Unternehmenserweiterungen und innovativer Unternehmensgründungen. Die Stärkung der Innovationsfähigkeit vor Ort durch den Aufbau regionaler Netzwerke und Wirtschaftskreisläufe sollte hierbei im Mittelpunkt stehen. In diesem Zusammenhang unterstützt das Thüringer Handwerk Umstrukturierungen in Fördereinrichtungen des Landes, um eine höhere Effizienz zu erreichen.

Arbeitsmarktpolitik

Der Arbeitsmarkt in Thüringen und den anderen neuen Ländern ist seit Jahren von einer dauerhaft hohen Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen haben zur Verfestigung des zweiten Arbeitsmarktes beigetragen. Der beabsichtigte Übergang in eine reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt war bisher nur in geringem Umfang möglich. Notwendig ist daher eine bedarfsgerechte Qualifizierung von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. Hierzu sollte der Sachverstand der Bildungszentren des Handwerks einbezogen werden. Es bleibt weiterhin festzustellen, dass auf Grund der wirtschaftlichen Aktivitäten von Beschäftigungsgesellschaften dem Handwerk Aufträge entzogen werden. Im Mittelpunkt der Handwerkskritik steht hierbei das Vergabeverhalten der Kommunen, die Aufträge an Beschäftigungsgesellschaften und scheinprivatisierte Kommunalbetriebe vergeben. Das Thüringer Handwerk fordert eine Reduzierung der Mittel für ABM und SAM und eine Begrenzung der Förderung auf nicht-gewerbliche Bereiche. Die frei werdenden Mittel sollten für zweckgebundene Investitionszuweisungen für Infrastrukturmaßnahmen in den Kommunen verwendet werden.

Stabilisierung der bestehenden Betriebe und Förderung von Existenzgründungen

Das Hauptaugenmerk muss auf die Sicherung von Existenzen gelegt werden.
Die vielfältigen Instrumente, die den Schritt in die Selbstständigkeit in Thüringen unterstützen, sind zu evaluieren, weiter zu entwickeln und in ihrer Effizienz zu schärfen. Das Programm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ (GuW), das Landesinvestitionsprogramm sowie der Existenzgründerpass sind aktuelle Förderungen, die den Anforderungen des Handwerks entsprechen. Für die Weiterentwicklung der Betriebe sind ausreichend Fachkräfte eine wichtige Bedingung. Das Handwerk erneuert daher seine Forderung nach Unterstützung der Wirtschaft hinsichtlich der Eindämmung der Fachkräfteabwanderung aus Thüringen, insbesondere durch Schaffung entsprechender Bildungsangebote sowie einer engen Verzahnung von Wirtschaft und Forschung wie auch von Wirtschaft und Bundeswehr.

Beratungsförderung

Die Betriebsberatung im Handwerk trägt maßgeblich zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Handwerks-unternehmen
bei. Die bewährte Förderung des organisationseigenen Beratungswesens mit Bundes- und Landesmitteln sollte daher
unverändert fortgesetzt werden.

Ausbildung/Qualifizierung

Die 75-prozentige Förderung der Überbetrieblichen Lehrunterweisung ist auch künftig beizubehalten. Sie ist ein wichtiger Baustein in der handwerklichen Berufsausbildung. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Thüringer Aus-bildungsinitiative wurde ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung im Handwerk vollzogen.

Gebühren- und Abgabenlast

Die Gebühren-, Beitrag- und Abgabenlast der ansässigen Unternehmen muss gesenkt werden, mit dem Ziel, Standortvorteile für bestehende und für neue Unternehmen zu schaffen. Das Thüringer Handwerk fordert Erleichterungen dur
ch Kleinbetriebs- und Kleinmengenregelungen, insbesondere bei den auf Großunternehmen ausgerichteten Vorschriften im Rahmen der Abwasser-, Abfall- sowie Energiepolitik.

Öffentliche Auftragsvergabe / Vergabe-Mittelstandsrichtlinie

Angesichts des Zusammenbruchs des Marktes in der Bauwirtschaft und vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Osterweiterung der Europäischen Union fordert der Thüringer Handwerkstag e.V. Maßnahmen, die einen ausgewogenen Wettbewerb zwischen den Anbietern im öffentlichen Auftragswesen gewährleisten. Hierzu gehören in erster Linie die strikte Einhaltung der VOB und VOL sowie angemessene Angebots- und Ausführungsfristen. Unverzichtbar ist der absolute Vorrang der Fach- und Teillosvergabe und eine strikte Wahrnehmung der Angebotsprüfungs- und Aufklärungspflicht der öffentlichen Auftraggeber. Nach wie vor muss festgestellt werden, dass die bestehende Vergabe-Mittelstandsrichtlinie seitens der kommunalen Auftraggeber nicht umgesetzt wird. Das Thüringer Handwerk fordert daher erneut, den Einfluss des Landes auf die Kommunen zu verstärken.
Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderungsgesellschaften dürfen wegen der Wettbewerbsbenachteiligung der mittelständischen Bauwirtschaft nicht bei der öffentlichen Vergabe von Bauleistungen berücksichtigt werden. Bei der Vergabe sollte zukünftig nicht das billigste Angebot den Zuschlag erhalten, sondern es sollte eine Vergabe auf der Basis des Mittelpreisverfahrens erfolgen. Das bedeutet, dass der teuerste und der billigste Anbieter nicht gewertet wird und derjenige den Auftrag erhält, der dem arithmetischen Mittel am nächsten liegt. Dies wird zu einer Preisberuhigung führen.

Forderungsausfälle / Liquidität

Im Rahmen der Gesetzesinitiative „Bauunternehmersicherungsgesetz“ der Landesregierung sind die langjährigen Forderungen des Handwerks nach einem besseren Schutz der Auftragnehmer im Baugewerbe durch den aufgenommenen erweiterten Eigentumsvorbehalt mit Herausgabeanspruch eingebauter Materialien und dem Pfandrecht des Subunternehmers gegenüber dem Generalunternehmer an dessen Forderungen gegen den Besteller in wichtigen Punkten umgesetzt. Darüber hinaus ist eine zwingende Auftraggeberbürgschaft in das Gesetz einzuarbeiten.
Die Liquidität der Handwerksbetriebe dürfte mit dem neuen „Gesetz zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung“ bei Nichtvorliegen einer Freistellungsbescheinigung weiter gefährdet sein. Die Erteilung einer Freistellung liegt allerdings im Ermessen der Finanzämter. Hier sind einheitliche, konkrete und nachvollziehbare Durchführungsbestimmungen dringend notwendig.

Die beschriebene Situation und die daraus abgeleiteten Aufgaben sollen Ansätze zur weiteren konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerk aufzeigen. Da eine Vielzahl der vom Thüringer Handwerkstag e. V. genannten Themen auch in die Zuständigkeit der Bundesregierung gehören, bitten wir die Landesregierung, sich für eine nachhaltige Problemlösung einzusetzen.

Thüringer Handwerk begrüßt Programm „Stadtumbau Ost“ Meldung vom 16.08.2001

Erfurt, den 16. August 2001

Thüringer Handwerk begrüßt Programm „Stadtumbau Ost“

Der Thüringer Handwerkstag begrüßt die angekündigte Fortsetzung des Programms „Stadtumbau Ost“, insbesondere die Pläne, sich stärker auf den Bestandserhalt zu konzentrieren. Denn die Sicherung der städtischen Kernbereiche und damit die Stabilisierung des innerstädtischen Wohnungsbestand ist eine vordringliche städteplanerische Aufgabe und kommt darüber hinaus insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben des Baugewerbes zugute.

Es sei zwar eine Rückführung des Wohnungsbestandes angesichts der dramatisch angestiegene Leerstände unvermeidbar. Ein „Diktat der Abrissbirne“ dürfe es allerdings nicht geben, betonte der Präsident des THT, Wolfgang Bachmann. Wo immer es möglich sei müsse dem Erhaltung und der Modernisierung des Wohnungsbestandes der Vorrang gegeben werden. Das gelte vor allem für den wertvollen Altbaubestand in den Städten.

Das Thüringer Handwerk hofft, dass durch das Stadtumbau-Programm mit seiner finanziellen Ausstattung in Höhe von insgesamt rund zwei Milliarden Mark für die Jahre 2002 bis 2004 die Investitionstätigkeit angeregt wird damit dringend notwendige Impulse für das Baugewerbe gegeben werden.

„Bauunternehmersicherungsgesetz“ Meldung vom 23.05.2001

Erfurt, den 23. Mai 2001

Gesetzesantrag auf den Weg gebracht

In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Handwerkstag hat das Thüringer Justizministerium nunmehr einen eigenen Gesetzesantrag verfasst, um endlich die dringend notwendige Sicherung der Unternehmer eines Bauwerks gesetzlich zu gewährleisten. Kernpunkt ist das „Bauunternehmersicherungsgesetz“, das einen erweiterten Eigentumsvorbehalt des Unternehmers an eingebauten Sachen vorsieht. Damit soll sichergestellt werden, dass bei Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers das Eigentum für den Handwerker gesichert ist. Bisher geht das Eigentum an einer Sache in dem Moment der Verbindung mit dem Gebäude an den Auftraggeber über.

Außerdem soll der Subunternehmer gegenüber dem Generalunternehmer ein gesetzliches Pfandrecht an dessen Forderungen gegen den Auftraggeber erhalten. Und schließlich soll die Sicherungshypothek des Bauunternehmers aufgewertet werden.

Außerdem haben sich die Thüringer Gedanken zum „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ gemacht und hier Änderungen vorgeschlagen, die das bis dato uneffektive Gesetz näher an die Praxis bringen sollen.

Mit dem Gesetzesvorstoß im Bundesrat hat der Thüringer Justizminister sein Versprechen gegenüber dem Handwerk umgesetzt, und die dringlichsten Forderungen des Bauhandwerks erneut auf die Tagesordnung der Länderkammer gesetzt.

Dass ein solcher Vorschlag aus einem der neuen Bundesländer kommt, darf nicht verwundern. Auftraggeberinsolvenzen, schlechte Zahlungsmoral, Liquiditätsnot und die eingebrochene Baukonjunktur führten das ostdeutsche Bauhandwerk in eine tiefe Krise. Deutlich zeigte sich hier, dass Bauhandwerkern bei Forderungen insbesondere gegenüber zahlungsunwilligen Auftraggebern die bestehenden Gesetze kaum helfen. Die Krise am Bau hat die gesetzlichen Lücken deutlich offengelegt.

Daher hofft das Thüringer Handwerk nunmehr, dass die Thüringer Initiative nicht nur vom gesamten Handwerk in Deutschland unterstützt wird. Auch die Bundesländer müssen die Dringlichkeit erkennen und das „Bauunternehmersicherungsgesetz“ mittragen.

9. Parlamentarischer Abend des Thüringer Handwerks am 22.03.2001

Pressemitteilung des Thüringer Handwerkstages e.V. anlässlich des

9. Parlamentarischen Abends des Thüringer Handwerks am 22. März 2001 im Kongress Zentrum der Messe Erfurt

Das Handwerk schrumpft

Im Handwerk läuten die Alarmglocken bereits seit einigen Jahren. Nachdem die seit fast sechs Jahren anhaltende Krise am Bau auch in diesem Jahr keine Trendwende erfahren wird, und keine Anzeichen neuer Investitionsvorhaben in Größenordnungen zu erkennen sind, drängt der Thüringer Handwerkstag darauf, dass die Politik den Ernst der Lage endlich erkennt und entsprechend handelt.

Zum ersten Mal seit 1990 ist die Zahl der eingetragenen Handwerksbetriebe zurückgegangen; von 29 225 Ende letzten Jahres auf aktuell 29 165. Die Zahl der Lehrlinge ging auf 22 283 zurück, die der Beschäftigten auf rund 158 000.

Betroffen sind außer den Gesundheitsgewerken, dem Holzgewerbe und Teilen des Metallhandwerks alle Bereiche des Handwerks. Die Krise im Handwerk ist also nicht einzig im Bau- und Ausbauhandwerk zu erkennen, sondern umfasst weite Teile dieses für den Freistaat wichtigen Wirtschaftsbereiches.

Ursachen hierfür sieht das Handwerk unter anderem an den weiter bestehenden Strukturverwerfungen in der Thüringer Wirtschaft. Wenige industrielle Leuchttürme mit sehr guten Wachstumszahlen schaffen im Freistaat noch keinen konjunkturellen Sommer. Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit bremst das Investitions- und Kaufklima im privaten Sektor und sorgt gleichzeitig, neben weiteren Faktoren, für den anhaltenden Schwarzarbeitsboom, der Betriebe wie den Staat um Milliardenbeträge schädigt.

Um den Aufbau einer sich selbst tragenden Wirtschaftsentwicklung in den neuen Ländern voranzubringen, gilt es, insbesondere auf Bundesebene die Wirtschaftspolitik auf die tatsächlich tragende Säule zu konzentrieren, nämlich die kleinen und mittleren Betriebe, die rund 90 Prozent der Wirtschaft ausmachen.

Die Investitionsbereitschaft des Mittelstandes hat entscheidend mit steuerpolitischen Vorgaben, mit der Last der Lohnzusatzkosten und mit Möglichkeiten unternehmerischen Handelns zu tun. In der Kritik des Thüringer Handwerkstages stehen daher nicht nur die zu zaghaften Schritte der Unternehmenssteuerreform, sondern auch das Betriebsverfassungsgesetz, die verschleppte Rentenreform mit nach wie vor zu komplizierten und undeutlichen Vorstellungen einer stärkeren privaten Eigenvorsorge, die verfahrene Situation in der Gesundheitspolitik und nicht zuletzt die Öko-Steuer, die weite Teile des Handwerks belastet, während sie für Energie-Großverbraucher Sonderregelungen vorsieht.

Die geplante nächste Stufe der Öko-Steuer muss ausgesetzt und das Gesetz so umgebaut werden, dass es den eigentlichen Belangen entspricht.

Die weitere Förderung des Aufbaus Ost, dessen Notwendigkeit wohl von niemandem ernsthaft bestritten wird, darf nicht in einer kleinlichen Geber-Nehmer- Diskussion zerrieben werden. Mit einer kontinuierlichen Förderpolitik muss es gelingen, die Schere, die sich in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen Ost und West auseinander bewegt, endlich dauerhaft zu schließen. Hierbei gilt es, die Entwicklung und Sicherung bestehender Betriebe ebenso zu unterstützen wie die Ansiedlung neuer, innovativer Unternehmen.

Eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung würde auch die anhaltende Abwanderung insbesondere junger und gut ausgebildeter Menschen aus Thüringen verringern beziehungsweise stoppen. Bereits heute herrscht in einigen Branchen wie beispielsweise in Teilen des Metall- und Elektrohandwerks Fachkräftemangel.

Investitionen in die Infrastruktur weiter dringend notwendig

Wichtiger Standortfaktor für Investoren ist die bestehende Infrastruktur. Während Thüringen über eine hochmoderne Telekommunikationsinfrastruktur verfügt, ist die Anbindung weiter Teile des Freistaates an das nationale und internationale Straßen- und Schienennetz weiterhin völlig unzureichend und bedarf eines zügigen Ausbaus und einer Modernisierung der bestehenden Strecken sowie des Baus neuer Trassen.

Das Handwerk sieht zudem die Gefahr, dass der Standortfaktor „Fachkräfte“ zunehmend in Gefahr gerät, da durch Abwanderung beziehungsweise lange Arbeitslosigkeit vieler Facharbeiter das Reservoir von einst zusammengeschmolzen ist. Bedarfsgerechte Qualifizierungen und arbeitsmarktpolitische Instrumente sind hier anzuwenden, damit Investoren auf qualifizierte Arbeitnehmer zurückgreifen können.

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

In der mittlerweile fast einjährigen Praxis hat sich dieses Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen als völlig unzureichend erwiesen. Sämtliche Neuregelungen wie die Erhöhung des Verzugszinses, die schnelle Fälligkeit von Rechnungen und die veränderten Abnahmemodalitäten haben nach Erfahrungen des Thüringer Handwerkstages die Zahlungsmoral in keinem Fall gebessert.

Da zum Teil mit krimineller Energie auf Kosten des Handwerkers Aufträge ausgelöst werden, die der Auftraggeber nie bezahlen wird, greift das Beschleunigungsgesetz viel zu spät ein.

Entscheidend ist aus Sicht des Thüringer Handwerkstages, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 10 000 DM eine Bankbürgschaft vom Auftraggeber vorgelegt werden muss. Wie der ausführende Handwerker Auftragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften zu erbringen hat, so muss es für den Auftraggeber Pflicht werden, seine Zahlungsfähigkeit nachzuweisen.

Viele der rund 400 im letzten Jahr in Konkurs gegangenen Thüringer Handwerksbetriebe wären mit einem besseren gesetzlichen Schutz vor zahlungsunwilligen Auftraggebern heute noch am Markt.

Dem Handwerk entsteht durch uneinbringliche Forderungen jährlich ein Schaden von rund 300 Millionen Mark.

Der Thüringer Handwerkstag fordert die sofortige Einsetzung des Bund-Länder-Ausschusses, um das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen kurzfristig zu ergänzen. Neben der Auftraggeberbürgschaft sollte das Gesetz außerdem einen erweiterten Eigentumsvorbehalt für eingebautes Material beinhalten.

Land und Kommunen haben Fürsorgepflicht

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten sollten Land, Kreise, Städte und Gemeinden alles unternehmen, die kleinen und mittleren Thüringer Unternehmen zu unterstützen. Gebühren- und Abgabenpolitik sind hier ebenso zu überprüfen wie die Vergabepolitik der öffentlichen Hand. Begrüßt wird daher der Vorstoß des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur, die Mittelstandsrichtlinie des Landes zwingend auf die öffentlichen Vergaben der Landkreise und Kommunen zu übertragen. Ein Vergabeprozedere, das die spezifischen Bedürfnisse der kleinen und mittleren Betriebe in der Praxis berücksichtigt, ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft. Leider sind nach wie vor zu viele öffentliche Vergaben an Generalauftragnehmer zu registrieren. Damit die Betriebe des heimischen Handwerks nicht weiter als abhängige Subunternehmer in das letzte Glied der Rechts- und Bezahlungskette gedrängt werden, ist die öffentliche Hand aufgefordert, mehr als bisher in Fachlosen auszuschreiben.

Investitionen der öffentlichen Hand haben Lenkungscharakter, die die Verantwortung gegenüber den Steuer zahlenden, Arbeitsplätze schaffenden und ausbildenden Betrieben im Lande einbeziehen. Die Verantwortlichen im Land können daher nicht sehenden Auges den Erdrutsch in der Bauwirtschaft ausschließlich als Marktbereinigung betrachten, sondern haben hier eine Fürsorgepflicht gegenüber Betrieben, Beschäftigten und Lehrlingen. Die notwendigen strukturellen Anpassungsprozesse in der Thüringer Bauwirtschaft sind abzufedern. Ungeeignet ist nach Auffassung des Thüringer Handwerkstages allerdings das vom Land gern praktizierte „Erfurter Modell“, indem das Land privat finanzierte und gebaute Objekte anschließend least. Investitionen werden damit zwar vorgezogen, allerdings zu einem hohen Preis. Denn Sicherungsinstrumente, die in der öffentlichen Vergabe (VOB) integriert sind, brauchen i
m privaten Baurecht nicht berücksichtigt werden, Preiskämpfe und Dumping sind das Resultat. Mittelstandsrichtlinie und VOB sind daher auch im Rahmen von Aufträgen über das sogenannte „Erfurter Modell“ zwingend anzuwenden.

Städte und Gemeinden sind aufgefordert, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren und nicht weiter durch „Schein“privatisierungen von Eigenbetrieben in den Wettbewerb der privaten Wirtschaft einzugreifen.

BSE-Krise im Fleischerhandwerk zu spüren

Nicht nur Landwirte und die verarbeitende Fleischindustrie sind Leidtragende der europäischen BSE-Krise. Die Verunsicherung der Kunden schlägt sich auf das Kaufverhalten nieder.

Den Fachbetrieben der Fleischerinnungen gelingt es zwar besser als manch anderem, mit Qualitätsprodukten und guter Beratung das Vertrauen der Kundschaft zum Nahrungsmittel Fleisch wieder herzustellen. Doch insbesondere die Verteuerung der Produkte führt zur Kaufzurückhaltung der Kunden.

In die vorgesehene finanzielle Unterstützung von Land und Bund ist daher auch das Fleischerhandwerk einzubeziehen.

Umstellung der Ausbildungsförderung findet Anklang

Nach ersten Verwirrungen unter den Betrieben nach Änderung der Ausbildungsförderung, findet die Umstellung nunmehr bei sehr vielen Betrieben Anklang. Zusatzqualifikationen für Lehrlinge im Rahmen der Ausbildung sollen nicht nur das Ausbildungsniveau weiter anheben. Für einen erfolgreichen Schritt in den Arbeitsmarkt nach der Ausbildung ist es für die Gesellen heute wichtig, zusätzliche Kenntnisse vorweisen zu können.

Für die Betriebe haben die Maßnahmen den Vorteil, dass spezielle Qualifikationen, die im Rahmen-Ausbildungsplan nicht vorgesehen sind, bereits während der normalen Ausbildung vermittelt werden können.

Nach Einschätzung des Thüringer Handwerkstages e.V. wird die Zahl der Ausbildungsplätze im Handwerk in diesem Jahr nicht steigen. Die Ursachen sind bekannt.

Handwerk für Kreditinstitute ein rotes Tuch?

Mit dem Rückzug zahlreicher Großbanken aus der Fläche und aus dem Geschäft mit dem Mittelstand ist für viele Betriebe des Handwerks eine ausgesprochen schwierige Situation entstanden. Da die meisten Betriebe über eine zu schmale Eigenkapitaldecke verfügen und damit über mangelnde Liquidität, sind sie auf Kredite angewiesen. Allerdings ist die aktuelle Kreditpolitik ausgesprochen regressiv und damit nicht nur entwicklungshemmend, sondern für viele Betriebe existenzbedrohend. Der Thüringer Handwerkstag e.V. fordert daher von Banken und Sparkassen, ihre Kreditpolitik umgehend zu ändern, um den Betrieben Entwicklungschancen zu geben.

Der Baseler Akkord als Reaktion auf die globalen Anforderungen an die europäische Kreditwirtschaft wird möglicherweise zu mehr Transparenz in der Kreditpolitik führen. Auch die kreditsuchenden Unternehmen haben sich den neuen Bedingungen anzupassen. In der Handhabung darf es aber nicht dazu kommen, dass die neuen Kriterien ausschließlich zu Lasten des Mittelstandes gehen. In jeder Risikoeinschätzung muss ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens und damit möglicherweise einer Region enthalten sein.

Jahrespressekonferenz am 08. Januar 2001

Erfurt, den 8. Januar 2001

Handwerk mit einer Stimme

Über die beiden zentralen Veranstaltungen des THT, den Parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks und die Mitgliederversammlung, hinaus liegt der Schwerpunkt der Arbeit darin, in Gesprächen und durch Stellungnahmen auf Landes- und Bundesebene die Bedingungen für die Betriebe des Handwerks zu verbessern.

Der wichtigste Meilenstein in der Lobbyarbeit ist im Jahr 2000 gelungen: die Unterzeichnung der Vereinbarung der Thüringer Landesregierung und des Thüringer Handwerkstages. Hierin wurde erstmals konkret von einer Landesregierung in Deutschland ein Rahmen zusammen mit dem Handwerk für die Sicherung und den weiteren Aufbau dieses Wirtschaftsbereiches fixiert.

In dieser Vereinbarung ist unter anderem aufgeführt, dass kleine und mittlere Betriebe reelle Chancen bei die Auftragserteilung öffentlicher Aufträge erhalten sollen. In diesem Zusammenhang fordert der Thüringer Handwerkstag das Thüringer Wirtschaftsministerium, das Innenministerium und das Finanzministerium auf, nun endlich die Mittelstandsrichtlinie des Landes, die sich derzeit in der Überarbeitung befindet, verbindlich für die Auftraggeber in Kommunen und Landkreisen zu machen. Bisher galt die Richtlinie lediglich für Öffentliche Aufträge des Landes.

Ein neuer Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium sieht nunmehr vor, dass künftig Gemeinden, Landkreise und kommunale Körperschaften in den Geltungsbereich der Mittelstandsrichtlinie fallen. Der THT fordert das zuständige Innenministerium daher auf, dies auch durchzusetzen.

Dass allerdings fast zeitgleich mit dem neuen Entwurf der geänderten Mittelstandsrichtlinie die Landesregierung ihren Parlamentsneubau wiederum nach „Erfurter Modell“ aus der Hand und damit aus ihrer Kontrolle gibt, wird vom Handwerk ausgesprochen kritisch gesehen. Es ist für das Handwerk nicht nur wichtig, dass gebaut wird, sondern dass zu auskömmlichen Preisen mit verlässlichen Partnern gebaut werden kann. Privat finanzierte Objekte wie der Parlamentsneubau, die in der Hand eines Generalunternehmers liegen, lassen die Handwerksbetriebe wieder zu abhängigen Subunternehmern werden, die bei der Befriedigung von Forderungen an letzter Stelle stehen.

Doch gerade diese Abhängigkeit vom Generalunternehmer mit all seinen negativen Auswirkungen auf die Handwerksbetriebe sollte die Mittelstandsrichtlinie des Landes verhindern. Das Handwerk fordert daher die Landesregierung auf, ihre Richtlinie selbst konsequent anzuwenden. Politische Glaubwürdigkeit zeichnet sich nicht nur in Richtlinien- und Gesetzgebungen sondern in deren praktischen Handhabung aus.

Stiftung in Vorbereitung

Derzeit laufen beim Thüringer Handwerkstag die Vorbereitung zur Gründung einer eigenen Stiftung. Damit nimmt das Handwerk das Heft des Handelns jetzt selbst in die Hand, um unverschuldet in Not geratenen Handwerksbetrieben zu helfen.

Finanzielle Unterstützung für die Stiftung wurde bereits von der Landesregierung signalisiert. Dies freut das Handwerk umso mehr, als dass Forderungen des Handwerks nach Einrichtung eines Notfonds durch das Land jahrelang ungehört blieben.

Der THT hofft, dass sich möglichst viele öffentliche wie private Einrichtungen an der Stiftung finanziell beteiligen, damit schnell und effektiv geholfen werden kann.

Die Gründung der Stiftung soll bis Ende des Jahres 2001 erfolgen.

Handwerk und Europa

Das Handwerk in Thüringen steht zu Europa und steht auch hinter der Erweiterung der EU. Doch Europa darf sich in seinen Entscheidungen nicht von den Regionen abkoppeln. So muss das Subsidiaritätsprinzip stärker in den Entscheidungen berücksichtigt werden.

Die Erweiterung der EU braucht für alle Betroffenen Übergangszeiten, sowohl in den osteuropäischen Beitrittsstaaten als auch in den Ländern der EU.

Ökosteuer

Erfurt, den 19. September 2000

Handwerk fordert Aussetzen der Öko-Steuer

Während die Bundesregierung überlegt, Pendler mit einer höheren Kilometerpauschale von den hohen Benzinpreisen zu entlasten, ist für die Wirtschaft bisher keine Entlastung von den hohen Kosten vorgesehen.

Betroffen sind von den hohen Energie- und Benzinpreisen insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe in den neuen Bundesländern, die aufgrund des enormen Wettbewerbs keine Möglichkeit haben, die gestiegenen Kosten an die Kunden weiterzugeben. Dies verschärfe die ohnehin schon angespannte Finanzsituation vieler Handwerker, die kein Polster haben, um höhere Kosten abzufedern.

Der Thüringer Handwerkstag warnt die Bundesregierung daher, zu leichtfertig mit der Situation umzugehen und fordert das Aussetzen der Ökostreuer.

Für viele finanzschwache handwerkliche Kleinbetrieben, so der Thüringer Handwerkstag, sei die Lage existenzbedrohend. Im Gegensatz zu den westlichen Bundesländern gebe es in Thüringen nach wie vor keinen Konjunkturaufschwung, getragen vom Export, gebe es eine viel zu hohe Arbeitslosenquote und einen zu geringen Industriebesatz. Die Betriebe arbeiteten am Rendite-Limit, noch höhere Kosten seien für viele nicht verkraftbar.

Vor diesem Hintergrund müsse die Bundesregierung sich realistisch verhalten, und dürfe nicht den grundsätzlich notwendigen Umbau der gesellschaftlichen Sozialsysteme und den weiteren Ausbau einer ökologisch orientierten Volkswirtschaft auf Kosten der Unternehmen durchboxen.

„Wenn die Menschen keine Arbeit haben, hilft ihnen die Kilometerpauschale gar nichts“, betont THT-Geschäftsführer Dr. Dieter Artymiak.

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung zwischen
  
der Wehrbereichsverwaltung VII, Strausberg, 
dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung OST
und der
Handwerkskammer Erfurt


Präambel

Das Handwerk ist ein wichtiger Träger der zivilberuflichen Bildung und damit auch eine wesentliche Quelle für die Gewinnung qualifizierten Nachwuchses durch die Bundeswehr. Die Streitkräfte verpflichten in jedem Jahr Tausende junger Männer(und demnächst vermehrt auch Frauen) und bilden sie zu militärischen Fach- und Führungskräften aus.

Dabei kann sich die Bundeswehr auch auf gut ausgebildetes Personal des Handwerks stützen. Sie profitiert in vielfältiger Weise von den dort erworbenen beruflichen Qualifikationen und Kenntnissen.

Da Soldaten auf Zeit nach dem Dienstzeitende in das zivile Erwerbsleben zurückkehren, steht im Mittelpunkt aller Bemühungen das Interesse an einer individuellen beruflichen Qualifizierung mit der Gewähr einer dauerhaften Zukunftsperspektive.

Die Entwicklung des Beschäftigungssystems in der Bundesrepublik Deutschland hat in den vergangenen Jahren zu insgesamt steigenden Qualifikationsanforderungen geführt. Diese Entwicklung wird sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. Bester Garant für eine zivilberufliche Eingliederung der ausscheidenden Zeitsoldaten ist deshalb eine fundierte berufliche Qualifizierung, welche insbesondere das Handwerk bedarfsgerecht bieten kann.

Deshalb ist das Zusammenwirken zwischen Bundeswehr und Handwerk im Bereich beruflicher Qualifizierung und Beschäftigung ein seit langem bewährter Prozeß, der stets den aktuellen Rahmenbedingungen angepaßt und weiterentwickelt wird. Daneben gilt es, laufende Kooperationen zu intensivieren, neue Modelle zu erproben und Bestehendes weiterzuentwickeln.

Aus dieser gemeinsamen Interessenlage heraus schließen die Wehrbereichsverwaltung VII, das Zentrum für Nachwuchsgewinnung OST und die Handwerkskammer Erfurt folgende Kooperationsvereinbarung


1 Zielsetzung

Die Partner dieser Vereinbarung stimmen darin überein, daß die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung eine umfassende sozial- und gesellschaftspolitische Verpflichtung ist. Deshalb soll die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Handwerk sowohl der Entwicklung und Förderung des Handwerks in Mittel- und Nordthüringen dienen als auch dem Bedarf der Bundeswehr an qualifiziertem Nachwuchs für die Laufbahn der Zeitsoldaten entsprechen.

Ziel dieser Vereinbarung ist außerdem, einander als kompetente Ansprechpartner in Fragen der Nach-wuchsgewinnung, Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung im Handwerk, des Fachkräftebedarfs sowie in Fragen der Berufsförderung und des Wehrersatzwesens zur Verfügung zu stehen. Durch die Bündelung von Kompetenzen soll eine Intensivierung der beruflichen Beratung und damit eine höhere Effizienz erreicht werden.

2 Umsetzung

2.1 Projekt „Kooperationszentrum Bundeswehr – Handwerk“

Im Rahmen eines Projektes „Kooperationszentrum Bundeswehr – Handwerk“ streben die Beteiligten durch gemeinsame Aktivitäten an:

Die bestehenden Kontakte zwischen der Bundeswehr und der Handwerkskammer Erfurt zu intensivieren und regelmäßigen Erfahrungs- und Informationsaustausch durchzuführen mit dem Ziel

  • die Information und Beratung der Soldaten auf Zeit über berufliche Qualifikationen,
     Eingliederungsmöglichkeiten und Existenzgründungen im Handwerk zu intensivieren,
  • Auszubildende im Berufsbildungzentrum (BBZ) der Handwerkskammer Erfurt über
    Tätigkeiten und Verwendungsmöglichkeiten als Soldat auf Zeit zu informieren und auf Möglichkeiten einer beruflichen Qualifizierung im Handwerk hinzuweisen,
  • Möglichkeiten der zivilberuflichen Ausbildung vor dem Wehrdienst nach dem Ausbildungsmodell „Schaumburg“ darzustellen und zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten in Handwerksbetrieben bei der Vergabe entsprechender Plätze an Bewerber zu erschließen.

Kontakte mit Betriebsinhabern, die Nachfolger oder Mitarbeiter für ihr Unternehmen suchen
zu fördern und zu pflegen (Stellenbörse BFD/BA),

Soldaten auf Zeit im Rahmen des Projektes „Ausbildungs-Coaching“ bei der Suche
nach geeigneten Praktikantenplätzen in Betrieben des Handwerks zu unterstützen, soweit
die Handwerkskammer Erfurt mit der Durchführung der theoretischen Maßnahme beauftragt
ist.

Zu den o. g. Punkten stellt die Handwerkskammer Erfurt ihr BBZ zur Verfügung.

2.2 Zusammenarbeit im Bereich beruflicher Aus- und Fortbildung

Die Beteiligten richten eine Koordinierungsgruppe Bundeswehr – Handwerk, bestehend aus Vertretern des Kreiswehrersatzamtes Erfurt – Berufsförderungsdienst -, dem Zentrum für Nachwuchsge-winnung OST und der Handwerkskammer Erfurt mit dem Ziel ein:

  • Informationsveranstaltungen (Berufsorientierung) in dem BBZ der Handwerkskammer zur Lage auf dem Arbeitsmarkt, zu Entwicklungstendenzen im Handwerk und in der Bundeswehr durchzuführen,
  • Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer Erfurt sowie Existenzgründerseminare für Soldaten auf Zeit anzubieten,
  • den Informationsfluss zwischen Handwerkskammer und Soldaten auf Zeit über Qualifizierungsmöglichkeiten im Handwerk zu verbessern,
  • Ausbildungsplätze im Rahmen aktueller Projekte ( Schaumbuger Modell etc.) zu schaffen.

3 Schritte der weiteren Zusammenarbeit

3.1 Mindestens halbjährlich findet eine Tagung der Koordinierungsgruppe statt, die vor allem der
Ergebnisanalyse der bisherigen Zusammenarbeit, dem Informations- und Erfahrungsaustausch
und der Festlegung neuer Arbeitsschwerpunkte dient. Bei Bedarf werden hierzu die Komman-
deure der Truppenteile eingeladen.

3.2 Vorgesehen sind kontinuierliche Kontaktgespräche mit den Kommandeuren der Truppenteile des Betreuungsbereiches und eine fortwährende Informationstätigkeit.

3.3 Die Handwerkskammer Erfurt ermöglicht in ihrem BBZ nach vorheriger Absprache die Beratung und Information interessierter Auszubildender über Tätigkeiten, Verwendungs- und Ausbildungsmöglichkeiten als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr durch das Zentrum für Nachwuchsgewinnung OST.

3.4 Der Berufsförderungsdienst Erfurt und das Zentrum für Nachwuchsgewinnung OST nehmen an den von der Handwerkskammer Erfurt durchgeführten „Tagen der offenen Tür“ bzw. Berufs- ausbildungsmessen mit Informationsständen teil. Die Truppe wird – wo immer möglich – interessierte Soldaten beim Besuch dieser Veranstaltungen unterstützen.

3.5 Die Handwerkskammer Erfurt initiiert bzw. fördert Kontakte zu mittelständischen Unternehmen/Betriebsinhabern zur Akquisition von Praktikantenplätzen für das Projekt Ausbildungs-Coaching, soweit sie mit der Durchführung der theoretischen Maßnahme beauftragt ist.

3.6 Über Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag „Innovation, Investition und Wirtschaftlichkeit in der Bundeswehr“ vom 15. Dezember 1999 sowie Pilotprojekte für zukünftige Zusammenarbeitsmöglichkeiten von Bundeswehr, Wirtschaft und Handwerk wird zu einem späteren Zeitpunkt zwischen den Beteiligten beraten.

3.7 Die Handwerkskammer Erfurt unterstützt den Berufsförderungsdienst an den Truppenstandorten mit Informationen, Beratungen und Fachvorträgen zu Möglichkeiten der Qualifizierung von Soldaten im Handwerk.

3.8 Der Berufsförderungsdienst Erfurt wählt im IV. Quartal – nach Entlassungsdaten getrennt – Soldaten auf Zeit nach Standort, Vorbildung, Berufsabschluß sowie Eingliederungsziel aus. Auf der Grundlage des hieraus ermittelten Aus- und Weiterbildungsbedarfs erarbeitet die Handswerkskammer Erfurt am Fachkräftebedarf orientierte Bildungsangebote mit integrierten Betriebspraktika, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Eingliederungschancen von Zeitsoldaten beitragen
sollen.

3.9 Zwischen der Handwerkskammer Erfurt und den Beratern des Berufsförderungsdienstes Erfurt werden halbjährlich gemeinsame Veranstaltungen zum Zwecke des gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausches organisiert.

Steuerreform

Erfurt, den 10. Juli 2000

Statement des Thüringer Handwerkstages e.V. zur geplanten Steuerreform

Die Schieflage im bisherigen Gesetzespaket zur Steuerreform geht nahezu vollständig zu Lasten der kleinen und mittelständisch geprägten Unternehmen des Handwerks. Als notwendige Reformschritte fordert das Thüringer Handwerk eine Abflachung des Einkommensteuertarifs über den gesamten Tarifverlauf mit einer Senkung des Spitzensteuersatzes sowie eine parallele Regelung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Bezug auf die Steuerfreistellung bei Veräußerungsgewinnen von Kapitalgesellschaften.

Denn während bei Kapitalgesellschaften bereits zum 1. Januar 2001 eine absolute Senkung der Steuerlast auf 25 % eintreten soll, werden die Steuersätze für Einzelunternehmer und Personengesellschaften nur schrittweise bis 2005 gesenkt.

Darüber hinaus führt nur ein Spitzensteuersatz von unter 40 Prozent zur notwendigen spürbaren Entlastung.

THT-Präsident Wolfgang Bachmann appelliert an die Vertreter des Bundes und der Länder im Vermittlungsausschuss, die Schieflage der bisherigen Reformvorlage zügig zu beseitigen, damit ein einfaches, entlastendes und leistungsförderndes Steuerrecht auch für Handwerker zum Beginn des Jahres 2001 in Kraft treten kann.