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Neues Verpackungsgesetz tritt am 3. Juli 2021 in Kraft

28. Juni 2021
PRESSEMITTEILUNG

Neues Verpackungsgesetz tritt am 3. Juli 2021 in Kraft:

Strengere Auflagen belasten vor allem kleine und mittlere Handwerksbetriebe
Ob Coffee-to-go oder Mittagessen in einer Wegwerfbox: Die Menge an Plastikmüll steigt kontinuierlich an. Ende Mai hat der Bundesrat deshalb neue Regeln für den Verkauf von Plastikverpackungen beschlossen. Die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG2), die gestaffelt ab 3. Juli 2021 in Kraft tritt, soll das Recycling verbessern und das Müllaufkommen reduzieren. Im Handwerk müssen sich vor allem Bäcker, Konditoren und Fleischer, die in ihren Cafés und Imbissen Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, auf Änderungen einstellen. 
Der Thüringer Handwerkstag (THT) e.V. nahm bereits während des Gesetzgebungsprozesses im Jahr 2020 Stellung und setzte sich vor allem für die Belange von kleinen und mittleren Betrieben ein. „Das Gesetz verfolgt grundsätzlich den richtigen Gedanken, ist jedoch noch nicht auf Praxistauglichkeit geprüft. Es braucht eine Lösung, die gut für die Umwelt ist und die Nachhaltigkeit vorantreibt, die Betriebe aber insbesondere nach den Corona-bedingten Einschränkungen im gastronomischen Bereich nicht vor neue finanzielle Belastungen stellt. Zusätzliche Auflagen und geringe Übergangsfristen, wie sie das Verpackungsgesetz vorgibt, wirken kontraproduktiv“, sagt der THT-Präsident Stefan Lobenstein. Er hofft auf Nachbesserungen der Novelle im parlamentarischen Verfahren. 
Unterschiedliche Reaktionen aus dem Thüringer Lebensmittelhandwerk

Auch der Landesinnungsmeister beim Landesinnungsverband des Thüringer Bäckerhandwerks, Lutz Koscielsky, sieht die neuen Auflagen kritisch: „Ohne Frage müssen beim Thema Kunststoffmüll neue Lösungen gefunden werden. Größere Betriebe können den Mehraufwand irgendwie schultern. Aber gerade die kleinen und Kleinstbetriebe, die die Mehrheit der Thüringer Bäckereien bilden, können den unzähligen Auflagen nicht mehr gerecht werden. Dabei sollten wir doch gerade stolz auf unsere Handwerksbäckereien sein und sie schützen. Viele ihrer Spezialitäten wurden über hunderte Jahre überliefert, nun sind sie gefährdet.“ Koscielsky regt an, dass kleine Unternehmen von bestimmten Regelungen ausgenommen werden. Er fordert die Politik zu Entlastungen auf, um die regionale Bäckertradition auch für die Zukunft zu bewahren. 
Die hiesigen Fleischereibetriebe bereiten sich ebenfalls auf die Umstellung der Verpackungen vor. Ein verpflichtendes Angebot von Mehrwegverpackungen sieht der Landesinnungsmeister beim Landesinnungsverband des Fleischerhandwerks Thüringen e.V., Thomas Hönnger, als Chance zum Umdenken. „Gerade in Corona-Zeiten haben wir viel außer Haus verkauft. Unser Aufkommen an Verpackungsmaterial ist gestiegen“, berichtet er über seine sieben Filialen in Jena, Erfurt und Dorndorf-Steudnitz. Deshalb sei man beim Landesinnungs- sowie beim Zentralverband des Fleischerhandwerks auf der Suche nach umweltfreundlicheren, aber auch hygienisch einwandfreien Alternativen, beispielsweise aus Bambus. „In den Verbänden könnten wir uns ein zentrales Pfandsystem aus Mehrwegbehältnissen gut vorstellen. Wir würden uns wünschen, bald einen passenden Hersteller zu finden, bei dem unsere Innungsbetriebe über einen Rahmenvertrag günstige Konditionen erhalten“, so Hönnger. 
Die Neuregelungen im Überblick: 
Ausweitung der Registrierungspflicht
Sämtliche Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen und Serviceverpackungen müssen sich ab 3. Juli 2021 im Verpackungsregister LUCID registrieren. Neu betroffen sind auch Erstinverkehr¬bringer, die Serviceverpackungen mit Waren befüllen und an Kunden weitergeben. Dazu gehören auch Bäcker oder Fleischer, die ihre Tüten mit Ware befüllen und sie als erste in den Verkauf bringen. Auch sie müssen sich bei der Zentralen Stelle ZSVR registrieren.
Erweiterung der Pfandpflicht
Künftig soll es auf jeden Getränkebehälter aus Kunststoff Pfand geben. Die Einwegpfandpflicht wird auf sämtliche PET-Flaschen und Aluminiumdosen erweitert. Für Getränke aus Milcherzeugnissen (z.B. Joghurt) ist eine Übergangsfrist bis 2024 vorgesehen.
Empfehlung von Mehrwegalternativen
Gastronomen sollen ab 1. Januar 2023 ihre „Take-away“-Speisen und Getränke nicht nur in Einwegkunststoffverpackungen verkaufen, sondern auch Mehrwegalternativen anbieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und bis zu fünf Mitarbeitern. Sie sollen Verbrauchern anbieten, eigene Behälter zu befüllen.
Weitere Gesetzesinhalte sehen vor, dass neue Einwegkunststoffflaschen künftig einen Mindestanteil von 25 Prozent Recycling-Kunststoff enthalten müssen (ab 2025).

Forderungen bleiben weitestgehend ohne Berücksichtigung

PRESSEMITTEILUNG

Forderungen bleiben weitestgehend ohne Berücksichtigung: Thüringer Handwerk ist enttäuscht über politische Entscheidungen
Die im gestrigen Bund-Länder-Gipfel beschlossene Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März 2021 stößt beim Thüringer Handwerk auf Kritik. „Im Vorfeld derMinisterpräsidentenkonferenz haben wir bereits im Januar unsere Forderungen dem Ministerpräsidenten dargelegt und Anfang Februar eine konkrete Strategie für den Re-Start des Handwerks erarbeitet. Sie ist der Landesregierung übergeben worden, verbunden mit einer großen Hoffnung auf ein schnelles Ende der scharfen wirtschaftlichen Beschränkungen. Mit Blick auf die gestrigen Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz müssen wir jedoch feststellen, dass sowohl unser Appell im Januar als auch der in der vergangenen Woche vorgestellte Stufenplan mit konkreten Maßnahmen für den Weg durch die Corona-Krise keine Umsetzung finden. Das bedauern wir sehr“, zeigt sich der Präsident des Thüringer Handwerkstags e.V. (THT), Stefan Lobenstein, enttäuscht.
Dass das Thüringer Handwerk mit seinen rund 30.000 Betrieben weiterhin unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leidet, verdeutlichen die jüngsten Ergebnisse der mittlerweile neunten Betriebsbefragung. Neben Umsatzausfällen, fehlenden Mitarbeitern, die sich in Quarantäne befinden oder die Betreuung der Kinderabdecken müssen, und stockenden Lieferketten treiben derzeit vor allem schmelzende Auftragspolster Sorgenfalten auf die Stirn der Betriebsinhaber.
Insgesamt 54 Prozent der Handwerksbetriebe berichten von sinkenden Auftragsbeständen, im Durchschnitt reichen die Aufträge derzeit noch für 6,9 Wochen. Besonders betroffen sind laut der Umfrage die persönlichen Dienstleistungshandwerke (87 Prozent). Dazu zählen unter anderem Fotografen, die ein verhaltenes Kundenverhalten spüren, sowie Friseure und Kosmetiker, deren Salons laut dergestrigen Bund-Länder-Beschlüsse noch bis zum 1. März 2021 geschlossen sind. Ebenfalls betroffen sind die Lebensmittel- und Kfz-Handwerke (jeweils 75 Prozent). Kein Handwerksbereich meldet derzeit in der Summe wachsende Auftragsbestände. „Die Verunsicherung über die weitere wirtschaftliche Entwicklung ist und bleibt dementsprechend groß und wirkt sich auch auf die Prognose der nächsten Wochenaus. Der Ausblick bis zum Ende des ersten Quartals 2021 ist düster“, sagt Lobenstein.
Um in Existenznot geratene Handwerksbetriebe vor dem endgültigen Aus zubewahren, brauche es eine klare Perspektive und eine verlässliche Exitstrategie. „Die anhaltende „Stop-and-Go-Politik“ ist zermürbend und demotivierend. Viele Betriebewollen und müssen endlich wieder loslegen. Vor allem müssen sie wissen, wann undwie das möglich ist“, sagt der THT-Präsident.
Die generelle Verlängerung des Lockdowns ist eine weitere schwere Belastung für die Betriebe. Eine Öffnung ab dem 7. März ist für viele Handwerksbetriebe einfach zu spät. Ohne eine verlässliche Öffnungsstrategie wird die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe erheblichen Schaden nehmen. Die Thüringer Landesregierung soll ihren am Dienstag beschlossenen Stufenplan als Grundlage der neuen Verordnung ab dem 20.02.2021 nehmen. „Mit Blick auf die sinkenden Indizes und die hervorragenden Hygienekonzepte im Handwerk, halten wir eine Öffnung ab dem 20. Februar weiterhinals vernünftig. Die Politik muss endlich der Tatsache Rechnung tragen, dass Handwerksbetriebe keine Infektionsherde sind „, argumentiert Lobenstein.

Kampf gegen die Corona-Krise

Kampf gegen die Corona-Krise:

Thüringer Handwerk übergibt Grundlagenpapier an Bodo Ramelow

Mit dem erneuten, harten Lockdown, der zunächst bis zum 14. Februar gilt, sind die Hoffnungen auf einen wirtschaftlichen Neustart im Jahr 2021 jäh zerschlagen worden. „Die Beibehaltung der bisherigen harten Lockdown-Maßnahmen bis in den Februar hinein hat schwerwiegende Folgen, sowohl für das Thüringer Handwerk als auch die gesamte Thüringer Wirtschaft. Der angeordnete Stillstand in vielen Bereichen führt zu einer existenzbedrohenden Situation, weshalb die Betriebe vor allem das Vertrauen in die politischen Maßnahmen und die Zukunft verlieren“, sagt der Präsident des Thüringer Handwerkstag e.V. (THT), Stefan Lobenstein.

Nur wenige Tage nach dem Bekanntwerden der Verlängerung des Lockdowns hat sich der Vorstand des THTs in einem Brief an Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) gewandt. Darin sind drei wesentliche Forderungen enthalten: die unverzügliche Auszahlung der versprochenen Hilfen, die Erhöhung der Geschwindigkeit der Impfungen sowie die Erarbeitung eines realistischen Maßnahmenkatalogs, der eine gewisse Planungssicherheit für die Betriebe ermöglicht.

Hilfen schneller auszahlen

In den vergangenen Monaten habe das Thüringer Handwerk alle bisher getroffenen politischen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mitgetragen, auch wenn dies Komplettschließungen, Arbeiten unter höchsten Hygieneauflagen, einschneidende Einschränkungen und insgesamt ein großes Solidaropfer bedeutete. All dies führte zu Umsatzeinbrüchen mit teilweise erheblichen, sogar existenzbedrohenden Folgen. „Die stockende Auszahlung der zugesagten Hilfen lassen viele Betriebe an ihre Belastungsgrenze kommen. Das Thüringer Handwerk fordert die Thüringer Landesregierung daher auf, sich mit Nachdruck für die unverzügliche Auszahlung der finanziellen Hilfen einzusetzen, denn eines der Hauptprobleme vieler Unternehmen ist die fehlende Liquidität“, betonte Stefan Lobenstein. Sollte dies nicht gelingen, werde eine Insolvenzwelle im Land folgen.

Das Thüringer Handwerk kritisiert in diesem Zusammenhang auch die schleppende Auszahlung der Quarantäne-Ausgleichszahlungen an die Betriebe. Zudem müssten verbindliche Vorkehrungen getroffen werden, um Handwerker, die auf Grund des Lockdowns ganz oder teilweise nicht tätig werden durften, von Personalengpässen oder Lieferschwierigkeiten betroffen sind, vor Vertragsstrafen, um Beispiel bei Bauverzögerungen, zu schützen.

Effektive Impfstrategie ermöglichen

Eine weitere Forderung des THT ist die Erhöhung der Geschwindigkeit der dringend notwendigen Impfungen. „Bis genügend Impfdosen zur Verfügung stehen, benötigen die Unternehmen kostenfreie Schnelltests und ausreichende Mengen an kostenlos zur Verfügung gestellten FFP2-Masken. Das Thüringer Handwerk außerdem empfiehlt eine Anpassung der Teststrategie, damit Quarantänemaßnahmen wirksam, aber auch wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden können“, so Lobenstein.

Die Thüringer Landesregierung wird dazu aufgefordert, eine effektive Impfstrategie vorzulegen, die es allen impfbereiten Gruppen ermöglicht, schnellstmöglich einen Impftermin zu bekommen. Dabei müssen alle Personen, die in ihrem wirtschaftlichen Leben unmittelbaren menschlichen Kontakt haben, oberste Priorität besitzen. „Viele Betriebe haben in den vergangenen Monaten aktiv, kreativ und beharrlich um Lösungen, unter Einhaltung aufwendiger Hygienekonzept, gerungen. Daran sollte sich die Politik orientieren“, heißt es im THT-Brief.

Verunsicherungen entgegenwirken

Kurzfristige Entscheidungen im Drei-Wochentakt, Einzelmaßnahmen, heterogene, nicht abgestimmte Kommunikation, fehlende verlässliche Informationen und Probleme am laufenden Band: Dem Thüringer Handwerk fehlt eine klare Perspektive und Strategie der Umsetzung. „Die mangelnde Planbarkeit führt zu einer tiefen Verunsicherung, nicht nur in der Thüringer Wirtschaft, sondern auch in der gesamten Gesellschaft“, alarmiert Lobenstein. Aus diesem Grund sei es unerlässlich, dass die Thüringer Regierung endlich einen Plan vorlegt, der bis zum Frühjahr sowie darüber hinaus trägt. Ziel müsse es sein, allen betroffenen Branchen eine verlässliche und realistische Perspektive aufzeigen, unter welchen Bedingungen schnellstmöglich ein Maximum an Arbeiten wieder erlaubt ist. „Unsere Betriebe haben ihre bereits vor der Krise gesundheitsschützenden Hygiene-Arbeitsstandards im vergangenen Jahr verbessert und zum Teil viel investiert, um die Standards noch höher zu setzen. Von einer erhöhten Infektionsgefahr kann hier also nicht gesprochen werden“, zeigt der THT-Präsident auf. Diese Dienstleistungen würden stark nachgefragt und die Handwerker seien bereit, ihrer Arbeit unter Einhaltung aller vorgegebenen Regeln wieder nachzugehen. Der THT unterstütze daher die Forderung der Gesundheits- und körpernahen Dienstleistungen, spätestens ab dem 15.02.2021 wieder zu öffnen. Im Zuge dessen hat die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammer eine gemeinsame Empfehlung für Hygienemaßnahmen in den Betrieben abgestimmt. Das Merkblatt ist auf den Internetseiten der Handwerkskammer abrufbar.

Maßnahmenkatalog

Um einen Weg durch die Krise zu meistern, sehen die THT-Verantwortlichen die Entwicklung eines realistischen Wenn-dann-Maßnahmen-Kataloges als unverzichtbar an. Dieser soll sich an klar erkennbaren Kennziffern orientieren, damit die verlorene Planbarkeit wieder herstellt werden kann. Darüber hinaus sei das Thüringer Handwerk bereit, im Dialog mit der Politik die Pandemie weiterhin konstruktiv und zielgerichtet zu bekämpfen. „Entscheidend ist jedoch, dass umgehend Entscheidungen getroffen werden, die uns einen Weg durch die Krise ermöglichen“, betont Lobenstein.

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Corona-Lockdown für Kosmetiker und Lebensmittelhandwerker

Corona-Lockdown für Kosmetiker und Lebensmittelhandwerker

Thüringer Handwerk in Sorge. Sofortige Hilfestellungen entscheidend.
Angesichts der Einigung von Bund und Ländern zur verschärften Bekämpfung der Corona-Pandemie zeigt sich der Thüringer Handwerkstag e.V. (THT) besorgt. „Es ist gut, dass die verantwortlichen Regierungschefs einen erneuten Wirtschafts-Lockdown vermeiden wollten – vollständig ist ihnen dies jedoch nicht gelungen. Auch wenn es nur ein Lockdown light sein soll, die am 28. Oktober beschlossenen Einschränkungen treffen Thüringen und sein Handwerk schmerzhaft. Es kommen harte und bittere Zeiten auf viele Betriebe zu“, zeigt sich der THT-Präsident Stefan Lobenstein erschüttert.
Sicher sind die beschlossenen, flächendeckenden Maßnahmen angesichts der beschleunigten Infektionsdynamik unerlässlich, um Menschen zu schützen und das Gesundheitssystem vor einem Zusammenbruch zu bewahren. Auch der Ansatzpunkt, dass private und gesellschaftliche Kontakte verringert werden, ist nachvollziehbar und richtig. Zudem lassen die getroffenen Entscheidungen das Bemühen erkennen, den wirtschaftlichen und schulischen Bereich von weiteren Einschränkungen weitgehend auszunehmen. Auch die ausdrückliche Klarstellung, dass Handwerksbetriebe ihrer Tätigkeit während des Light-Lockdowns weiter nachgehen können, erkennt der THT an.
Schließungen von Cafés und Kosmetikstudios sind unverhältnismäßig
Die verschärften Maßnahmen treffen genau diejenigen Betriebe, die bereits durch den ersten Lockdown massiv angeschlagen worden. Vor allem Lebensmittelbetriebe wie Bäckereien, die über einen Café-Bereich verfügen, oder Fleischereien, die ihre Dienstleistungen im Veranstaltungs- und Messebereich anbieten, sind betroffen. Ebenso unterliegen den Schließungsvorgaben einige personenbezogene Dienstleistungen, wie Kosmetikstudios. „Ihre enormen Anstrengungen und Investitionen in den vergangenen Monaten haben deutlich mehr Anerkennung verdient. Viele Handwerker hatten sich überzeugende Hygienekonzepte und kreative Ideen zum Schutz ihrer Kunden und Mitarbeiter einfallen lassen. Und es hat funktioniert, denn dort sind die Infektionszahlen gering. Diese Gewerke haben deutlich zur Lösung beigetragen, stattdessen sieht man sie als Problem“, so Lobenstein. Daneben gibt es auch Gewerke, wie Textil- und Gebäudereiniger oder Handwerksbrauereien, denen durch das erneute Herunterfahren des Gastronomie- und Hotellerie-Bereichs, wesentliche Absatzkanäle verschlossen bleiben. „Viele von ihnen werden die Einschränkungen nicht verkraften, denn ihre Eigenkapitalreserven sind weitgehend aufgebraucht.“
Überbrückungshilfen müssen rasch und unbürokratisch ausgezahlt werden
Entscheidend ist nun die sofortige Hilfestellung durch die öffentliche Hand, fordert das Thüringer Handwerk. Das angekündigte zusätzliche Unterstützungspaket muss zeitnah festgelegt werden. Wenn die Anträge unbürokratisch möglich sind und die finanziellen Hilfen schnell in den Betrieben ankommen, könnten die vorgesehenen Überbrückungshilfen dazu beitragen, die gröbsten Schäden abzufedern.

Eckpunktepapier verabschiedet

Eckpunktepapier verabschiedet

Spitzen des Thüringer Handwerks kamen zur Mitgliederversammlung zusammen


Von links: Manfred Scharfenberger, Klaus Nützel, Jürgen Scharff, Stefan Lobenstein, Patrick Taubald, Konrad Zitzmann, Thomas Malcherek
Fotoquelle: Ellen Mangold/ HWK Südthüringen
Die Spitzen des Thüringer Handwerks kamen am 17. September zur Mitgliederversammlung in Rohr-Kloster zusammen. Die Corona-Krise und die daraus resultierenden neuen Herausforderungen des Handwerks im Blick, formulierte der Thüringer Handwerkstag e. V. (THT) Wünsche und Kernforderungen an die Landespolitik des Freistaats. Die Mitglieder verabschiedeten das Eckpunktepapier des Thüringer Handwerks 2020, das Betriebe stärken, Nachfrage initiieren und bestehende Belastungen der Unternehmen senken soll.
Nach dem wirtschaftlichen Einschnitt durch die Corona-Pandemie und der stufenweisen Rückkehr aus dem Lockdown will das Handwerk des Freistaats zu alter Stärke zurückfinden. „Ein nachhaltiger Antrieb unserer Wirtschaft muss mit einer dauerhaften Stärkung mittelständischer Strukturen verbunden sein“, sagte der Präsident des Thüringer Handwerkstags, Stefan Lobenstein. Dazu sei es unter anderem unabdingbar, eine Investitions- und Vergabeoffensive zu starten, die Thüringer Verwaltungen zu modernisieren und ein attraktives Steuerumfeld zu schaffen.
Schwerpunkt auf Ausbildung
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Gespräche war zudem die Berufsorientierung und Ausbildung in Corona-Zeiten. Während es für Handwerksorganisationen und Betriebe schon vor der Pandemie schwer war, junge Menschen für das Handwerk zu begeistern, wurde die Situation durch die Corona-Pandemie noch einmal verschärft. „Jetzt im Herbst spüren wir die Einschränkungen in der Berufsorientierung und der Ausbildungsplatzsuche an den gesunkenen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen“, machte Lobenstein aufmerksam.
Rund 2.000 junge Menschen starteten in diesem Sommer ihre Ausbildung im Thüringer Handwerk. „Es war ein holpriger Start in ein ganz besonderes Ausbildungsjahr. Die Corona-Krise hat bei Azubis und Betrieben für Unsicherheiten gesorgt“, sagte er. Um die Herausforderung meistern zu können, brauche es, neben den eigenen Anstrengungen des Handwerks, einen Schulterschluss mit der Landespolitik. Der THT fordert die Landesregierung dementsprechend auf, die berufliche Bildung in Thüringen zukunftsfähig zu erhalten. Ganz konkret werden die Stärkung der Berufsbildungszentren, der Ausbau und die finanzielle Förderung der Vermittlung digitaler Inhalte und die Erweiterung der Berufsorientierung durch verpflichtende Unternehmenspraktika angeregt.
Hier konnte der THT bereits wichtige Erfolge erzielen. Auf Drängen des Handwerks enthält das Thüringer Schulgesetz ab August 2021 einen neuen Paragrafen zur Berufsorientierung. Demnach wird die berufliche und arbeitsweltliche Orientierung an allen allgemeinbildenden Schulen verpflichtender Bestandteil der Lehrpläne. Die Schulen sind fortan dazu verpflichtet, die Entwicklung der Berufswahlkompetenz zu fördern und dazu Partner, wie etwa die Handwerkskammern, einzubeziehen.
Die THT-Mitglieder waren sich einig: Trotz oder gerade wegen der Corona-Krise muss die Ausbildung im Handwerk aktuell oberste Priorität haben. „Durch sie gewinnen die Betriebe die Fach- und Führungskräfte von morgen, sichern damit ihre eigene Zukunft ab und leisten darüber hinaus einen wertvollen Beitrag für den Fortbestand des Handwerks in Thüringen“, betonte der Präsident.

Erfolgsprojekt dank steigender Abonnentenzahl:

Erfolgsprojekt dank steigender Abonnentenzahl: 
Thüringer Handwerk setzt auf die Verstetigung des Azubi-Tickets
 
Fast 1.800 junge Menschen starten in diesen Tagen ihre Ausbildung im Handwerk. „Trotz massiver Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist es den Betrieben gelungen, Schüler von der Attraktivität und Nachhaltigkeit des Handwerks und einer Ausbildung in den über 130 Berufen zu überzeugen“, sagt der Präsident des Thüringer Handwerkstag e.V. (THT), Stefan Lobenstein. Insgesamt sind über 6.000 Auszubildende im Thüringer Handwerk beschäftigt. 
Im Zuge des neuen Ausbildungsjahres setzt sich der Thüringer Handwerkstag e.V. für die Verstetigung des Azubi-Tickets auch nach der erweiterten Pilotphase über 2020 hinaus ein. In einem Brief an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat der THT seinem Wunsch, das Azubi-Ticket dauerhaft zu etablieren, Ausdruck verliehen. „Thüringen darf an dieser Stelle keinen Schritt zurückgehen, sondern sollte seine Position als attraktiver Ausbildungsstandort stärken und dem bestehenden Fachkräftemangel mit allen möglichen Mitteln entgegen treten“, sagt Stefan Lobenstein. 
Die duale Berufsausbildung stärken – Das hat sich die oberste Interessenvertretung des Handwerks im Freistaat, in der die drei Thüringer Handwerkskammern sowie die Landesinnungsverbände und Landesinnungen vereint sind, zur Aufgabe gemacht. Neben der qualitativ hochwertigen Ausbildung zählen dazu auch ausgezeichnete Rahmenbedingungen. „In einem Flächenland wie Thüringen muss eine wohn- und betriebsortnahe Beschulung und flächendeckende, finanzierbare Mobilitätsangebote für die Auszubildenden sichergestellt werden. Wege und Entfernungen und die dafür anfallenden Kosten dürfen in den Köpfen junger Menschen und deren Eltern kein Thema mehr sein bei der Entscheidung für eine Ausbildung“, betont Stefan Lobenstein. Darüber hinaus könne das Angebot helfen, eine konsequente Mobilitätswende zu erreichen und den Öffentlicher Personennahverkehr in Krisenzeiten stabileren. 
Thüringen hatte das Azubi-Ticket 2018 als zweites Bundesland eingeführt und damit eine Vorreiterrolle übernommen. „Die stetig wachsende Anzahl an Abonnementen beweist, dass das Azubi-Ticket ein Erfolgsprojekt ist“, so der THT-Präsident. Von 4.043 Nutzern Ende 2018 hat sich die Zahl bis zum Jahresende 2019 auf 8.190 erhöht und damit verdoppelt. Das Azubi-Ticket wird zu einem Ausgabepreis von 50 Euro angeboten. Es ist im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT), in den Nahverkehrszüge (2. Klasse) der teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zum letzten Haltepunkt in Thüringen sowie auf den Linien der meisten Unternehmen des Straßenpersonennahverkehrs gültig. Eine Landesförderung für die Landkreise und Städte außerhalb des VMT gewährleistet, dass Auszubildende das Ticket, bis auf wenige Ausnahmen, landesweit nutzen können.

Thüringer Handwerk drängt weiter auf eine Fristverlängerung

Thüringer Handwerk drängt weiter auf eine Fristverlängerung 
Kassensysteme müssen bis 30. September 2020 aufgerüstet werden
Mit Blick auf die Krisenlage vieler Handwerksbetriebe drängt das Thüringer Handwerk weiterhin auf eine Fristverlängerung für die Aufrüstung der Kassensysteme über den 30. September 2020 hinaus. Nachdem das Bundesfinanzministerium eine generelle Fristverlängerung abgelehnt hatte, wendet sich der Thüringer Handwerkstag e.V. als Vertreter des Thüringer Handwerks nun an die Landespolitik, insbesondere an das Finanzministerium des Freistaats, und hofft auf eine Lösung auf Länderebene. „Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nehmen eine Vorreiterrolle ein. Ihren Weisungen zufolge ist die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert worden, wodurch die durch die Corona-Krise gebeutelten Handwerksbetriebe vor einer erheblichen Belastung bewahrt werden. Eine solche Lösung brauchen wir unbedingt auch für Thüringen“, sagt der Präsident des Thüringer Handwerkstag e.V., Stefan Lobenstein. 
Der Thüringer Handwerkstag e.V. hat seiner Forderung in einem Brief an Finanzministerin Heike Taubert Ausdruck verliehen. „Es wäre ein falsches Signal an die Betriebe in Thüringen, wenn das Land an der Frist festhält und damit eine Mehrbelastung der Unternehmen billigend in Kauf nimmt. Schließlich sind sie der verlässliche Motor der Thüringer Wirtschaft“, sagt er. 
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen alle Registrierkassen bis spätestens 1. Oktober 2020 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Dafür müssen Handwerksbetriebe neue Kassen anschaffen oder ihre vorhandenen mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten. Gegen dieses Vorhaben hatte sich sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene massiver Widerspruch formiert, auch weil die neuen Systeme nicht in ausreichender Zahl lieferbar waren. „Hinzu kommt der wirtschaftliche Aspekt. Viele Betriebe kämpfen wegen der Corona-Krise mit Liquiditätsengpässen und Existenzsorgen. Dass sie jetzt, in einer Zeit massiver Einnahmeausfälle, eine zusätzliche Investition leisten und personelle Ressourcen binden sollen, ist nicht nachvollziehbar. Gesetzliche Vorgaben müssen das Handwerk entlasten und nicht zusätzlich Ballast schaffen. Gerade in der aktuellen Lage müssen alle Akteure dazu beitragen, die Weichen auf Aufschwung zu stellen“, betont Stefan Lobenstein.
Die genannten Bundesländer gewähren eine Fristverlängerung unter der Voraussetzung, dass bis spätestens 30. September 2020 ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich nachweislich mit dem fristgerechten Einbau bzw. der Einbindung einer TSE beauftragt worden ist. Mit einer solchen Regelung auf Landesebene könnte vermieden werden, dass alle Betriebe einzeln die Verlängerung bei ihrem Finanzamt beantragen, wie es bisher vom Bundesfinanzministerium empfohlen wurde. Damit bleibt nicht nur den Betrieben, sondern auch den Behörden bürokratischer Aufwand erspart.

Meistergründungsprämie und Meisterbonus

Meistergründungsprämie und Meisterbonus:

THT beteiligt sich am Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags
Der Thüringer Handwerkstag e.V. (THT) hat sich am Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags zur Einführung einer Meistergründungsprämie und eines Meisterbonus beteiligt. „Wir begrüßen, dass sowohl die Regierung als auch die Opposition die Dringlichkeit einer umfassenden Meisterförderung anerkannt hat. Den Willen zur Unterstützung der Meister im Handwerk verstehen wir als klares Bekenntnis zur Stärkung der dualen Berufsausbildung und des Thüringer Mittelstandes“, sagte der THT-Präsident Stefan Lobenstein im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Die oberste Interessenvereinigung für fast 30.000 Betriebe und über 150.000 Beschäftigte im Thüringer Handwerk drängt bereits seit vielen Jahren auf eine stärkere Wertschätzung der beruflichen Bildung. Dabei macht sich der THT für einen Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro für alle Meisterabsolventen stark. „Als höchster klassischer Berufsabschluss im Handwerk gilt der Meisterbrief als etabliertes und anerkanntes Gütesiegel im Handwerk, ist ein Garant für erfolgreiches Wirtschaften und sichert die hohe Qualität der Ausbildung“, begründete Stefan Lobenstein. Aktuell erhalten nur die Besten des Jahrgangs eine Prämie. 
Zusätzlich spricht sich der THT für die Einführung einer Meistergründungsprämie in Höhe von 15.000 Euro aus, die unter anderem Investitionen fördern und die Einstellung von Mitarbeitern und Auszubildenden beschleunigen soll. „In den nächsten Jahren stehen 4.000 Betriebsübergaben an. Jetzt ist es an der Zeit, Anreize zu schaffen, die junge Menschen ermutigen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder ein bestehendes zu übernehmen. Nur so kann die Thüringer Handwerkslandschaft mit ihren kleinbetrieblichen Strukturen im ländlichen Regionen auch in Zukunft überleben“, sagte der THT-Präsident. Damit die Förderung entlastend wirkt, soll die Meistergründungsprämie auflagenfrei sein.

Thüringer Handwerk kritisiert Ablehnung einer Fristverlängerung für die Umrüstung von Kassensystemen

Thüringer Handwerk kritisiert Ablehnung einer Fristverlängerung für die Umrüstung von Kassensystemen

Mit Blick auf die Krisenlage vieler Betriebe bedauert das Thüringer Handwerk die Ablehnung einer Fristverlängerung für die Aufrüstung von Kassensystemen durch das Bundesfinanzministerium.
„In der aktuellen Situation sind den Handwerksbetrieben die zusätzlichen Investitionen, die sie für die Umstellung in die Hand nehmen müssen, nicht zuzumuten“, kritisiert Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstag e.V. . Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen bis spätestens 1. Oktober 2020 alle Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese ist derzeit noch nicht in ausreichender Zahl lieferbar.
Seit März dieses Jahres kämpften viele Betriebe mit folgenschweren Liquiditätsengpässen und Existenzsorgen. Dass sie bis zum 1. Oktober neue Kassen anschaffen oder mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten sollen, sei schwer zu vermitteln. „Die Investition ist vor allem für kleine und mittlere Betriebe von großem Ausmaß und belastet nachhaltig die zur Verfügung stehende Liquidität“, sagt Stefan Lobenstein. Gesetzliche Vorgaben sollten in diesen Zeiten das Handwerk nicht belasten, sondern entlasten. Zumal noch nicht absehbar sei, wann die Betriebe wieder unter normalen Bedingungen wirtschaften können. 
Unklarheiten in technischen Anforderungen der Kassensysteme
Auch Thomas Hönnger, Landesinnungsmeister des Landesinnungverbandes des Fleischerhandwerks Thüringen e.V., betrachtet die Entscheidung zur technischen Kassenaufrüstung kritisch: „Gemeinsam mit unserem Dachverband hatten wir uns bis zuletzt stark gemacht für eine Verlängerung der Frist. Das Hauptproblem für die Betriebe ist die Bereitstellung der Kassentechnik durch die Hersteller. Hier gab es zu Jahresbeginn noch Unklarheiten, was die technischen Anforderungen an die Kassensysteme betrifft. Die Hersteller und die Betriebe wurden hier von der Politik im Regen stehen gelassen. Es wurden keine festgelegten Kriterien für die neuen Kassensysteme kommuniziert. Beispielsweise in welchem konkreten Umfang Verkaufsdaten gespeichert werden sollen.“ Aktuell komme eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung auf die Metzgerbetriebe durch die temporäre Mehrwertsteuer-Absenkung hinzu. Denn die Fleischereien würden im kommenden Halbjahr viel mit der vorübergehenden Anpassung der Kassensysteme beschäftigt sein.
Negative Auswirkungen auf die Lebensdauer der Betriebe
Dass die Neueinführung der Kassentechnik viele Handwerksbäcker sogar vorzeitig zur Aufgabe ihres Geschäfts bewegen wird, davon ist Landesinnungsmeister Lutz Koscielsky vom Landesinnungsverband des Thüringer Bäckerhandwerks überzeugt: „Wir hätten eine Verlängerung der Frist dringend gebraucht, um unsere Betriebe am Leben zu halten. Durch die Ablehnung einer Verlängerung werden zukünftig weniger Handwerksbäckereien dem Thüringer Markt erhalten bleiben.“ Laut Prognose würden im Freistaat in den kommenden fünf Jahren rund 20 Prozent der Bäckereibetriebe verschwinden – aufgrund fehlender Nachfolger. „Das tut weh, schließlich geht es dem Bäckerhandwerk an sich gut. Wir registrieren kaum Insolvenzen, haben trotz der Corona-Krise leichte Umsatzzuwächse zu verzeichnen – und trotzdem gibt es keine Nachfolger. Wenn nun ältere Betriebsinhaber ohne Nachfolgeperspektive auch noch in kostspielige Kassensysteme investieren sollen, so denke ich, werden viele vorzeitig aufgeben“, so seine Prognose für die Zukunft.