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Meistergründungsprämie und Meisterbonus

Meistergründungsprämie und Meisterbonus:

THT beteiligt sich am Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags
Der Thüringer Handwerkstag e.V. (THT) hat sich am Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags zur Einführung einer Meistergründungsprämie und eines Meisterbonus beteiligt. „Wir begrüßen, dass sowohl die Regierung als auch die Opposition die Dringlichkeit einer umfassenden Meisterförderung anerkannt hat. Den Willen zur Unterstützung der Meister im Handwerk verstehen wir als klares Bekenntnis zur Stärkung der dualen Berufsausbildung und des Thüringer Mittelstandes“, sagte der THT-Präsident Stefan Lobenstein im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Die oberste Interessenvereinigung für fast 30.000 Betriebe und über 150.000 Beschäftigte im Thüringer Handwerk drängt bereits seit vielen Jahren auf eine stärkere Wertschätzung der beruflichen Bildung. Dabei macht sich der THT für einen Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro für alle Meisterabsolventen stark. „Als höchster klassischer Berufsabschluss im Handwerk gilt der Meisterbrief als etabliertes und anerkanntes Gütesiegel im Handwerk, ist ein Garant für erfolgreiches Wirtschaften und sichert die hohe Qualität der Ausbildung“, begründete Stefan Lobenstein. Aktuell erhalten nur die Besten des Jahrgangs eine Prämie. 
Zusätzlich spricht sich der THT für die Einführung einer Meistergründungsprämie in Höhe von 15.000 Euro aus, die unter anderem Investitionen fördern und die Einstellung von Mitarbeitern und Auszubildenden beschleunigen soll. „In den nächsten Jahren stehen 4.000 Betriebsübergaben an. Jetzt ist es an der Zeit, Anreize zu schaffen, die junge Menschen ermutigen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder ein bestehendes zu übernehmen. Nur so kann die Thüringer Handwerkslandschaft mit ihren kleinbetrieblichen Strukturen im ländlichen Regionen auch in Zukunft überleben“, sagte der THT-Präsident. Damit die Förderung entlastend wirkt, soll die Meistergründungsprämie auflagenfrei sein.

Thüringer Handwerk kritisiert Ablehnung einer Fristverlängerung für die Umrüstung von Kassensystemen

Thüringer Handwerk kritisiert Ablehnung einer Fristverlängerung für die Umrüstung von Kassensystemen

Mit Blick auf die Krisenlage vieler Betriebe bedauert das Thüringer Handwerk die Ablehnung einer Fristverlängerung für die Aufrüstung von Kassensystemen durch das Bundesfinanzministerium.
„In der aktuellen Situation sind den Handwerksbetrieben die zusätzlichen Investitionen, die sie für die Umstellung in die Hand nehmen müssen, nicht zuzumuten“, kritisiert Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstag e.V. . Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen bis spätestens 1. Oktober 2020 alle Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese ist derzeit noch nicht in ausreichender Zahl lieferbar.
Seit März dieses Jahres kämpften viele Betriebe mit folgenschweren Liquiditätsengpässen und Existenzsorgen. Dass sie bis zum 1. Oktober neue Kassen anschaffen oder mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten sollen, sei schwer zu vermitteln. „Die Investition ist vor allem für kleine und mittlere Betriebe von großem Ausmaß und belastet nachhaltig die zur Verfügung stehende Liquidität“, sagt Stefan Lobenstein. Gesetzliche Vorgaben sollten in diesen Zeiten das Handwerk nicht belasten, sondern entlasten. Zumal noch nicht absehbar sei, wann die Betriebe wieder unter normalen Bedingungen wirtschaften können. 
Unklarheiten in technischen Anforderungen der Kassensysteme
Auch Thomas Hönnger, Landesinnungsmeister des Landesinnungverbandes des Fleischerhandwerks Thüringen e.V., betrachtet die Entscheidung zur technischen Kassenaufrüstung kritisch: „Gemeinsam mit unserem Dachverband hatten wir uns bis zuletzt stark gemacht für eine Verlängerung der Frist. Das Hauptproblem für die Betriebe ist die Bereitstellung der Kassentechnik durch die Hersteller. Hier gab es zu Jahresbeginn noch Unklarheiten, was die technischen Anforderungen an die Kassensysteme betrifft. Die Hersteller und die Betriebe wurden hier von der Politik im Regen stehen gelassen. Es wurden keine festgelegten Kriterien für die neuen Kassensysteme kommuniziert. Beispielsweise in welchem konkreten Umfang Verkaufsdaten gespeichert werden sollen.“ Aktuell komme eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung auf die Metzgerbetriebe durch die temporäre Mehrwertsteuer-Absenkung hinzu. Denn die Fleischereien würden im kommenden Halbjahr viel mit der vorübergehenden Anpassung der Kassensysteme beschäftigt sein.
Negative Auswirkungen auf die Lebensdauer der Betriebe
Dass die Neueinführung der Kassentechnik viele Handwerksbäcker sogar vorzeitig zur Aufgabe ihres Geschäfts bewegen wird, davon ist Landesinnungsmeister Lutz Koscielsky vom Landesinnungsverband des Thüringer Bäckerhandwerks überzeugt: „Wir hätten eine Verlängerung der Frist dringend gebraucht, um unsere Betriebe am Leben zu halten. Durch die Ablehnung einer Verlängerung werden zukünftig weniger Handwerksbäckereien dem Thüringer Markt erhalten bleiben.“ Laut Prognose würden im Freistaat in den kommenden fünf Jahren rund 20 Prozent der Bäckereibetriebe verschwinden – aufgrund fehlender Nachfolger. „Das tut weh, schließlich geht es dem Bäckerhandwerk an sich gut. Wir registrieren kaum Insolvenzen, haben trotz der Corona-Krise leichte Umsatzzuwächse zu verzeichnen – und trotzdem gibt es keine Nachfolger. Wenn nun ältere Betriebsinhaber ohne Nachfolgeperspektive auch noch in kostspielige Kassensysteme investieren sollen, so denke ich, werden viele vorzeitig aufgeben“, so seine Prognose für die Zukunft.

Berufsbildungsmodernisierungsgesetz wirft Licht und Schatten

Berufsbildungsmodernisierungsgesetz wirft Licht und Schatten

THT ruft Bundes- und Landespolitik zur Stärkung der beruflichen Bildung auf
Anlässlich der Beschlussfassung des Bundesrates über das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz vom 29. November erklärt Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstages e.V. (THT): „Der akute Fachkräftemangel stellt das Thüringer Handwerk vor eine der größten Herausforderungen. Die berufliche Bildung muss intensiver gestärkt werden. Nur so können wir zukünftig mehr junge Menschen von der Attraktivität einer Berufsausbildung im Handwerk überzeugen. Das neue Gesetz zur Stärkung und Modernisierung der beruflichen Bildung muss hierzu im Wesentlichen beitragen“, ruft er die Bundes- und Landesregierungen zur Weiterentwicklung der aktuellen Gesetzeslage auf.
Azubi-Mindestlohn belastet kleine Handwerksbetriebe
Lobenstein zieht eine durchwachsene Bilanz zu diesem Gesetz. Nicht zuletzt wegen der zahlreichen Belastungen für Klein- und Kleinstbetriebe, wie zum Beispiel die Mindestausbildungsvergütung. „Bei der Wahl ihres Berufes sind Jugendliche nicht nur auf das Geld orientiert, sondern vor allem auf die Leidenschaft für den Beruf. Eine staatlich vorgeschriebene Mindestausbildungsvergütung wird nicht dazu führen, mehr junge Leute für das Handwerk zu begeistern“, betont er. Lobenstein verweist auf die vielfältigen Nachwuchsgewinnungs-Maßnahmen, die die drei Thüringer Handwerkskammern als auch die Verbände im direkten Kontakt mit jungen Menschen an Kitas, Regelschulen und Gymnasien sowie im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Aktionen mit Erfolg leisten.
Umso bedeutender sind die im Berufsbildungsmodernisierungsgesetz verankerten Regelungen, die zu einer echten Stärkung der Berufsbildung beitragen. Demnach begrüßt das Thüringer Handwerk die neuen Zusatzbezeichnungen „Bachelor und Master Professional“ für höhere Fortbildungsabschlüsse, die man nach der Ausbildung erwerben kann. Dies ist ein außerordentlich wichtiger Meilenstein für die gleichwertige Behandlung von akademischer und beruflicher Bildung und das richtige Signal an junge Menschen. Lobensteil appelliert an die Politik: „Bei aller Internationalisierung soll der Meister aber auch zukünftig der Meister bleiben!“

Thüringer Handwerk drängt weiter auf Kostenübernahme

Thüringer Handwerk drängt weiter auf Kostenübernahme

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sollen Jungmeister finanziell entlastet werden
Das Thüringer Handwerk hat viele Baustellen. Zu wenige junge Menschen wollen den Beruf des Bäckers, Maurers oder Zimmermann lernen. Und auch die Zahlen der Fach- und Führungskräfte bereiten Sorgen. Damit sich wieder mehr junge Handwerker selbstständig machen oder einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen, müssen deutliche Anreize für die Meisterausbildung geschaffen werden. „Wir fordern, dass die gesamten Kosten der Meisterausbildung übernommen werden“, sagt Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstag (THT) e.V.
Diese Verbesserung hat die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, kurz AFBG oder Aufstiegs-BAföG genannt, verpasst. Während das vor wenigen Tagen vom Bundesrat beschlossene Gesetz höhere Zuschussanteile, Freibeträge und Darlehenserlasse beinhaltet und damit ein positives Signal an beruflich Qualifizierte sendet, die sich zu Fach- und Führungskräften weiterbilden möchten, ist es deutlich hinter den Erwartungen des Handwerks geblieben. „Nach wie vor verbleiben die Kosten bei denjenigen, die an Fortbildungskursen und Fortbildungsprüfungen der Höheren Berufsbildung teilnehmen. Im Gegensatz zum Hochschulstudium wird die Meisterausbildung weiterhin benachteiligt“, so der THT-Präsident. Nur mit Hilfe der Kostenübernahme könne dem Akademisierungstrend entgegengewirkt und könnten junge Menschen für eine führende Position im Handwerk und das Unternehmertum begeistert werden. „In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Meisterausbildung und Hochschulstudium endlich gleichberechtigt behandelt werden“, sagt er.
Stefan Lobenstein nimmt auch die zukünftige Regierung Thüringens in die Pflicht. In enger Zusammenarbeit mit dem Bund müsste sie Hürden für den Meisternachwuchs im Freistaat senken bzw. gänzlich aus dem Weg räumen. „Viele andere Bundesländer sind uns voraus und zahlen zum Beispiel eine Meisterprämie an alle Absolventen der Meisterausbildung. In Thüringen werden nur die Besten des Jahrgangs belohnt. Das muss sich schnell ändern“, betont er.

Thüringer Handwerkstag begrüßt Fortführung des Azubi-Tickets bis 2020

Thüringer Handwerkstag begrüßt Fortführung des Azubi-Tickets bis 2020

Mobilitätsangebot muss dauerhaft und flächendeckend etabliert werden 
Der Thüringer Handwerkstag e. V. (THT) begrüßt die von der Landesregierung beschlossene Fortführung des Azubi-Tickets bis zum 31. Dezember 2020. Das Pilotprojekt wurde im Oktober letzten Jahres befristet gestartet und sollte zunächst bis zum Jahresende 2019 laufen. 
„Mit dem Azubi-Ticket haben wir der Attraktivitätsproblematik in der dualen Berufsausbildung äußerst tatkräftig den Kampf angesagt. Im politischen Ringen bewies der THT den längeren Atem und überzeugte die Landesregierung schließlich davon, ihr Koalitionsversprechen in die Tat umzusetzen. Bereits kurz nach der Einführung erwies sich das Angebot als großer Erfolg. Die Nutzerzahlen stiegen stetig“, sagt THT-Präsident Stefan Lobenstein. 

Thüringer Handwerkstag kritisiert Einführung des Azubi-Mindestlohns

Thüringer Handwerkstag kritisiert Einführung des Azubi-Mindestlohns

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
Ab 2020 wird jeder Auszubildende einen Mindestlohn von 515 Euro pro Monat bekommen. Dieser Basiswert soll bis 2023 in drei Stufen auf 620 Euro steigen. Das sieht das am 24. Oktober 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vor. Mit den von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) auf den Weg gebrachten Neuerungen will die Bundesregierung die Berufsausbildung attraktiver machen und Abbrecherquoten reduzieren.
Der Thüringer Handwerkstag e.V. (THT) kritisiert die Anhebung der Auszubildendenvergütung. „Der Beschluss ist ein Eingriff in die Tarifautonomie. Wir halten daran fest, dass die Gewerkschaften und Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung und Löhne festlegen sollen, so wie es üblich war!“, sagt THT-Präsident Stefan Lobenstein und führt fort: „Bei der Auswahl ihres Berufes sind Jugendliche nicht nur auf das Geld orientiert, sondern vor allem auf die Leidenschaft  für den Beruf. Eine staatlich vorgeschriebene Mindestausbildungsvergütung wird nicht dazu führen, mehr junge Leute für das Handwerk zu begeistern“, betont er und verweist auf die vielfältigen Nachwuchsgewinnungs-Maßnahmen, die die drei Thüringer Handwerkskammern Erfurt, Ost- und Südthüringen sowie die Verbände im direkten Kontakt mit jungen Menschen an Kitas, Regelschulen und Gymnasien, sowie im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Aktionen, beispielsweise beim „Tag des Handwerks“ mit Erfolg leisten.
Nicht alle Gewerke profitieren vom neuen Mindestlohn. Während Maßschneider mit einer empfohlenen Vergütung von rund 154 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr und Konditoren mit einer tariflich festgelegten Vergütung von knapp 215 Euro unter der Grenze liegen, verdienen Lehrlinge im Bäckerhandwerk 2018 im ersten Lehrjahr 565 Euro pro Monat. Deutlich über der Grenze liegt der Nachwuchs des Bauhandwerks. Dachdecker-Lehrlinge bekommen im ersten Lehrjahr 765 Euro, im zweiten 970 Euro und im dritten 1190 Euro.
Neue Bezeichnungen der beruflichen Fortbildung
Weiterhin unterstützt das Parlament die international verständlichen Fortbildungsstufenbezeichnungen „Berufsspezialisten“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ in der Berufsbildung. Die Zusatzbezeichnungen sollen verdeutlichen, dass die beruflichen Abschlüsse der zweiten und dritten Stufe auf einer Ebene mit den akademischen Abschlüssen „Bachelor“ und „Master“ stehen.
Stefan Lobenstein betont, dass die Bezeichnungen um „Junior- bzw. Seniorprofessional“ auch in Zukunft lediglich ergänzend verwendet werden sollen und warnt vor einer gänzlichen  Abschaffung des deutschen Meistertitels: „Der Meistertitel ist ein bewährtes Gütesiegel handwerklicher Spitzenqualität und gilt weltweit als Erfolgsprodukt. Diese über Jahrhunderte bewährte Bezeichnung genießt internationalen Respekt. Der THT steht hinter dem Meistertitel als jahrelanger Erfahrungsschatz und hinter seinen Meistern als Stützpfeiler der Thüringer Handwerksexzellenz.“
Enttäuscht zeigt sich der THT zudem über die neuen Regelungen zum beruflichen Prüfungswesen. Mitarbeiter, die als ehrenamtliche Prüfer tätig sind, müssen künftig für die Prüfertätigkeit von ihren Betrieben freigestellt werden. „Angesichts des hohen zeitlichen Aufwandes für Prüfer ist diese Belastung für Handwerksbetriebe unzumutbar. Außerdem entsteht eine Unsicherheit, weil nicht klar geregelt ist, in welchem Umfang Betriebe trotz Freistellung den Arbeitslohn fortzahlen müssen“, so Lobenstein, der sich weiterhin für Nachbesserungen für Entlastung der ehrenamtlichen Prüfer einsetzen möchte.

Thüringer Handwerkstag begrüßt Wiedereinführung der Meisterpflicht

Thüringer Handwerkstag begrüßt Wiedereinführung der Meisterpflicht

Ausweitung der Meisterpflicht für zwölf Gewerke geplant
Der Thüringer Handwerkstag (THT) e.V. befürwortet die geplante Änderung der Handwerksordnung, auf die sich die große Koalition geeinigt hat. Demnach soll in zwölf Gewerken die Meisterpflicht zurückkehren.
THT-Präsident Stefan Lobenstein begrüßt die Einigung: „Es ist als erster Erfolg zu werten, dass die Fehler, die die Politik in der Vergangenheit begangen hat, nun wieder korrigiert werden. Die Abschaffung der Meisterpflicht für viele Handwerksberufe im Jahr 2004 hat sich für die jeweiligen Berufsgruppen als Fehler erwiesen, denn dadurch wurden die Qualität der Handwerks- als auch die der Ausbildungsleistung stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Meisterbrief im deutschen Handwerk ist die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft.“ Außerdem trage die Meisterpflicht durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Handwerk bei, so der Präsident.
Die Wiedereinführung der Meisterpflicht kündigte die Politik an für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer an. Damit kehren zwölf von 52 Gewerken von der Anlage B1 zurück in die Anlage A der Handwerksordnung.
Die Meisterpflicht soll ab 1. Januar 2020 für neu gegründete Betriebe gelten. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, werden auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben dürfen und erhalten Bestandsschutz.

Ein Leben für das Friseurhandwerk

Ein Leben für das Friseurhandwerk

Sybille Hain zieht sich aus dem Vorstand des Thüringer Handwerkstag zurück
Sybille Hain hat ihre Prinzipien. Auch – oder gerade in – ihren letzten Monaten im Arbeitsleben. Ende August 2020 wird sie ihren Friseursalon, „Kopf-Kult“ in unmittelbarer Nähe des Domplatzes in Erfurt, an eine Nachfolgerin abgeben. Aufgrund dessen zieht sie sich schon jetzt aus dem Vorstand des Thüringer Handwerkstag e.V. (THT), der am heutigen Donnerstag (12. September) neu gewählt wird, zurück. „Ich habe immer gemeckert, wenn meine Kollegen an ihren Posten festhalten. Jetzt sind die Jungen dran“, begründet sie. Neun Jahre lang war Sybille Hain die Vizepräsidentin des THT – als erste Frau im Gremium. „Wir danken ihr für ihr jahrelanges Engagement, das ihre tiefe Verbundenheit mit dem Handwerk in Erfurt und in Thüringen unterstreicht“, sagt Präsident Stefan Lobenstein.
Mit dem Rückzug aus dem THT-Vorstand beginnt der Rückzug aus dem Arbeitsleben. Aus einem Beruf, der nicht die erste Wahl von Sybille Hain war. „Ich wollte studieren. Aber mein Vater war Friseurmeister und ich sollte sein Geschäft übernehmen. Mit 14 Jahren hat man seinen Eltern nicht widersprochen“, erinnert sie sich. 1965 bis 1968 lernte sie den Beruf von der Pike auf, arbeitete danach als Gesellin in der Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) und bildete dort bereits Lehrlinge aus. 1979 bestand sie ihre Meisterausbildung und legte zudem die Prüfung zum staatlich geprüften Lehrmeister ab. Ab Februar 1985 wurde sie PGH-Vorsitzende.
Mit der politischen Wende änderte sich das berufliche Leben von Sybille Hain – wie für viele Handwerker – rasant. Schon 1990 wagte sie den Schritt in die Selbstständigkeit, eröffnete zwei Friseursalons in Döllstädt und Mittelhausen. 1995 ging sie mit „Kopf-Kult“ in die Erfurter Innenstadt. „Am 1. September feiere ich das 25-jährige Bestehen. Das wollte ich einmal schaffen“, sagt sie und lacht. Sybille Hain ist zufrieden mit ihrer Karriere – und rückblickend froh über den Impuls ihrer Eltern für das Friseurhandwerk. „Es ist der beste Beruf für mich. Ich bin nah an der aktuellen Mode und arbeite mit Menschen. Ich weiß nicht, ob ich in einem anderen Beruf so viel Leidenschaft entwickelt hätte“, sagt sie. Leidenschaftlich gerne hat sie sich um den Nachwuchs gekümmert. In ihren Berufsjahren hat sie 148 Gesellen ausgebildet. „Viele davon sind selbstständige Friseurmeister und sehr erfolgreich“, betont Sybille Hain.
Neben der Führung ihres Salons hat sie sich ehrenamtlich engagiert – nicht nur im Vorstand des Thüringer Handwerkstag. Seit 1993 war sie die Obermeisterin der Friseurinnung Erfurt, zwei Jahre später fusionierte diese mit dem Ilmkreis. 1996 wurde Sybille Hain zur stellvertretenden Landesinnungsmeisterin der Friseure und Kosmetiker in Thüringen gewählt. 2004 übernahm sie den Vorsitz, den sie bis heute innehat. Dabei segnete sie unter anderem den Zusammenschluss mit Sachsen-Anhalt ab und führte den einst verschuldeten Verband in ruhiges Fahrwasser. „Ich wollte jungen Leuten eine Chance geben. Und es hat sich gelohnt. In den vergangenen zehn Jahren haben wir zahlreiche Titel nach Thüringen geholt“, sagt sie.
Weitere Titel könnten bereits im November folgen. Im eigenen Bundesland. Sybille Hain ist es gelungen, die Deutsche Meisterschaft der Friseure nach Thüringen zu holen. Am 9. und 10. November werden die besten Haarstylisten Deutschlands in der Erfurter Messe um die Medaillen kämpfen. „Nach 30 Jahren Wiedervereinigung findet sie erstmals im Osten statt. Wir haben jahrelang darum gekämpft“, so die Friseurmeisterin.
Auch im Bundesvorstand des Zentralverbands des Friseurhandwerks war sie fast ein Dutzend Jahre aktiv – ebenfalls als erste Frau aus der ehemaligen DDR. „Da muss man sich durchsetzen können“, sagt sie. Auch diesen Posten wird Sybille Hain im kommenden Jahr aufgeben. Der Abschied fällt ihr schwer. „Mein Herzblut hängt daran. Ich muss mir jetzt etwas Neues suchen, was mich erfüllt“, blickt die 68-Jährige voraus. Sie denkt an den Besuch kranker Menschen im Krankenhaus oder eine Tätigkeit als Vorlese-Oma. Denn Sybille Hain kann die Füße nicht stillhalten.

Neun Jahre lang war Friseurmeisterin Sybille Hain aus Erfurt die Vizepräsidentin des Thüringer Handwerkstag. Zur Neuwahl des Vorstandes tritt sie nicht noch einmal an. Foto: Anne-Katrin Windisch, HWK Erfurt

Neue Spitze gewählt

Neue Spitze gewählt

Vorstand des Thüringer Handwerkstag will Herausforderungen des Handwerks anpacken
2019 ist ein Superwahljahr. Im Mai wurde auf kommunaler und europäischer Ebene gewählt, am 27. Oktober steht die Thüringer Landtagswahl an. Und auch der Vorstand des Thüringer Handwerkstag (THT) e.V. wurde neu bestimmt. Denn in diesem Jahr endete die dreijährige Legislaturperiode.
Die Wahl fand im Rahmen der Mitgliederversammlung am 12. September im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer für Ostthüringen in Gera statt. In seinem Amt bestätigt wurde der Präsident Stefan Lobenstein.
Auch dem bisherigen Vorstand schenkten die Mitglieder erneut ihr Vertrauen. Er setzt sich für die kommenden drei Jahre zusammen aus: 
– Klaus Nützel, Präsident der Handwerkskammer für Ostthüringen 
– Manfred Scharfenberger, Präsident der Handwerkskammer Südthüringen 
– Konrad Zitzmann, Präsident des Mitteldeutschen Müllerbund e.V.
– Jürgen Scharff, Landesinnungsmeister des Landesinnungsverbandes des Maler- und Lackiererhandwerks Thüringen
Die Vizepräsidentschaft übernimmt Patrick Taubald, Landesinnungsmeister des Landesinnungsverbandes des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks Thüringen.
Auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschieden ist Sybille Hain. Die Landesinnungsmeisterin des Landesinnungsverbandes der Friseure und Kosmetiker Thüringen-Sachsen-Anhalt aus Erfurt war in den vergangenen neun Jahren die Vizepräsidentin des THT. Weil sie bald in den Ruhestand eintreten wird, verzichtete sie auf eine erneute Kandidatur.
Den neuen Prüfungsrechnungsausschuss bilden Harald Scholz, Landesinnungsmeister des Landesinnungsverbandes des Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerks Thüringen, und Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic.
Rückblick und neue Aufgaben
Im Rahmen der Mitgliederversammlung blickte die Spitze des THT auf zahlreiche Erfolge zurück, wie das 2018 eingeführte Azubi-Ticket. Gleichzeitig wurden zahlreiche Herausforderungen ausgemacht, denen es sich weiterhin entschlossen zu stellen gilt. „Dazu gehört zum Beispiel die gesellschaftliche Wertschätzung und Förderung der Attraktivität der dualen Ausbildung“, sagte Stefan Lobenstein.
Positionspapier des Thüringer Handwerks
Aktuelle Baustellen sind im Positionspapier des Thüringer Handwerks 2019 festgehalten. Die enthaltenen Forderungen, wie etwa „Berufsorientierung und Unternehmertum“ als Pflichtschulfach, die Stärkung der Berufsschulzentren durch bauliche Modernisierung, oder auch die Senkung der Unternehmenssteuern auf ein verträgliches Maß, werden das Handeln des THT leiten. „Unser Positionspapier ist der Rahmen, indem wir das Handwerk gegenüber den politischen Akteuren der kommenden Landesregierung stark und verlässlich vertreten werden“, betonte der Präsident.
Als Spitzenorganisation des Thüringer Handwerks vertritt der THT die Interessen von rund 30.000 Handwerksbetrieben mit 151.000 Beschäftigten und 6.000 Lehrlingen.
Der neue THT-Vorstand präsentiert sich: Thomas Malcherek (Geschäftsführer), Jürgen Scharff, Klaus Nützel, Manfred Scharfenberger, Stefan Lobenstein, Konrad Zitzmann, (Patrick Taubald nicht anwesend). Foto: André Kühne, HWK für Ostthüringen

Wahlforum des Thüringer Handwerkstag e. V.


„Demokratie: Gute Idee!“ – Einladung zum Wahlforum


Demokratieoffensive des Thüringer Landtags in Kooperation dem Thüringer Handwerkstag e. V.

Nicht vergessen! Am 27.10. ist Landtagswahl

Der Thüringer Handwerkstag e. V. ist Partner der Mobilisierungskampagne des Thüringer Landtags für die Landtagswahl am 27. Oktober 2019. Unser Ziel ist es, die Menschen in Thüringen zu motivieren, sich mit dem Themen Demokratie und Wahlen auseinanderzusetzen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Demokratie ist keine Einbahnstraße! Demokratie ist Geben & Nehmen. Demokratie ist Für & Wider. Demokratie ist Meinungspluralismus. Die Vielfalt an Stimmen. Und ja, keine sollte ungehört bleiben.

Die Kampagne zeigt diese Vielfalt an Stimmen, Meinungen und auch Widersprüchen auf, die in ihrer Summe zu einer lebendigen Demokratie beitragen. Sie soll alle Thüringerinnen und Thüringer zum Nachdenken über Demokratie anregen und zur Teilnahme an der Landtagswahl motivieren. Sie ist mal witzig, mal ernst, mal provokant.

-> Einladung und Anmeldung zum 2. Wahlforum des Thüringer Handwerkstag e. V.