25. November 2008, Suhl
Pressemitteilungen als pdf zum downloaden:

25. November 2008, Suhl
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Das laufende Jahr erlebt schwere Turbulenzen in der globalen Wirtschaft und zusehends zeichnen sich starke Auswirkungen auf die Binnenwirtschaft ab.
Ist die wirtschaftliche Verfassung nach den Erfolgen in den letzten beiden Jahren, die nur in äußerst geringem Maße im Handwerk angekommen sind, wirklich so stark, dass die kommenden Rückschläge aufgefangen werden können?
Diese Frage zu untersuchen wird ein Schwerpunkt der Mitgliederversammlung des THT e. V. sein. Gleichfalls gilt es nach den richtigen Weichenstellungen im kommenden Wahljahr 2009 zu suchen, damit Deutschland die Spitzenposition behält, den Wohlstand bewahrt und vor allem die Binnenwirtschaft stabilisiert wird.
Das Thüringer Handwerk bezieht zu diesem Thema Stellung und erläutert die eigenen Positionen. Das Forum dafür bildet die Mitgliederversammlung 2008 des Thüringer Handwerkstages e. V. am 25. November 2008 in Suhl.

Der Thüringer Handwerkstag fordert die Landesregierung auf, sich der Länderinitiative zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung anzuschließen.
Die höchste Thüringer Handwerksvertretung reagiert mit Unverständnis auf die Nachricht, dass sich der Freistaat dieser Initiative nicht angeschlossen hat, obwohl stets erklärt wird, Bürokratie zugunsten der mittelständischen Wirtschaft abbauen zu wollen. „Hier ist eine hervorragende Gelegenheit, diesen Willen auch praktisch umzusetzen,“ erklärt Rolf Ostermann, Präsident des Thüringer Handwerkstages.
Durch die Verwerterabgabe sind neben den klassischen Nutzern grundsätzlich alle Unternehmen – auch die überwiegend kleinen Handwerksbetriebe – betroffen, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten für Werbezwecke und Öffentlichkeitsarbeit erteilen. „Das ist ein nicht mehr zu rechtfertigender bürokratischer Aufwand für unsere Betriebe. Außerdem führt die Abgabe zu unberechenbaren Kosten, da sie auch vier Jahre rückwirkend erhoben wird. Die vielen Abgrenzungsfragen und die sich ständig ändernde Rechtsprechung schaffen zudem völlig unsystematische Voraussetzungen für die Zahlungspflicht, die von unseren Betrieben nicht mehr zu überschauen sind. Mit der Verwerterabgabe erreicht die Bundesregierung das Gegenteil von dem versprochenen Bürokratieabbau für die Wirtschaft „, erklärt Ostermann und fordert die Thüringer Landesregierung auf, diese teure politische Fehlentscheidung rückgängig zu machen und sich den sieben Bundesländern der entsprechenden Bundesratsinitiative anzuschließen.
Gerade die Verwerterabgabe kann sich für viele Handwerksbetriebe als kostspielige Falle herausstellen. Ob ein Werbeflyer, eine Einladungskarte oder der Internetauftritt erstellt wird, ob zur Weihnachtsfeier ein Zauberer auftritt oder ein Fotograf das Firmengebäude ablichtet. Unzählige Auftragsvarianten fallen unter die Abgabepflicht. In jedem Fall ist der Betrieb verpflichtet, selbständig den jeweiligen Auftrag versicherungstechnisch richtig einzuordnen, zu dokumentieren und gegebenenfalls eine Abgabe zu leisten. Ostermann: „Das ist Bürokratie auf höchstem deutschen Niveau.“
Falls sich für die völlige Abschaffung dieser Abgabe kurzfristig keine Mehrheit finden lässt, sollten nach Meinung des Thüringer Handwerkstages jedoch umgehend Bagatellgrenzen beispielsweise in Form eines Werbungskosten-Freibetrages für die Abgabe- und Dokumentationspflicht eingeführt werden. „Unsere rund 31 000 Betriebe haben durchschnittlich weniger als fünf Beschäftigte. Es ist ihnen nicht zuzumuten, für jeden Kleinstauftrag eine Verwerterabgabe zu errechnen, abzuführen und über Jahre hinweg zu dokumentieren. Hier schießt der Staat völlig über das Ziel hinaus“, so Ostermann.

Mittelstandsfreundliche Vergaberegeln sorgen für mehr Chancengleichheit
Bundesrat sollte heute dem Gesetzentwurf zustimmen
Der Thüringer Handwerkstag unterstützt nachdrücklich die vom Bundestag bereits verabschiedete Modernisierung des Vergaberechts. Heute entscheidet der Bundesrat über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf.
Ein wesentlicher Kern der Neufassung ist der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe bei öffentlichen Auftragsvergaben. „Damit bekommen kleine und mittlere Betriebe als Bieter in öffentlichen Auftragsverfahren eine reelle Chance,“ betont Thomas Malcherek, Geschäftsführer des Thüringer Handwerkstages. Es gäbe eine Präferenz für mittelstandsfreundliche Vergaben, die bisher in vielen Fällen mit dem Kostenargument nicht zum Zuge gekommen sei.
Der Thüringer Handwerkstag hatte die Thüringer Landesregierung im Vorfeld der Bundesratsentscheidung auf die Notwendigkeit gerade der Fach- und Teillosvergabe aufmerksam gemacht, da diese nicht nur der regionalen Bauwirtschaft zugute kommen würde, sondern in aller Regel für die öffentlichen Auftraggeber auch wirtschaftlicher ist als die Beauftragung von Generalunternehmen.
In diesem Zusammenhang appelliert der Thüringer Handwerkstag erneut an die Landesregierung, das eigene Mittelstands-Vergabegesetz bei den Kommunen konsequenter als bisher durchzusetzen.

Gebäudeenergieberater des Handwerks beraten kompetent in Sachen Energieausweis
Seit dem 1. Juli 2008 ist der Gebäudeenergieausweis auch im Gebäudebestand Pflicht. Eigentümer, die ihr Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen wollen, müssen dem Käufer beziehungsweise Mieter einen Energieausweis vorweisen können. Während Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden jetzt schon von der Regelung betroffen sind, greift für jüngere Wohngebäude die Regelung ab dem 1. Januar 2009.
Thomas Malcherek, Geschäftsführer des Thüringer Handwerkstages: „Eine Reihe von Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung kommt jetzt auf die Eigentümer zu. Mit den Gebäudeenergieberatern des Handwerks stehen den Eigentümern kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die alle relevanten Fragen beantworten, kompetent beraten und Energieausweise ausstellen können.“
Außerdem können die Energieberater des Handwerks den Eigentümern helfen, die energetischen Schwachstellen des Gebäudes zu erkennen und zu analysieren, um Modernisierungen vorzuschlagen beziehungsweise durchzuführen.
Die Thüringer Gebäudeenergieberater des Handwerks sind in einer Datenbank des Umweltzentrums des Handwerks Thüringen aufgelistet und im Internet unter www.umweltzentrum.de zu finden bzw. zum download (pdf).


Jetzt bewerben für den IKK-Gesundheitspreis 2008 im Wert von 7.500 Euro
Ergonomische Arbeitsplätze, besondere Arbeitskleidung zur Vorbeugung möglicher Muskel- und Skeletterkrankungen, regelmäßige sportliche Aktivitäten im Betrieb oder eine optimale Ausleuchtung der Büroräume mit viel Tageslicht – die betriebliche Gesundheitsförderung bietet enormes Potenzial, eine aktive Gesundheitsförderung auch in den unternehmerischen Alltag zu integrieren.
Das Verständnis von Gesundheit am Arbeitsplatz hat sich in den letzten Jahren merklich verändert und bedeutet heute mehr als nur Rückentraining und Arbeitsschutz. Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist in vielen Unternehmen bereits jetzt ein fester Bestandteil. Mit der dritten Ausschreibung des mit 7.500 Euro dotierten Gesundheitspreises soll dieses Engagement der Thüringer Handwerksbetriebe in diesem Bereich gewürdigt werden.
Sie fragen sich, warum der Gesundheit am Arbeitsplatz eine so entscheidende Rolle zukommt? Dahinter steckt ein einfacher Gedanke. In einer Art Kettenreaktion spielen die einzelnen Faktoren ineinander. Krankheiten lassen nicht nur die Motivation und Leistung sinken, sondern Fehlzeiten und damit Kosten ansteigen. Mit einem Augenmerk auf die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter werden demnach „gesündere“ Arbeitsbedingungen geschaffen sowie die Produktivität, die Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit erhöht. Auch der Imagegewinn ist nicht von der Hand zu weisen. Mit einer Teilnahme bekommen Handwerksbetriebe die Möglichkeit, ihre Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit im Betrieb der Öffentlichkeit vorzustellen.
Teilnehmen kann jeder Handwerksbetrieb, der seinen Sitz in Thüringen hat. Die Bewerbungsunterlagen können bis zum 31.07.2008 bei der IKK Thüringen eingereicht werden. Die zu bewertenden Maßnahmen der Gesundheitsförderung sollten sich dabei auf die Jahre 2007/2008 beziehen. Die Bewerbungsformulare können direkt bei der IKK Thüringen angefordert werden und stehen auch im Internet unter www.ikk-th.de als Download zur Verfügung. Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich jetzt. Weitere Informationen zum Gesundheitspreis und dem Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter der Service-Hotline: 0180 2000 789 (0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz der Dt Telekom, abweichende Preise für Mobilfunk möglich).

16. Parlamentarischer Abend des Thüringer Handwerks am 4. Juni 2008
In Thüringen wird heute Abend der erste Bildungspakt zwischen der Wirtschaft und einer Landesregierung unterzeichnet. Der Thüringer Handwerkstag e. V. und die Thüringer Landesregierung vereinbaren in dem „Thüringer Bildungspakt Handwerk“ gemeinsame Ziele wie die Steigerung der Ausbildungsfähigkeit der Schulabgänger sowie die Förderung der Dualen Berufsausbildung und der „Karriere mit Lehre“. Damit ist ein Rahmen gezeichnet, der von Handwerk und Landesregierung nunmehr mit konkreten Maßnahmen ausgefüllt werden soll.
THT-Präsident Rolf Ostermann und Thüringens Kultusminister Bernward Müller unterzeichnen heute den Pakt im Rahmen des 16. Parlamentarischen Abends des Thüringer Handwerks. Damit wird eine wesentliche Forderung des Handwerks, im letzten Jahr während des 15. Parlamentarischen Abends geäußert, nunmehr umgesetzt. Das Handwerk als ein wesentlicher Träger der dualen beruflichen Ausbildung ist auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen, um dauerhaft den Marktanforderungen gerecht zu werden und auf dem aktuellen Stand der technologischen Entwicklung zu bleiben. Daher stehen Nachwuchssicherung, Karrierechancen und Innovationsfähigkeit im Mittelpunkt des Bildungspaktes. Die Ausbildungsfähigkeit der Schulabgänger soll gesteigert und die Attraktivität handwerklicher Berufe erhöht werden. Die Sicherstellung der hohen Qualität der Dualen Ausbildung, eine stärkere Durchlässigkeit der unterschiedlichen Bildungswege und eine bessere gegenseitige Anerkennung beruflicher Abschlüsse sind weitere wesentliche Zielstellungen des Paktes.
„Dieser Pakt ist ein wesentlicher Meilenstein für das Handwerk, dessen Fach- und Führungskräfte wesentlich zur zuverlässigen Sicherung der Grundstrukturen unseres Landes beitragen, das überproportional ausbildet und ein zuverlässiger Arbeitgeber in den Regionen ist,“ unterstreicht Rolf Ostermann die Bedeutung des Bildungspaktes. Dass dieser Pakt von der Landesregierung mit dem Handwerk abgeschlossen werde, begründe sich mit dem spezifischen Profil dieses klein- und mittelständisch geprägten Wirtschaftsbereiches, den hohen Anforderungen an die Auszubildenden und Fachkräfte. Außerdem befinde sich das Handwerk am Beginn eines großen Generationswechsels. Rund 7.000 der 31.000 Thüringer Handwerksbetriebe werde in den nächsten zehn Jahren übergeben. Um diesen Umbruch erfolgreich zu gestalten, brauche man engagierte gut qualifizierte Führungskräfte als Betriebsnachfolger oder Existenzgründer.
Handwerk braucht den Binnenmarkt: Ostermann fordert geringere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Die Forderung nach „mehr Netto vom Brutto“ ist eine Forderung des Handwerks, vor einigen Monaten bereits vom Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Otto Kenzler, geäußert. Während des Parlamentarischen Abends steht diese Forderung ebenfalls im Mittelpunkt. Denn über 80 Prozent der Handwerksbetriebe Thüringens sind auf die Binnennachfrage angewiesen, sind als Dienstleister tätig, arbeiten im Bau- und Ausbaugewerbe, im Kfz-Handwerk oder den Gesundheitshandwerken. Zulieferbetriebe aus dem Handwerk profitieren laut Konjunkturumfragen der Handwerkskammern derzeit von der guten Auftragslage der Industrie. Diese machen jedoch nur einen kleinen Anteil am Gesamthandwerk aus.
Zentrale Forderung der Handwerksorganisation bleibt somit die Stärkung des Binnenmarktes und damit der privaten Investitionen und des Konsums. Aus diesem Grund sind nach Überzeugung des Thüringer Handwerkstages eine Reduzierung der Sozialversicherungsabgaben und der Steuerbelastung dringend erforderlich. Ostermann: „Bei einer Schafschur und bei den Steuern sollte man aufhören, sobald die Haut erreicht ist. Die Haut ist erreicht, wenn ein Arbeitnehmer, verheiratet und drei Kinder, mit einem Bruttoverdienst von 1.621 Euro im Monat weniger Netto bleibt als wenn er Transferleistungen beziehen würde.“ Das Steuersystem bestrafe Leistung. Durch die kalte Progression profitiere vor allem der Staat von Lohnsteigerungen. Eine Reform der Einkommenssteuer sei kein Wahlgeschenk, so Ostermann, sondern eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit. „Es ist das Geld der Bürger und nicht das des Staates.“ Ein klares „Nein“ vom Handwerk erhalten sowohl der Gesundheitsfonds, der ab 1. Januar 2009 die Krankenversicherungsbeiträge in Thüringen um 2,5 Prozent anwachsen lässt, als auch die Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung und die außerplanmäßige Rentenanhebung. Finanziert wird alles von den Arbeitnehmern und den Betrieben.
Zwei weitere Forderungen richtet der Thüringer Handwerkstag an die Bundesregierung: eine Neujustierung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen hin zu einem Bonus für haushaltsnahe Dienstleistungen, um die Schwarzarbeit einzudämmen und mehr Aufträge für Handwerk und Dienstleister zu generieren. Die steuerliche Absetzbarkeit sollte 25 Prozent bezogen auf 12.000 Euro betragen und wäre nach Berechnungen des Handwerks aufgrund zu erwartender höherer Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge weitestgehend selbstfinanziert. Im Hinblick auf den anstehenden Generationswechsel im Handwerk fordert der THT die Bundesregierung auf, die Erbschaftssteuerreform mittelstandsfreundlich auszugestalten. Abgelehnt wird die Überlegung, bei Übergaben eine 10 bis 15-jährige Erhaltenspflicht der Betriebe einzuführen. Damit würde die Erbschaftssteuer ein Totengräber vieler Betriebe werden. Der THT schlägt vielmehr vor, die Erbschaftssteuer ganz abzuschaffen. Dies wäre ein klares Signal an die Betriebe und würde die Landeshaushalte kaum belasten, da diese Steuer beispielsweise in Thüringen fast keine Einnahmen für das Land bringt.
Aktuelle Zahlen aus dem Thüringer Handwerk
Das Thüringer Handwerk zählt 31.390 eingetragene Betriebe; 245 mehr als vor einem Jahr. 20.637 davon sind in der Anlage A eingetragen, 4.693 in der Anlage B1 und 6.060 in der Anlage B2. Die Zahl der Beschäftigten stieg im letzten Jahr auf rund 139.300 Mitarbeiter. 13 562 Lehrlinge werden derzeit im Thüringer Handwerk ausgebildet.

Download als PDF:
Ansprache des Präsidenten des Thüringer Handwerkstages e. V., Rolf Ostermann

Bilder vom Parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks im Thüringer Landtag
(Die Bilder sind durch anklicken zu vergrößern)

THT-Präsident Rolf Ostermann und Thüringens Kultusminister Bernward Müller unterzeichnen den Bildungspakt

Unterzeichnung des Bildungspaktes

Die Diskussionsrunde im Podium – Dieter Hausold (Franktionsvorsitzender, PDS), Christoph Matschie (Franktionsvorsitzender, SPD), Veit Malolepsy (Freier Jounalist), Mike Mohring (Franktionsvorsitzender, CDU), Rold Ostermann (Präsident des THT) v. l. n. r.

Handwerk sprach Klartext – das Publikum stellte viele kritische Fragen

Mittwoch, den 4. Juni 2008 im Thüringer Landtag
Die wirtschaftliche Situation des Thüringer Handwerks gerät, wenn auch regional unterschiedlich ausgeprägt, wieder in eine angespannte Lage. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben dem stockenden Reformeifer und den hemmenden Rahmenbedingungen trägt letztendlich die schwache Binnennachfrage dazu bei.
Die weitere Entwicklung des Handwerks wird daher maßgeblich durch die kommenden Weichenstellungen der Politik beeinflusst. Obwohl bis zum Superwahljahr 2009 nur noch wenige Monate verbleiben, muss die Zeit genutzt werden, um die notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen.
Der Thüringer Handwerkstag wird in gewohnter, offener Weise seine Vorschläge unterbreiten und die notwendigen Aktivitäten anmahnen.