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Corona-Lockdown für Kosmetiker und Lebensmittelhandwerker

Corona-Lockdown für Kosmetiker und Lebensmittelhandwerker

Thüringer Handwerk in Sorge. Sofortige Hilfestellungen entscheidend.
Angesichts der Einigung von Bund und Ländern zur verschärften Bekämpfung der Corona-Pandemie zeigt sich der Thüringer Handwerkstag e.V. (THT) besorgt. „Es ist gut, dass die verantwortlichen Regierungschefs einen erneuten Wirtschafts-Lockdown vermeiden wollten – vollständig ist ihnen dies jedoch nicht gelungen. Auch wenn es nur ein Lockdown light sein soll, die am 28. Oktober beschlossenen Einschränkungen treffen Thüringen und sein Handwerk schmerzhaft. Es kommen harte und bittere Zeiten auf viele Betriebe zu“, zeigt sich der THT-Präsident Stefan Lobenstein erschüttert.
Sicher sind die beschlossenen, flächendeckenden Maßnahmen angesichts der beschleunigten Infektionsdynamik unerlässlich, um Menschen zu schützen und das Gesundheitssystem vor einem Zusammenbruch zu bewahren. Auch der Ansatzpunkt, dass private und gesellschaftliche Kontakte verringert werden, ist nachvollziehbar und richtig. Zudem lassen die getroffenen Entscheidungen das Bemühen erkennen, den wirtschaftlichen und schulischen Bereich von weiteren Einschränkungen weitgehend auszunehmen. Auch die ausdrückliche Klarstellung, dass Handwerksbetriebe ihrer Tätigkeit während des Light-Lockdowns weiter nachgehen können, erkennt der THT an.
Schließungen von Cafés und Kosmetikstudios sind unverhältnismäßig
Die verschärften Maßnahmen treffen genau diejenigen Betriebe, die bereits durch den ersten Lockdown massiv angeschlagen worden. Vor allem Lebensmittelbetriebe wie Bäckereien, die über einen Café-Bereich verfügen, oder Fleischereien, die ihre Dienstleistungen im Veranstaltungs- und Messebereich anbieten, sind betroffen. Ebenso unterliegen den Schließungsvorgaben einige personenbezogene Dienstleistungen, wie Kosmetikstudios. „Ihre enormen Anstrengungen und Investitionen in den vergangenen Monaten haben deutlich mehr Anerkennung verdient. Viele Handwerker hatten sich überzeugende Hygienekonzepte und kreative Ideen zum Schutz ihrer Kunden und Mitarbeiter einfallen lassen. Und es hat funktioniert, denn dort sind die Infektionszahlen gering. Diese Gewerke haben deutlich zur Lösung beigetragen, stattdessen sieht man sie als Problem“, so Lobenstein. Daneben gibt es auch Gewerke, wie Textil- und Gebäudereiniger oder Handwerksbrauereien, denen durch das erneute Herunterfahren des Gastronomie- und Hotellerie-Bereichs, wesentliche Absatzkanäle verschlossen bleiben. „Viele von ihnen werden die Einschränkungen nicht verkraften, denn ihre Eigenkapitalreserven sind weitgehend aufgebraucht.“
Überbrückungshilfen müssen rasch und unbürokratisch ausgezahlt werden
Entscheidend ist nun die sofortige Hilfestellung durch die öffentliche Hand, fordert das Thüringer Handwerk. Das angekündigte zusätzliche Unterstützungspaket muss zeitnah festgelegt werden. Wenn die Anträge unbürokratisch möglich sind und die finanziellen Hilfen schnell in den Betrieben ankommen, könnten die vorgesehenen Überbrückungshilfen dazu beitragen, die gröbsten Schäden abzufedern.

Eckpunktepapier verabschiedet

Eckpunktepapier verabschiedet

Spitzen des Thüringer Handwerks kamen zur Mitgliederversammlung zusammen


Von links: Manfred Scharfenberger, Klaus Nützel, Jürgen Scharff, Stefan Lobenstein, Patrick Taubald, Konrad Zitzmann, Thomas Malcherek
Fotoquelle: Ellen Mangold/ HWK Südthüringen
Die Spitzen des Thüringer Handwerks kamen am 17. September zur Mitgliederversammlung in Rohr-Kloster zusammen. Die Corona-Krise und die daraus resultierenden neuen Herausforderungen des Handwerks im Blick, formulierte der Thüringer Handwerkstag e. V. (THT) Wünsche und Kernforderungen an die Landespolitik des Freistaats. Die Mitglieder verabschiedeten das Eckpunktepapier des Thüringer Handwerks 2020, das Betriebe stärken, Nachfrage initiieren und bestehende Belastungen der Unternehmen senken soll.
Nach dem wirtschaftlichen Einschnitt durch die Corona-Pandemie und der stufenweisen Rückkehr aus dem Lockdown will das Handwerk des Freistaats zu alter Stärke zurückfinden. „Ein nachhaltiger Antrieb unserer Wirtschaft muss mit einer dauerhaften Stärkung mittelständischer Strukturen verbunden sein“, sagte der Präsident des Thüringer Handwerkstags, Stefan Lobenstein. Dazu sei es unter anderem unabdingbar, eine Investitions- und Vergabeoffensive zu starten, die Thüringer Verwaltungen zu modernisieren und ein attraktives Steuerumfeld zu schaffen.
Schwerpunkt auf Ausbildung
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Gespräche war zudem die Berufsorientierung und Ausbildung in Corona-Zeiten. Während es für Handwerksorganisationen und Betriebe schon vor der Pandemie schwer war, junge Menschen für das Handwerk zu begeistern, wurde die Situation durch die Corona-Pandemie noch einmal verschärft. „Jetzt im Herbst spüren wir die Einschränkungen in der Berufsorientierung und der Ausbildungsplatzsuche an den gesunkenen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen“, machte Lobenstein aufmerksam.
Rund 2.000 junge Menschen starteten in diesem Sommer ihre Ausbildung im Thüringer Handwerk. „Es war ein holpriger Start in ein ganz besonderes Ausbildungsjahr. Die Corona-Krise hat bei Azubis und Betrieben für Unsicherheiten gesorgt“, sagte er. Um die Herausforderung meistern zu können, brauche es, neben den eigenen Anstrengungen des Handwerks, einen Schulterschluss mit der Landespolitik. Der THT fordert die Landesregierung dementsprechend auf, die berufliche Bildung in Thüringen zukunftsfähig zu erhalten. Ganz konkret werden die Stärkung der Berufsbildungszentren, der Ausbau und die finanzielle Förderung der Vermittlung digitaler Inhalte und die Erweiterung der Berufsorientierung durch verpflichtende Unternehmenspraktika angeregt.
Hier konnte der THT bereits wichtige Erfolge erzielen. Auf Drängen des Handwerks enthält das Thüringer Schulgesetz ab August 2021 einen neuen Paragrafen zur Berufsorientierung. Demnach wird die berufliche und arbeitsweltliche Orientierung an allen allgemeinbildenden Schulen verpflichtender Bestandteil der Lehrpläne. Die Schulen sind fortan dazu verpflichtet, die Entwicklung der Berufswahlkompetenz zu fördern und dazu Partner, wie etwa die Handwerkskammern, einzubeziehen.
Die THT-Mitglieder waren sich einig: Trotz oder gerade wegen der Corona-Krise muss die Ausbildung im Handwerk aktuell oberste Priorität haben. „Durch sie gewinnen die Betriebe die Fach- und Führungskräfte von morgen, sichern damit ihre eigene Zukunft ab und leisten darüber hinaus einen wertvollen Beitrag für den Fortbestand des Handwerks in Thüringen“, betonte der Präsident.

Erfolgsprojekt dank steigender Abonnentenzahl:

Erfolgsprojekt dank steigender Abonnentenzahl: 
Thüringer Handwerk setzt auf die Verstetigung des Azubi-Tickets
 
Fast 1.800 junge Menschen starten in diesen Tagen ihre Ausbildung im Handwerk. „Trotz massiver Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist es den Betrieben gelungen, Schüler von der Attraktivität und Nachhaltigkeit des Handwerks und einer Ausbildung in den über 130 Berufen zu überzeugen“, sagt der Präsident des Thüringer Handwerkstag e.V. (THT), Stefan Lobenstein. Insgesamt sind über 6.000 Auszubildende im Thüringer Handwerk beschäftigt. 
Im Zuge des neuen Ausbildungsjahres setzt sich der Thüringer Handwerkstag e.V. für die Verstetigung des Azubi-Tickets auch nach der erweiterten Pilotphase über 2020 hinaus ein. In einem Brief an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat der THT seinem Wunsch, das Azubi-Ticket dauerhaft zu etablieren, Ausdruck verliehen. „Thüringen darf an dieser Stelle keinen Schritt zurückgehen, sondern sollte seine Position als attraktiver Ausbildungsstandort stärken und dem bestehenden Fachkräftemangel mit allen möglichen Mitteln entgegen treten“, sagt Stefan Lobenstein. 
Die duale Berufsausbildung stärken – Das hat sich die oberste Interessenvertretung des Handwerks im Freistaat, in der die drei Thüringer Handwerkskammern sowie die Landesinnungsverbände und Landesinnungen vereint sind, zur Aufgabe gemacht. Neben der qualitativ hochwertigen Ausbildung zählen dazu auch ausgezeichnete Rahmenbedingungen. „In einem Flächenland wie Thüringen muss eine wohn- und betriebsortnahe Beschulung und flächendeckende, finanzierbare Mobilitätsangebote für die Auszubildenden sichergestellt werden. Wege und Entfernungen und die dafür anfallenden Kosten dürfen in den Köpfen junger Menschen und deren Eltern kein Thema mehr sein bei der Entscheidung für eine Ausbildung“, betont Stefan Lobenstein. Darüber hinaus könne das Angebot helfen, eine konsequente Mobilitätswende zu erreichen und den Öffentlicher Personennahverkehr in Krisenzeiten stabileren. 
Thüringen hatte das Azubi-Ticket 2018 als zweites Bundesland eingeführt und damit eine Vorreiterrolle übernommen. „Die stetig wachsende Anzahl an Abonnementen beweist, dass das Azubi-Ticket ein Erfolgsprojekt ist“, so der THT-Präsident. Von 4.043 Nutzern Ende 2018 hat sich die Zahl bis zum Jahresende 2019 auf 8.190 erhöht und damit verdoppelt. Das Azubi-Ticket wird zu einem Ausgabepreis von 50 Euro angeboten. Es ist im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT), in den Nahverkehrszüge (2. Klasse) der teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zum letzten Haltepunkt in Thüringen sowie auf den Linien der meisten Unternehmen des Straßenpersonennahverkehrs gültig. Eine Landesförderung für die Landkreise und Städte außerhalb des VMT gewährleistet, dass Auszubildende das Ticket, bis auf wenige Ausnahmen, landesweit nutzen können.

Thüringer Handwerk drängt weiter auf eine Fristverlängerung

Thüringer Handwerk drängt weiter auf eine Fristverlängerung 
Kassensysteme müssen bis 30. September 2020 aufgerüstet werden
Mit Blick auf die Krisenlage vieler Handwerksbetriebe drängt das Thüringer Handwerk weiterhin auf eine Fristverlängerung für die Aufrüstung der Kassensysteme über den 30. September 2020 hinaus. Nachdem das Bundesfinanzministerium eine generelle Fristverlängerung abgelehnt hatte, wendet sich der Thüringer Handwerkstag e.V. als Vertreter des Thüringer Handwerks nun an die Landespolitik, insbesondere an das Finanzministerium des Freistaats, und hofft auf eine Lösung auf Länderebene. „Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nehmen eine Vorreiterrolle ein. Ihren Weisungen zufolge ist die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert worden, wodurch die durch die Corona-Krise gebeutelten Handwerksbetriebe vor einer erheblichen Belastung bewahrt werden. Eine solche Lösung brauchen wir unbedingt auch für Thüringen“, sagt der Präsident des Thüringer Handwerkstag e.V., Stefan Lobenstein. 
Der Thüringer Handwerkstag e.V. hat seiner Forderung in einem Brief an Finanzministerin Heike Taubert Ausdruck verliehen. „Es wäre ein falsches Signal an die Betriebe in Thüringen, wenn das Land an der Frist festhält und damit eine Mehrbelastung der Unternehmen billigend in Kauf nimmt. Schließlich sind sie der verlässliche Motor der Thüringer Wirtschaft“, sagt er. 
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen alle Registrierkassen bis spätestens 1. Oktober 2020 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Dafür müssen Handwerksbetriebe neue Kassen anschaffen oder ihre vorhandenen mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten. Gegen dieses Vorhaben hatte sich sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene massiver Widerspruch formiert, auch weil die neuen Systeme nicht in ausreichender Zahl lieferbar waren. „Hinzu kommt der wirtschaftliche Aspekt. Viele Betriebe kämpfen wegen der Corona-Krise mit Liquiditätsengpässen und Existenzsorgen. Dass sie jetzt, in einer Zeit massiver Einnahmeausfälle, eine zusätzliche Investition leisten und personelle Ressourcen binden sollen, ist nicht nachvollziehbar. Gesetzliche Vorgaben müssen das Handwerk entlasten und nicht zusätzlich Ballast schaffen. Gerade in der aktuellen Lage müssen alle Akteure dazu beitragen, die Weichen auf Aufschwung zu stellen“, betont Stefan Lobenstein.
Die genannten Bundesländer gewähren eine Fristverlängerung unter der Voraussetzung, dass bis spätestens 30. September 2020 ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich nachweislich mit dem fristgerechten Einbau bzw. der Einbindung einer TSE beauftragt worden ist. Mit einer solchen Regelung auf Landesebene könnte vermieden werden, dass alle Betriebe einzeln die Verlängerung bei ihrem Finanzamt beantragen, wie es bisher vom Bundesfinanzministerium empfohlen wurde. Damit bleibt nicht nur den Betrieben, sondern auch den Behörden bürokratischer Aufwand erspart.

Meistergründungsprämie und Meisterbonus

Meistergründungsprämie und Meisterbonus:

THT beteiligt sich am Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags
Der Thüringer Handwerkstag e.V. (THT) hat sich am Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags zur Einführung einer Meistergründungsprämie und eines Meisterbonus beteiligt. „Wir begrüßen, dass sowohl die Regierung als auch die Opposition die Dringlichkeit einer umfassenden Meisterförderung anerkannt hat. Den Willen zur Unterstützung der Meister im Handwerk verstehen wir als klares Bekenntnis zur Stärkung der dualen Berufsausbildung und des Thüringer Mittelstandes“, sagte der THT-Präsident Stefan Lobenstein im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Die oberste Interessenvereinigung für fast 30.000 Betriebe und über 150.000 Beschäftigte im Thüringer Handwerk drängt bereits seit vielen Jahren auf eine stärkere Wertschätzung der beruflichen Bildung. Dabei macht sich der THT für einen Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro für alle Meisterabsolventen stark. „Als höchster klassischer Berufsabschluss im Handwerk gilt der Meisterbrief als etabliertes und anerkanntes Gütesiegel im Handwerk, ist ein Garant für erfolgreiches Wirtschaften und sichert die hohe Qualität der Ausbildung“, begründete Stefan Lobenstein. Aktuell erhalten nur die Besten des Jahrgangs eine Prämie. 
Zusätzlich spricht sich der THT für die Einführung einer Meistergründungsprämie in Höhe von 15.000 Euro aus, die unter anderem Investitionen fördern und die Einstellung von Mitarbeitern und Auszubildenden beschleunigen soll. „In den nächsten Jahren stehen 4.000 Betriebsübergaben an. Jetzt ist es an der Zeit, Anreize zu schaffen, die junge Menschen ermutigen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder ein bestehendes zu übernehmen. Nur so kann die Thüringer Handwerkslandschaft mit ihren kleinbetrieblichen Strukturen im ländlichen Regionen auch in Zukunft überleben“, sagte der THT-Präsident. Damit die Förderung entlastend wirkt, soll die Meistergründungsprämie auflagenfrei sein.

Thüringer Handwerk kritisiert Ablehnung einer Fristverlängerung für die Umrüstung von Kassensystemen

Thüringer Handwerk kritisiert Ablehnung einer Fristverlängerung für die Umrüstung von Kassensystemen

Mit Blick auf die Krisenlage vieler Betriebe bedauert das Thüringer Handwerk die Ablehnung einer Fristverlängerung für die Aufrüstung von Kassensystemen durch das Bundesfinanzministerium.
„In der aktuellen Situation sind den Handwerksbetrieben die zusätzlichen Investitionen, die sie für die Umstellung in die Hand nehmen müssen, nicht zuzumuten“, kritisiert Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstag e.V. . Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen bis spätestens 1. Oktober 2020 alle Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese ist derzeit noch nicht in ausreichender Zahl lieferbar.
Seit März dieses Jahres kämpften viele Betriebe mit folgenschweren Liquiditätsengpässen und Existenzsorgen. Dass sie bis zum 1. Oktober neue Kassen anschaffen oder mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten sollen, sei schwer zu vermitteln. „Die Investition ist vor allem für kleine und mittlere Betriebe von großem Ausmaß und belastet nachhaltig die zur Verfügung stehende Liquidität“, sagt Stefan Lobenstein. Gesetzliche Vorgaben sollten in diesen Zeiten das Handwerk nicht belasten, sondern entlasten. Zumal noch nicht absehbar sei, wann die Betriebe wieder unter normalen Bedingungen wirtschaften können. 
Unklarheiten in technischen Anforderungen der Kassensysteme
Auch Thomas Hönnger, Landesinnungsmeister des Landesinnungverbandes des Fleischerhandwerks Thüringen e.V., betrachtet die Entscheidung zur technischen Kassenaufrüstung kritisch: „Gemeinsam mit unserem Dachverband hatten wir uns bis zuletzt stark gemacht für eine Verlängerung der Frist. Das Hauptproblem für die Betriebe ist die Bereitstellung der Kassentechnik durch die Hersteller. Hier gab es zu Jahresbeginn noch Unklarheiten, was die technischen Anforderungen an die Kassensysteme betrifft. Die Hersteller und die Betriebe wurden hier von der Politik im Regen stehen gelassen. Es wurden keine festgelegten Kriterien für die neuen Kassensysteme kommuniziert. Beispielsweise in welchem konkreten Umfang Verkaufsdaten gespeichert werden sollen.“ Aktuell komme eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung auf die Metzgerbetriebe durch die temporäre Mehrwertsteuer-Absenkung hinzu. Denn die Fleischereien würden im kommenden Halbjahr viel mit der vorübergehenden Anpassung der Kassensysteme beschäftigt sein.
Negative Auswirkungen auf die Lebensdauer der Betriebe
Dass die Neueinführung der Kassentechnik viele Handwerksbäcker sogar vorzeitig zur Aufgabe ihres Geschäfts bewegen wird, davon ist Landesinnungsmeister Lutz Koscielsky vom Landesinnungsverband des Thüringer Bäckerhandwerks überzeugt: „Wir hätten eine Verlängerung der Frist dringend gebraucht, um unsere Betriebe am Leben zu halten. Durch die Ablehnung einer Verlängerung werden zukünftig weniger Handwerksbäckereien dem Thüringer Markt erhalten bleiben.“ Laut Prognose würden im Freistaat in den kommenden fünf Jahren rund 20 Prozent der Bäckereibetriebe verschwinden – aufgrund fehlender Nachfolger. „Das tut weh, schließlich geht es dem Bäckerhandwerk an sich gut. Wir registrieren kaum Insolvenzen, haben trotz der Corona-Krise leichte Umsatzzuwächse zu verzeichnen – und trotzdem gibt es keine Nachfolger. Wenn nun ältere Betriebsinhaber ohne Nachfolgeperspektive auch noch in kostspielige Kassensysteme investieren sollen, so denke ich, werden viele vorzeitig aufgeben“, so seine Prognose für die Zukunft.

Berufsbildungsmodernisierungsgesetz wirft Licht und Schatten

Berufsbildungsmodernisierungsgesetz wirft Licht und Schatten

THT ruft Bundes- und Landespolitik zur Stärkung der beruflichen Bildung auf
Anlässlich der Beschlussfassung des Bundesrates über das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz vom 29. November erklärt Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstages e.V. (THT): „Der akute Fachkräftemangel stellt das Thüringer Handwerk vor eine der größten Herausforderungen. Die berufliche Bildung muss intensiver gestärkt werden. Nur so können wir zukünftig mehr junge Menschen von der Attraktivität einer Berufsausbildung im Handwerk überzeugen. Das neue Gesetz zur Stärkung und Modernisierung der beruflichen Bildung muss hierzu im Wesentlichen beitragen“, ruft er die Bundes- und Landesregierungen zur Weiterentwicklung der aktuellen Gesetzeslage auf.
Azubi-Mindestlohn belastet kleine Handwerksbetriebe
Lobenstein zieht eine durchwachsene Bilanz zu diesem Gesetz. Nicht zuletzt wegen der zahlreichen Belastungen für Klein- und Kleinstbetriebe, wie zum Beispiel die Mindestausbildungsvergütung. „Bei der Wahl ihres Berufes sind Jugendliche nicht nur auf das Geld orientiert, sondern vor allem auf die Leidenschaft für den Beruf. Eine staatlich vorgeschriebene Mindestausbildungsvergütung wird nicht dazu führen, mehr junge Leute für das Handwerk zu begeistern“, betont er. Lobenstein verweist auf die vielfältigen Nachwuchsgewinnungs-Maßnahmen, die die drei Thüringer Handwerkskammern als auch die Verbände im direkten Kontakt mit jungen Menschen an Kitas, Regelschulen und Gymnasien sowie im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Aktionen mit Erfolg leisten.
Umso bedeutender sind die im Berufsbildungsmodernisierungsgesetz verankerten Regelungen, die zu einer echten Stärkung der Berufsbildung beitragen. Demnach begrüßt das Thüringer Handwerk die neuen Zusatzbezeichnungen „Bachelor und Master Professional“ für höhere Fortbildungsabschlüsse, die man nach der Ausbildung erwerben kann. Dies ist ein außerordentlich wichtiger Meilenstein für die gleichwertige Behandlung von akademischer und beruflicher Bildung und das richtige Signal an junge Menschen. Lobensteil appelliert an die Politik: „Bei aller Internationalisierung soll der Meister aber auch zukünftig der Meister bleiben!“

Thüringer Handwerk drängt weiter auf Kostenübernahme

Thüringer Handwerk drängt weiter auf Kostenübernahme

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sollen Jungmeister finanziell entlastet werden
Das Thüringer Handwerk hat viele Baustellen. Zu wenige junge Menschen wollen den Beruf des Bäckers, Maurers oder Zimmermann lernen. Und auch die Zahlen der Fach- und Führungskräfte bereiten Sorgen. Damit sich wieder mehr junge Handwerker selbstständig machen oder einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen, müssen deutliche Anreize für die Meisterausbildung geschaffen werden. „Wir fordern, dass die gesamten Kosten der Meisterausbildung übernommen werden“, sagt Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstag (THT) e.V.
Diese Verbesserung hat die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, kurz AFBG oder Aufstiegs-BAföG genannt, verpasst. Während das vor wenigen Tagen vom Bundesrat beschlossene Gesetz höhere Zuschussanteile, Freibeträge und Darlehenserlasse beinhaltet und damit ein positives Signal an beruflich Qualifizierte sendet, die sich zu Fach- und Führungskräften weiterbilden möchten, ist es deutlich hinter den Erwartungen des Handwerks geblieben. „Nach wie vor verbleiben die Kosten bei denjenigen, die an Fortbildungskursen und Fortbildungsprüfungen der Höheren Berufsbildung teilnehmen. Im Gegensatz zum Hochschulstudium wird die Meisterausbildung weiterhin benachteiligt“, so der THT-Präsident. Nur mit Hilfe der Kostenübernahme könne dem Akademisierungstrend entgegengewirkt und könnten junge Menschen für eine führende Position im Handwerk und das Unternehmertum begeistert werden. „In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Meisterausbildung und Hochschulstudium endlich gleichberechtigt behandelt werden“, sagt er.
Stefan Lobenstein nimmt auch die zukünftige Regierung Thüringens in die Pflicht. In enger Zusammenarbeit mit dem Bund müsste sie Hürden für den Meisternachwuchs im Freistaat senken bzw. gänzlich aus dem Weg räumen. „Viele andere Bundesländer sind uns voraus und zahlen zum Beispiel eine Meisterprämie an alle Absolventen der Meisterausbildung. In Thüringen werden nur die Besten des Jahrgangs belohnt. Das muss sich schnell ändern“, betont er.

Thüringer Handwerkstag begrüßt Fortführung des Azubi-Tickets bis 2020

Thüringer Handwerkstag begrüßt Fortführung des Azubi-Tickets bis 2020

Mobilitätsangebot muss dauerhaft und flächendeckend etabliert werden 
Der Thüringer Handwerkstag e. V. (THT) begrüßt die von der Landesregierung beschlossene Fortführung des Azubi-Tickets bis zum 31. Dezember 2020. Das Pilotprojekt wurde im Oktober letzten Jahres befristet gestartet und sollte zunächst bis zum Jahresende 2019 laufen. 
„Mit dem Azubi-Ticket haben wir der Attraktivitätsproblematik in der dualen Berufsausbildung äußerst tatkräftig den Kampf angesagt. Im politischen Ringen bewies der THT den längeren Atem und überzeugte die Landesregierung schließlich davon, ihr Koalitionsversprechen in die Tat umzusetzen. Bereits kurz nach der Einführung erwies sich das Angebot als großer Erfolg. Die Nutzerzahlen stiegen stetig“, sagt THT-Präsident Stefan Lobenstein. 

Thüringer Handwerkstag kritisiert Einführung des Azubi-Mindestlohns

Thüringer Handwerkstag kritisiert Einführung des Azubi-Mindestlohns

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
Ab 2020 wird jeder Auszubildende einen Mindestlohn von 515 Euro pro Monat bekommen. Dieser Basiswert soll bis 2023 in drei Stufen auf 620 Euro steigen. Das sieht das am 24. Oktober 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vor. Mit den von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) auf den Weg gebrachten Neuerungen will die Bundesregierung die Berufsausbildung attraktiver machen und Abbrecherquoten reduzieren.
Der Thüringer Handwerkstag e.V. (THT) kritisiert die Anhebung der Auszubildendenvergütung. „Der Beschluss ist ein Eingriff in die Tarifautonomie. Wir halten daran fest, dass die Gewerkschaften und Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung und Löhne festlegen sollen, so wie es üblich war!“, sagt THT-Präsident Stefan Lobenstein und führt fort: „Bei der Auswahl ihres Berufes sind Jugendliche nicht nur auf das Geld orientiert, sondern vor allem auf die Leidenschaft  für den Beruf. Eine staatlich vorgeschriebene Mindestausbildungsvergütung wird nicht dazu führen, mehr junge Leute für das Handwerk zu begeistern“, betont er und verweist auf die vielfältigen Nachwuchsgewinnungs-Maßnahmen, die die drei Thüringer Handwerkskammern Erfurt, Ost- und Südthüringen sowie die Verbände im direkten Kontakt mit jungen Menschen an Kitas, Regelschulen und Gymnasien, sowie im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Aktionen, beispielsweise beim „Tag des Handwerks“ mit Erfolg leisten.
Nicht alle Gewerke profitieren vom neuen Mindestlohn. Während Maßschneider mit einer empfohlenen Vergütung von rund 154 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr und Konditoren mit einer tariflich festgelegten Vergütung von knapp 215 Euro unter der Grenze liegen, verdienen Lehrlinge im Bäckerhandwerk 2018 im ersten Lehrjahr 565 Euro pro Monat. Deutlich über der Grenze liegt der Nachwuchs des Bauhandwerks. Dachdecker-Lehrlinge bekommen im ersten Lehrjahr 765 Euro, im zweiten 970 Euro und im dritten 1190 Euro.
Neue Bezeichnungen der beruflichen Fortbildung
Weiterhin unterstützt das Parlament die international verständlichen Fortbildungsstufenbezeichnungen „Berufsspezialisten“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ in der Berufsbildung. Die Zusatzbezeichnungen sollen verdeutlichen, dass die beruflichen Abschlüsse der zweiten und dritten Stufe auf einer Ebene mit den akademischen Abschlüssen „Bachelor“ und „Master“ stehen.
Stefan Lobenstein betont, dass die Bezeichnungen um „Junior- bzw. Seniorprofessional“ auch in Zukunft lediglich ergänzend verwendet werden sollen und warnt vor einer gänzlichen  Abschaffung des deutschen Meistertitels: „Der Meistertitel ist ein bewährtes Gütesiegel handwerklicher Spitzenqualität und gilt weltweit als Erfolgsprodukt. Diese über Jahrhunderte bewährte Bezeichnung genießt internationalen Respekt. Der THT steht hinter dem Meistertitel als jahrelanger Erfahrungsschatz und hinter seinen Meistern als Stützpfeiler der Thüringer Handwerksexzellenz.“
Enttäuscht zeigt sich der THT zudem über die neuen Regelungen zum beruflichen Prüfungswesen. Mitarbeiter, die als ehrenamtliche Prüfer tätig sind, müssen künftig für die Prüfertätigkeit von ihren Betrieben freigestellt werden. „Angesichts des hohen zeitlichen Aufwandes für Prüfer ist diese Belastung für Handwerksbetriebe unzumutbar. Außerdem entsteht eine Unsicherheit, weil nicht klar geregelt ist, in welchem Umfang Betriebe trotz Freistellung den Arbeitslohn fortzahlen müssen“, so Lobenstein, der sich weiterhin für Nachbesserungen für Entlastung der ehrenamtlichen Prüfer einsetzen möchte.